i4a - Das Board | |
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Randthemen >> Personenstandsrecht >> pass/visum etc. https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1121279846 Beitrag begonnen von Guan_Dao am 13.07.2005 um 13:18:18 |
Titel: pass/visum etc. Beitrag von Guan_Dao am 13.07.2005 um 13:18:18
hallo, bin neu hier und sage schon mal sorry im voraus für alle missverständnisse die folgen sollten.
also folgendes problem. philippina bekommt baby von philippino. philippina hat deutschen freund, der das baby auf den philippinen (dortige behörde) als sein kind anerkennt (biologisch natürlich unsinn) aber faktisch ist er dort jetzt der vater. (nach meinem wissensstand). philipina findet einen neuen deutschen freund und ist jetzt seit 5 jahren mit ihm verheiratet. sie hat mittlerweile einen deutschen pass. sie lebt jetzt seit 6 jahren in deutschland. auf den philippinen ist sie jetzt ehemalige philippina (sonderstatus) hat aber faktisch ihre staatsbürgerschaft aufgegeben. das baby ist mittlerweile 7 jahre alt und hat jetzt auch einen philippinischen pass. die ex philippina wird im nächsten jahr zusammen mit ihrem deutschen ehemann auf die philippinen ziehen. geplant sind ca. 6 monate philippinen 6 monate deutschland oder sonstwo als aufenthaltsort. ist das baby/kind jetzt deutsche und braucht sich nur registrieren lassen? was ist bei einer reise nach deutschland zu beachten? welche zuständigkeiten der behörden bestehen? welche f a l l e n drohen. wie kann man sie umschiffen? welche zeiten für behördenentscheidungen muss man einplanen? wieviel euro werden einem abgeknöpft für visa/oder einbürgerung? geht erstmal deutscher pass und trotzdem aufenthalt auf den philippinen/schule ? die erfahrungen bei der eheschliessung von 5 jahren mit behördenunfug und falschinfos haben hier für eine menge misstrauen gesorgt. deshalb hier die bitte um hilfe und info, um bei den häufig nicht richtig informierten behördenmitarbeitern gezielt vorgehen zu können. [danke=dankeschoen.gif] besten dank im voraus. Guan Dao |
Titel: Re: pass/visum etc. Beitrag von Doc am 13.07.2005 um 20:38:40
Ich habe das Thema hier her verschoben, weil's ja in erster Linie danach geht, welche Staatsangehörigkeit das Kind hat und davon alle weiteren Antworten abhängen.
Doc :) |
Titel: Re: pass/visum etc. Beitrag von Ralf am 14.07.2005 um 01:20:55
Hmmm... hätte auch in die Rubrik Staatsangehörigkeitsrecht gepasst, da hätte ich es jedenfalls eher gesehen ;) , ich lasse es aber erst mal hier stehen, mal sehn wie es sich entwickelt.
schrieb am 13.07.2005 um 13:18:18:
Die Frage ist, ob dies auch nach deutschem Recht wirksam ist. Hat die Mutter der Anerkennung zugestimmt? Gibt es eine Urkunde darüber? Zitat:
In solchen Fällen wird üblichwerweise das Kind mit eingebürgert. Ist dies hier nicht geschehen? Lebt das Kind ebenso lange in D? Zitat:
Dann besitzt es offensichtlich auch die phil. StA. Die Frage ist: Noch oder wieder? Zitat:
Schwer zu sagen. Dazu müsste man wissen, wann genau das Kind geboren ist. Man müsste wissen, wann die Eltern wo und nach welchem Recht geheiratet haben usw. Eine "Registrierung" als Deutscher gibt es aber mangels Register nicht. Sofern aber z.B. ein deutscher Kinderausweis beantragt wird, wird man prüfen, ob das Kind Deutscher ist oder nicht. Für die restlichen Fragen müsste dies alles zuerst geklärt werden. Letzlich ist es auch noch möglich, dass eine einmal erworbene deutsche StA durch den späteren Erwerb einer andern StA verloren gegangen ist. |
Titel: Re: pass/visum etc. Beitrag von ronny am 14.07.2005 um 07:58:11 Zitat:
Und dafür brauchen wir noch ein paar Angaben: Wann genau ist das Kindchen geboren? Vor oder nach dem 01.07.1998 ? Wo lebt es? Zitat:
Ob auch rechtlich werde ich nach Beantwortung der o.g. Vorfragen mal klären. [edited]Eine Vaterschaftsanerkennung auf den Philppinen soll angeblich möglich sein, jedoch enthalten weder Bermann/ Ferid (Int. Ehe- und Kindschaftsrecht) noch Brandhuber/ Zeyringer (Standesamt und Ausländer) hierzu irgendwelche Informationen.[/edited] Grüße Ronny;-) |
Titel: Re: pass/visum etc. Beitrag von Guan_Dao am 14.07.2005 um 13:49:15
manoman ist das alles verwirrend.
also, das kind ist lt. pass am 01.01.1998 auf den philippinen geboren und hat das land bisher noch nie verlassen. es wurde später registriert. dabei wurde der deutsche exfreund als vater angegeben, mit zustimmung der mutter. so ist es auch im computer in manila gespeichert. es gibt darüber auch "urkunden" von philippinischen behörden. als der philippinische pass vor etwa einem jahr beantragt wurde, gab es dahingehend keine probleme. es liegt sogar eine schriftliche erklärung des -adoptivvaters- vor, das er auf das eventuell zustehende kindergeld verzichtet. ich vermute mal, das der in den pphilippinischen papieren verewigte deutsche ´vater (nicht der biologische!) keine probleme hätte, die "adoption??" von den philippinen auf deutschland zu übertragen. seine familie hätte da vermutlich was dagegen, da er vermögend ist und so ein neuer erbe dazukäme. deshalb hat er auch das ursprüngliche vorhaben, dem kind einen deutschen pass zu besorgen gestoppt. ich will aber dem kind kein erbe sichern, sondern nur wissen, (vorab!!!!!) was da vermutlich an papierwust und problemen wartet, und was man besser nicht macht. ich bin davon überzeugt, das bei den behörden vor ort mangels häufigkeit von solchen fällen erstmal verwirrung ausgelöst wird und wenn dann noch der, eine , der sich auskennt krank wird erstmal garnichts passiert. sorry, sind erfahrungswerte, möchte nicht alle über einen kamm schehren. also. ist das kind durch die anerkennung des deutschen freundes nun deutsch? oder würde der weg zum deutschen pass sich vereinfachen? spielt es eine rolle, das die mutter mitlerweile deutsche ist? darf das kind vorerst auf den philippienen bleiben und trotzdem einen deutschen pass haben? hat der deutsche jetzige ehemann irgendwie mit dem kind verwandt? muss er es adoptieren? kann er das überhaupt? da er in zukunft vom ersparten leben will kommt da vielleicht die nächste hürde? von wegen soundsoviel einkommen auf so und so lange gesichert? das meinte ich z. b. mit Fallen!! startet man den ganzen vorgang besser in deutschland oder in manila? nochmal für die forenteilnehmer und helfer hier, ich finde es toll, das man hier hilft. herzlichen dank im voraus. gruss Guan Dao |
Titel: Re: pass/visum etc. Beitrag von ronny am 15.07.2005 um 07:55:40 Zitat:
Nach den einzig auffindbaren Informationen (Auskunft des phil. Justizministeriums aus dem Jahr 1991) wird strikt zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern unterschieden.. Für nichteheliche Kinder gibt es die einzige Form der Legitimation durch Eheschließung der Eltern. Also muß es (meine Vermutung) etwas ähnliches wie eine Vaterschaftsfeststellung geben. Aber da die ansonsten sehr guten Quellen dazu keinerlei Assage enthalten, kann ich die Frage ob eine nach deutschen Gesetzen wirksame Feststellung der Vaterschaft vorliegt, nicht abschließend beantworten. Zum Geburtszeitpunkt verlangte das deutsche Recht dafür folgende Voraussetzungen: [list bull-blueball] Allerdings war die Vaterschaft nach der damaligen Version des Art. 19 EGBGB nach dem Heimatrecht der Mutter, ggf. alternativ nach dem Heimatrecht des Vaters zu beurteilen. Rück- oder Weiterverweisungen waren zu beachten. Da im philippinischen Recht nach den mir vorliegenden Quellen keine nachvollziehbaren Informationen zum dortigen Anerkenntnis der Vaterschaft zu finden sind, ist eine abschließende Beurteilung über die Wirksamkeit nicht möglich. Nach deutschen Gesetzen liegt eine wirksame Vaterschaftsanerkenntnis nicht vor, weil diese (gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes in Deutschland vorausgesetzt) eine wirksame Zustimmung des Kindes (durch seinen gesetzlichen Vertreter) vorausgesetzt hätte. Der war zum Geburtszeitpunkt ( vor dem 01.07.1998 ) kraft Gesetzes das Jugendamt als Amtsvormund, es sei denn es hätte eine anderweitige Entscheidung des Vormundschaftsgerichts vorgelegen. Da es für beide Versionen keine Anhaltspunkte zu geben scheint und das Kind bisher seinen gew.Aufenthalt nicht in Deutschland hat, gehe ich nicht davon aus, dass ein Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch nichteheliche Abstammung vorliegt. Kein Problem jedoch, weil dieser nach Verlegung des g.A. nach Deutschland jederzeit nachholbar sein dürfte. Zitat:
Zur ersten Frage: eine Verwandtschaft liegt nicht vor zweiten Frage: muss nicht, aber kann dritten Frage: kann nach § 1741 Abs. 2 BGB. Grüße Ronny ;) |
Titel: Re: pass/visum etc. Beitrag von eishennig am 15.07.2005 um 09:39:56
Hallo Guan-Dao,
eine "Vaterschaft light", mit der man nur seine Staatsangehörigkeit weitergibt, aber von Unterhalts- oder Erbansprüchen rechtlich verschont wird, sieht das deutsche Recht nicht vor. Zitat:
Diese weder biologische, noch soziale, höchstens rechtliche "Vaterschaft" des deutschen Freundes scheint etwas wackelig. Zitat:
Ein Anwalt, der sich mit dt. und philipp. Familienrecht auskennt, wäre hilfreich... Grüsse von eishennig |
Titel: Re: pass/visum etc. Beitrag von ronny am 15.07.2005 um 10:38:37 Die Texte habe ich sogar in deutsch vorliegen bei Bergmnn/ Ferid, aber keiner der Art 172 bis 182 erwähnt etwas ähnliches wie Vaterschaftsanerkennung. Lediglich der Art. 175 enthält so etwas was unter "Klage auf Feststellung der Abstammung" subsumiert werden könnte: Zitat:
Etwa: Nichteheliche Kinder können ihre nichteheliche Abstammung auf die gleiche Weise und auf der Grundlage der gleichen Beweismittel nachweisen wie eheliche Kinder. Die Klage muß innerhalb der in Art. 173 genannten Frist erhoben werden... Ansonsten bedeutet "ehelich" (=legitimate) im Sinne des phil. Rechts immer: gezeugt während einer bestehenden Ehe (Art. 164 Satz 1 Family Code) und "nichtehelich" (=Illegitimate) im Sinne des FC bedeutet außerhalb einer rechtsgültigen Ehe gezeugt (Art. 165 FC). Was im Sachverhalt aber bislang lediglich bekannt ist, deutet auf eine Vaterschaftsanerkennung hin, zu welcher ich im FC nichts gefunden habe. Ich würde deshal zusätzlich zu dem Rat: Zitat:
noch eine Auskunft der Deutschen Botschaft einholen lassen, ob eine Anerkennung rechtlich möglich ist und unter welchen Voraussetzungen sie dem deutschen Familienrecht entspräche. Ggf. ließe sich das Ganze auch über eine nachträgliche Beurkundung der Geburt des Kindes nach dem § 41 PStG erledigen (siehe oben links den zum Standesamt I in Berlin), da dann erstmals eine inländische Behörde mit der materiellrechtlichen Prüfung der Anerkenntnis der Vaterschaft sich herumschlagen muß. Grüße Ronny ;-) |
Titel: Re: pass/visum etc. Beitrag von eishennig am 15.07.2005 um 14:40:05 Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Ich glaube, dieser Satz müsste noch etwas genauer erklärt werden, was heisst "gestoppt"? Zitat:
Grüsse von eishennig |
Titel: Re: pass/visum etc. Beitrag von ronny am 15.07.2005 um 16:51:41 Zitat:
