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Beitrag begonnen von daisy-o1 am 20.07.2005 um 23:53:21

Titel: Aufenthaltsgenehmigung für Au Pair ohne Familie..
Beitrag von daisy-o1 am 20.07.2005 um 23:53:21
Wie lange darf sich ein Au Pair Mädchen aus der Ukraine in Deutschland aufhalten  aufhalten, nachden sie die Arbeit bei der Familie aus persönlichen Gründen vorzeitig aufgegeben hat?
Ich weiß das Sie den Vertrag mit 14 tägiger Frist kündigen kann und sich in der Zeit eine neue Familie suchen kann. Aber was ist wenn Sie auf keinen Fall mehr zu der Familie zurück will? Kann Sie dann auch so lange bei Freunden bleiben bis Sie eine neue Familie hat?

Vielen Dank schonmal.


Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung für Au Pair ohne Familie..
Beitrag von Gorky am 21.07.2005 um 01:37:06
Hallo,

es ist davo auszugehen, dass sie eine Aufenthaltserlaubnis für die Au Pair Stelle bekommen hat. Mit dem Ende der Stelle (also am Ende der 14 Tege Kündigungsfrist) ist leider alles vorbei. Der Grund der Aufenthaltserlaubnis ist erloschen und damit erlischt auch die Aufenthaltserlaubnis. Eventuell kann mit der ABH über eine kurzfristige Möglichkeit für einige Tage gesprochen werden (GÜP, Duldung, 25.4), aber ich glaube nicht daran.

Gruß
 Gorky

Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung für Au Pair ohne Familie..
Beitrag von Bruno am 30.07.2005 um 18:27:24

schrieb am 21.07.2005 um 01:37:06:
(25.4),


Hi,

Du meinst § 25 Abs. 4 AufenthG ?
Wie kommst Du denn da drauf ?

I.d.R. wird der rechtmäßige Aufenthalt als Au-pair mit Ende der Kündigungsfrist beendet sein. Meist wird dieses auch als Auflage in die AE gedruckt. Sollte allerdings ein weiterer Aufenthalt bei der Gastfamilie nicht möglich sein so wird die ABH die Ausreisefrist per GÜB auch bei Freunden oder Bekannten ermöglichen.
Die Erteilung einer AE aus humanitären Gründen gleicht wohl eher einer Vergewaltigung
des Aufenthaltsgesetzes.

Bruno

Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung für Au Pair ohne Familie..
Beitrag von Shadow1977 am 30.07.2005 um 19:33:16
Hallo!
Man kann ja soweit ich weiss insgesamt maximal 1 Jahr in jedem europäischen Land als Au-Pair tätig sein.
Ich würde vielleicht auch mit der Au-pair-Vermittlung und ggfs. mit der Ausländerbehörde Kontakt aufnehmen, die kennen sicher aus eigener Erfahrung die Lösung und weitere Vorgehensweise.

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