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Ausländerrecht >> Asyl, Duldung, humanitäre Aufenthalte, Passangelegenheiten >> Wie ist die Prozedur bei Umzug https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1122374017 Beitrag begonnen von pustota1_ am 26.07.2005 um 12:33:37 |
Titel: Wie ist die Prozedur bei Umzug Beitrag von pustota1_ am 26.07.2005 um 12:33:37
Situation:
Ein Paar (D+UA) zieht von Stadt A in die Stadt B um und meldet sich in der Stadt B neu an bei Buergerbuero. Frage: Wie und wann werden die Dokumente von der ABH der Stadt A an die ABH der Stadt B geschickt? Ich kann mir mehrere Moeglichkeiten vorstellen: 1) Buergerbuero meldet den Einzug eines Auslaenders bei ABH an und die fordert die Unterlagen bei der alten ABH. 2) ABH der Stadt B fordert die Unterlagen nur bei Bedarf an von der ABH der Stadt A. 3) Es gibt keine allgemein gueltige Prozedur. |
Titel: Re: Wie ist die Prozedur bei Umzug Beitrag von Mick am 26.07.2005 um 12:39:39
Hi,
1) ist richtig. |
Titel: Re: Wie ist die Prozedur bei Umzug Beitrag von pustota1_ am 26.07.2005 um 13:21:57 Zitat:
Hello Mick, vielen Dank. Ich waere sher verbunden wenn du den Link auf die entsprechenden Vorschriften/normative Akten geben koenntest. Denn es ist bei uns definitv nicht passiert und es scheint, dass wir anfangen in ernstahfte Probleme reinzulaufen wegen des Dillemas FB/AE. |
Titel: Re: Wie ist die Prozedur bei Umzug Beitrag von Saxonicus am 26.07.2005 um 15:01:23
Bei meinen Umzug in eine andre Stadt, hatte ich mich erkundigt, ob auch eine Ummeldung bei der ABH erforderlich sei. Es wurde mir mitgeteilt, daß dies automatisch durch die Meldebehörde geschieht; und so war es dann auch.
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Titel: Re: Wie ist die Prozedur bei Umzug Beitrag von Ralf am 26.07.2005 um 15:08:47 schrieb am 26.07.2005 um 13:21:57:
Wie lange ist der Umzug bzw. die Ummeldung bei der Meldebehörde denn her? Sicherlich dauert es auch einige Zeit, bis die Unterlagen bei der neuen Behörde angekommen sind. |
Titel: Re: Wie ist die Prozedur bei Umzug Beitrag von pustota1_ am 26.07.2005 um 15:20:33 Zitat:
1.5 Jahre. Mag sein, dass die Ummeldung in dem darauffolgenden Monat erfolgte also 1 Jahr und 5 Monate. Umzug erfolgte innerhalb des selben Bundeslandes, falls das von Belang ist. |
Titel: Re: Wie ist die Prozedur bei Umzug Beitrag von Ralf am 26.07.2005 um 16:58:44
Hmm... dann scheint dort in der Tat irgendetwas schief gelaufen zu sein. Einfach mal bei der "alten" ABH anrufen und fragen, ob dort evtl. die neue Anschrift noch nicht bekannt ist.
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Titel: Re: Wie ist die Prozedur bei Umzug Beitrag von fons am 26.07.2005 um 20:27:12
Zur Rechtsgrundlage siehe auch § 72 AufenthV 8)
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