Das bezieht sich m.E. auf die jederzeit mögliche Vaterschaftsanfechtung durch den ehelichen Vater. Aber ganz sicher bin ich mir da auch nicht. Es wäre allerdings ein Aspekt, der mich daran zweifeln ließe, dass die Vaterscahftsanerkenntnis die gleichen Rechtswirkungen wie in deutschland hätte. Denn da sind die Anfechtungstatbestände (im Moment) wesentlich enger gefasst. Wie gesagt, ich habe keine ausdrückliche Regelung entdeckt, dass eine Anerkennung der Vaterschaft zu einem "illegitimate child" überhaupt möglich ist. Was ganz oben erwähnt wurde : Zitat:
war versteckt als Fußnotenhinweis zu Art. 175 FC und eine Praxisauskunft aus der Zeitschrift "Das Standesamt" Jahrgang 1991. Erst recht sind dann keine Wirksamkeitsvoraussetzungen zu finden, die einen Vergleich mit dem deutschen materiellen Kindschaftsrecht ermöglichen könnten. Dies wäre allerdings Voraussetzung für die Prüfung der staatsangehörigkeitsrechtlichen Erwerbstatbestände. Gesetzlich geregelt wird es möglicherweise gar nicht sein, sondern sich evtl. aus irgendwelchen Gerichtsentscheidungen ergeben zu denen ich aber keinen Zugang habe. Die einfachste und sicherste Lösung wäre die Beurkundung nach § 41 PStG, da in dem Verfahren die Wirksamkeit der Vaterschaftsanerkennung inzident zu prüfen wäre. Allerdings bezieht sich die Anordnungder Verwaltungsbehörde nach § 41 immer nur auf den Grundeintrag, d.h. die Geburt würde zunächst nichtehelich beurkundet. In einem weiteren Schritt käme dann die Beischreibung des anerkennenden Vaters hinzu. Sollte sich herausstellen dass die erste Vaterschaft nicht wirksam anerkannt worden wäre, könnte Guan-Dao dann seinerseits sich als Vater bekennen, so er bereitdazu ist. Grüße Ronny ;) |
Titel: Re: pass/visum etc. Beitrag von Guan_Dao am 15.07.2005 um 18:15:48
also, mir geht es um den deutschen pass für die kleine!!!
nach meinen informationen ist mit der damaligen anerkennung durch den deutschen exfreund er nach philippinischem recht der vater. dabei ist es denen vollkommen wurst, was mit dem biologischen vater los ist. in deutschland wurde bisher noch gar nichts unternommen. die bemühungen des deutschen exfreundes endeten mit der beantragung des philippinischen passes für die kleine. (!!es ist auf den philippinen nicht selbstverständlich, das man einen eigenen pass hat. erst recht nicht bei kindern!!!) die fragen hier im forum sollen ja dazu dienen, herauszufinden was da in deutschland überhaupt auf einen zukommt und ob es sinn macht das ganze auf den weg zu bringen. wenn zum beispiel die mutter ihre tochter mit nach deutschland nehmen will (!!nur in den ferien z. b. ) geht das ? ist die kleine dann tourist. muss sie eingeladen werden? deshalb ja die überlegung, einen deutschen pass zu beantragen. mal unabhängig von der vaterschaft. kann sie das alleine oder zusammen mit ihrem jetzigen ehemann auf den weg bringen? und wenn ja, was kommt dann auf sie zu? ich möchte einfach vorher wissen, wo der zug hinfährt. gruss Guan Dao |
Titel: Re: pass/visum etc. Beitrag von ronny am 15.07.2005 um 18:28:21 Zitat:
Sie braucht solange sie die deutsche Staatsangehörigkeit nicht nachgewiesen besitzt ein Visum zur Familienzusammenführung. s.oben bei den Gesetzen den § 28 Abs. 1 Ziffer 2 AufenthG, das wird auch als Anspruch problemlos realisiert werden können. Vielleicht kann Deine Frau das ja im Rahmen eines Besuchsaufenthaltes des Kindes hier erledigen, was ich oben unter dem Stichwort § 41 PStG geschrieben hatte. Zitat:
Sie als Mutter ist mit dem Kind ja verwandt, Du als Ehemann der Mutter nicht. Also wird sie das allein erledigen können. Zitat:
Das was auf jede Mutter zukommt, die ihr Kind zu sich nimmt, was sonst ;) Grüße Ronny :-) |
Titel: Re: pass/visum etc. Beitrag von Guan_Dao am 15.07.2005 um 19:27:30
also verstehe ich das jetzt richtig?
