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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Miteinbürgerung von Ehegatten
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Beitrag begonnen von Jafra am 20.07.2005 um 18:13:14

Titel: Miteinbürgerung von Ehegatten
Beitrag von Jafra am 20.07.2005 um 18:13:14
Hallo Ralf,

hier geht es um die Einbürgerung meiner Frau und meiner Tochter. Etwas verwirrt mich:
Einserseits steht in Abs.2 §10, dass sie miteingebürgert werden kann, auch wenn sie nicht seit mehr als 8 Jahen in D sind.
Anderseits steht in der Anwendungshinweise 10.2.1.2 als Ermessen:
"Bei einem Ehegatten, der miteingebürgert werden soll, genügt ein Aufenthalt im Inland von vier Jahren bei zweijähriger Dauer der ehelichen Lebensgemeinschaft."
Meine Frau ist seit etwa 2 Jahren hier.
Sie spricht sehr gut Deutsch!
H.D. ich kann meine Frau nicht miteinbürgern lassen. Oder?

Danke!

:blum
Jafra  

Titel: Re: Miteinbürgerung von Ehegatten
Beitrag von Ralf am 20.07.2005 um 18:34:37

schrieb am 20.07.2005 um 18:13:14:
H.D. ich kann meine Frau nicht miteinbürgern lassen. Oder?


Das ist richtig. 2 Jahre Aufenthalt reichen für die Miteinbürgerung des Ehegatten nicht aus.

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