i4a - Das Board
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Bundeszentralregister
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1122136360

Beitrag begonnen von coolhamed am 22.07.2005 um 14:13:42

Titel: Bundeszentralregister
Beitrag von coolhamed am 22.07.2005 um 14:13:42
Hallo!
Ich bin wegen eines Straftates im Bundeszentralregister. Mein Eintrag auf Einbürgerung wurde ausgesetzt bis zur Tilgung im August 2005. Wird schon am 01. oder 31. August getilgt. Wird das Ausländerbehörde automatisch den Antrag weiter bearbeiten oder soll ich mich bei den normal melden :phone?
vielen Dank im Voraus  

Titel: Re: Bundeszentralregister
Beitrag von brickbat am 23.07.2005 um 17:27:53
Auf automatische Weiterbearbeitung würde ich mich nicht verlassen. Melde Dich sicherheitshalber nochmal. Manchmal dauert es auch nach Ablauf der Tilgungsfrist noch eine Weile bis die Einträge tatsächlich verschwunden sind.

Titel: Re: Bundeszentralregister
Beitrag von Ralf am 23.07.2005 um 18:26:43
Stimmt, hat wohl technische Gründe. Allerdings ist das auch nicht weiter tragisch, siehe BZRG:


Zitat:
§ 51 Verwertungsverbot

(1) Ist die Eintragung über eine Verurteilung im Register getilgt worden oder ist sie zu tilgen, so dürfen die Tat und die Verurteilung dem Betroffenen im Rechtsverkehr nicht mehr vorgehalten und nicht zu seinem Nachteil verwertet werden.


Außerdem habe ich das Thema mal hierher verschoben, da es um Einbürgerung geht.

Titel: Re: Bundeszentralregister
Beitrag von coolhamed am 23.07.2005 um 21:37:33
Danke brickbat und Ralf!
Wenn ich richtig berstanden habe dürfte das Ausländerbehörde laut §51 der BZRG meinen Antrag gar nicht aussetzten, oder?Habe Probleme Gesetzte zu verstehen :kopfhau:
Danke für eure Bemühungen!

Titel: Re: Bundeszentralregister
Beitrag von Leuchte am 26.07.2005 um 11:26:07

Zitat:
Wenn ich richtig berstanden habe dürfte das Ausländerbehörde laut §51 der BZRG meinen Antrag gar nicht aussetzten, oder?


Doch, schon. Allerdings nur dann nicht mehr, wenn die Tilgungsfrist abgelaufen ist.

Titel: Re: Bundeszentralregister
Beitrag von Ralf am 26.07.2005 um 11:41:19
Die Behörde hätte das Verfahren in der Tat nicht auszusetzen brauchen, sie hätte den Antrag auch ablehnen können. Die Aussetzung des Verfahrens ist nur für den Fall anhängiger Ermittlungs- bzw. Strafverfahren vorgeschrieben. So gesehen, ist der der Fragesteller ganz gut gefahren.  ;)

i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4!
YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten.