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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Famileinzusammenführung
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Beitrag begonnen von abdel am 21.07.2005 um 20:33:36

Titel: Famileinzusammenführung
Beitrag von abdel am 21.07.2005 um 20:33:36
Hallo zusamme,
bin neu hier und habe mich mal ein wenig umgelesen. Ich habe eine kleines problem und benötige Hilfe.
Ich bin in deutschland aufgewachsen und bin Studenten. seit einem Jahr verheiraten allerdings lebt zu zeit meine frau in Marokko. Bezwecken im kommenden Jahr die Familienzusammenführung zu beantragen.
Meine frage ist bzw. Fragen : Wie lange dauert bis zu erteilung eines Visum für meine frau?
Wie hoch muss mein Einkommen sein damit die Behörden dies zustimmen kann bzw. wird. Ich habe leider im ausländergesetzt nicht´s gefunden.

Habe zuzeit ein Einkommen von ca. 700 Euro und wohnen gratis beim Brüder ( reicht das aus ??????

Danke im voraus.

Titel: Re: Famileinzusammenführung
Beitrag von brickbat am 22.07.2005 um 14:35:01
Was hast Du denn für eine Aufenthaltserlaubnis (fürs Studium?) ? Und um was für Einkommen handelt es sich? Die kostenlose Unterkunft beim Bruder wird sicher auch nicht für den Familiennachzug ausreichen. Gib mal ein paar zusätzliche infos

Titel: Re: Famileinzusammenführung
Beitrag von abdel am 25.07.2005 um 11:22:29
Ich habe ein unbefristen aufenthalt ( bin halt seit mein 8 lebensjahr in dezutschland) Mein einkommen liegt zu zeit bei ca. 700 Euro.
Und  mein Brüder hat eine mehrfamilienhause gekauft und er will mir eine wohnung für nix zu verfügung stellen.



Titel: Re: Famileinzusammenführung
Beitrag von brickbat am 25.07.2005 um 11:26:36
700,-- € reichen für die Sicherstellung des Lebensunterhaltes nicht aus und ich denke auch nicht daß die ABH eine Bescheinigung Deines Bruders über wohnen für nix akzeptieren wird - müßtest Du mal nachfragen. Dein Bruder -oder jemand anderes- könnte sich aber verpflichten für den LU Deiner Frau aufzukommen.

Titel: Re: Famileinzusammenführung
Beitrag von abdel am 25.07.2005 um 16:10:05
Ich bedanke mich ganz  herzlich für die auskunkt. :blum

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