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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Miteinbürgerung von Ehegatten https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1121875994 Beitrag begonnen von Jafra am 20.07.2005 um 18:13:14 |
Titel: Miteinbürgerung von Ehegatten Beitrag von Jafra am 20.07.2005 um 18:13:14
Hallo Ralf,
hier geht es um die Einbürgerung meiner Frau und meiner Tochter. Etwas verwirrt mich: Einserseits steht in Abs.2 §10, dass sie miteingebürgert werden kann, auch wenn sie nicht seit mehr als 8 Jahen in D sind. Anderseits steht in der Anwendungshinweise 10.2.1.2 als Ermessen: "Bei einem Ehegatten, der miteingebürgert werden soll, genügt ein Aufenthalt im Inland von vier Jahren bei zweijähriger Dauer der ehelichen Lebensgemeinschaft." Meine Frau ist seit etwa 2 Jahren hier. Sie spricht sehr gut Deutsch! H.D. ich kann meine Frau nicht miteinbürgern lassen. Oder? Danke! :blum Jafra |
Titel: Re: Miteinbürgerung von Ehegatten Beitrag von Ralf am 20.07.2005 um 18:34:37 schrieb am 20.07.2005 um 18:13:14:
Das ist richtig. 2 Jahre Aufenthalt reichen für die Miteinbürgerung des Ehegatten nicht aus. |
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