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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Familienbuch binat. Ehe Pflicht?
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Beitrag begonnen von hampelines am 30.07.2005 um 15:25:12

Titel: Familienbuch binat. Ehe Pflicht?
Beitrag von hampelines am 30.07.2005 um 15:25:12
Hallo zusammen,

ich habe wieder eine Frage:

In einem anderen Forum wurde berichtet, dass bei deutsch-ausländischen Ehen (in meinem Fall D - Kenia) die Anlegung eines Familienbuches zur Pflicht erhoben werden könnte. Dies sei wohl Ermessenssache des Standesamtes.

Ist das korrekt?   :fragz:
Im voraus vielen Dank.
Grüße
Ines

Titel: Re: Familienbuch binat. Ehe Pflicht?
Beitrag von Blaise am 30.07.2005 um 15:30:12
Hallo,


Zitat:
In einem anderen Forum wurde berichtet, dass bei deutsch-ausländischen Ehen (in meinem Fall D - Kenia) die Anlegung eines Familienbuches zur Pflicht erhoben werden könnte. Dies sei wohl Ermessenssache des Standesamtes.


Defenitiv: Nein.

Grüße

Blaise

Titel: Re: Familienbuch binat. Ehe Pflicht?
Beitrag von ronny am 30.07.2005 um 15:31:53

Zitat:
Defenitiv: Nein.


Nicht vom Standesamt, Blaise.

Aber mittlerweile verlassen sich viele ABH nur noch darauf.

Grüße
Ronny ;-)

Titel: Re: Familienbuch binat. Ehe Pflicht?
Beitrag von hampelines am 31.07.2005 um 08:34:14

schrieb am 30.07.2005 um 15:31:53:
Nicht vom Standesamt, Blaise. Aber mittlerweile verlassen sich viele ABH nur noch darauf.


Aus welchem Grund? Ohnehin habe ich vor, mich einmal persönlich an die ABH zu wenden hinsichtlich der vorzulegenden Dokumente bezügl. FZF nach meiner Heirat.
Wie sinnvoll ist dieses Vorgehen sowie die Fragestellung, ob das Familienbuch wirklich zur Pflicht erhoben wird?  :fragz:

Herzlichen Dank im voraus. Grüße, Ines

Titel: Re: Familienbuch binat. Ehe Pflicht?
Beitrag von Blaise am 31.07.2005 um 16:23:42
Hallo Ines,

manche Ausländerbehörden lassen sich ein Familienbuch vorlegen, weil dann nachgewiesen wurde, dass eine Ehe besteht und somit natürlich der Familiennachzug möglich ist.

Das Verlangen der ABH kann ich gut nachvollziehen: das Standesamt als "personenstandsrechtliche" Fachbehörde hat mit Anlage des Familienbuches festgestellt, dass eine Ehe im Ausland geschlossen wurde, die in D volle rechtliche Wirkung entfaltet.

Bei der Vielzahl von ausländischen Eheschließungen mit der entsprechenden Anzahl ausländischer Rechtsordnungen und dazu der großen Anzahl ausländischer Staaten mit unsicherem Urkundswesen ist die Prüfung einer ausländischen Ehschließung für die ABH nicht zu bewerkstelligen...(liebe Kollegen von der ABH, schimpft mit mir, falls ich hier was Falsches schreibe... :))

Leider sind auch viele Standesämter mit Prüfungen solcher Ehen überfordert. Deshalb ist eine länger Bearbeitungszeit manchmal nicht zu vermeiden.  [tipper=tipper.gif]

Es sollte allerdings in keiner ABH grundsätzlich bei einer Auslandsehe ein Familienbuch verlangt werden. Das halte ich für nicht verhältnismäßig. Meines Wissens wird dies aber auch nicht so gehandhabt.

Kenia gehört übrigens auch zu den Staaten "mit unsicherem Urkundswesen" wie dies vorsichtig vom Auswärtigem Amt bezeichnet wird, siehe auch: Auswärtiges Amt.

Deshalb wird für die Heiratsurkunde eine Überprüfung im Rahmen der Amtshilfe erforderlich sein. Das Verfahren kann auf der Homepage des Auswärtigen Amtes nachlesen (siehe Link oben).

Ansonsten kann ich die Anlegung des Familienbuches empfehlen. Aus dem Familienbuch kann z.B. eine mehrsprachige Heiratsurkunde erstellt werden. Dann hat man trotz Eheschließung im Ausland ein deutschsprachiges Dokument über die Eheschließung. Das erleichtert das Leben in Deutschland schon etwas ... und nicht nur bei Behörden... ;-D


Viele Grüße

Blaise

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