die mutter muss sich an die deutsche botschaft in manila wenden, zwecks erlangung eines visums für die tochter. geht das mal so eben oder dauert sowas wieder einige monate? was ist mit krankenversicherungsnachweisen oder ähnlichen vorschriften? (das meinte ich mit, was kommt da auf sie zu?) kann man sowas schonmal vorab in deutschland klären? wenn ja bei welcher behörde? kann man einen deutschen pass beantragen ohne das das kind in deutschland lebt? welche behörde ist dann zuständig? wo fängt man da an? gruss Guan Dao |
Titel: Re: pass/visum etc. Beitrag von ronny am 15.07.2005 um 19:37:30 Zitat:
Zur Feststellung ob das Kind deutscher Staatsangehöriger ist, ist das Bundesverwaltungsamt in Köln zuständig. Zitat:
Theoretisch schon aber dazu muß ja zunächst mal feststehen ob das Kind deutsch ist. Die zuständige Passbehörde wäre noch rauszufinden, was ich aber derzeit (weil Weekend) nicht nachlesen kann. Evtl. suchst Du mal im Internet nach Passgesetz, da müßte es geregelt sein. [edited]Ist es auch, findest Du in § 19 Passgesetz, der link dazu ist hier [/edited] Zitat:
Schau mal in den § 28 Abs 1 Ziffer 2 und den § 5 AufenthG oben bei Gesetze da beantwortet sich die Frage nach dem Lebensunterhalt bereits, das Kind wird wenn es hier ist bei der Mutter familienversichert sein. Grüße Ronny ;-) |
Titel: Re: pass/visum etc. philippinen Beitrag von eishennig am 17.07.2005 um 18:57:28
Zu der Vaterschaftsanerkennung:
schrieb am 15.07.2005 um 18:15:48:
Eine endgültige Antwort darauf wirst Du hier nicht erhalten können, es tendiert aber eher Richtung Nein. (Dann bliebe noch die von Ronny erwähnte formale dt. Vaterschaftsanerkennung, wenn denn der Vater willig ist...) Wenn eine gültige Vaterschaftsanerkennung vorliegt, kann ein dt. Kinderausweis auch bei der dt. Botschaft im Ausland beantragt werden. Das Visum betreffend sehe ich einige mögliche Probleme: 1) Ein Kind kann nicht selbst den Antrag stellen, sondern müßte von seiner Mutter (gesetzlicher Vertreter) vertreten werden. Visa müssen in der Regel persönlich in der Botschaft beantragt werden. 2) Ein Touristenvisum könnte abgelehnt werden, weil die Rückkehrwilligkeit zweifelhaft ist, schliesslich fährt das Kind ja zu seiner Mutter, es könnte auf ein FZFVisum verwiesen werden. 3) Deutsche Visa werden nur an Ausländer, nicht an Deutsche ausgestellt. Die ungeklärte deutsche Staatsangehörigkeit des Kindes könnte zu Problemen wie in diesem Fall im Philboard führen: http://www.philboards.com/index.php?s=706703d6374f05cfe7ee444d2c9a0475&showtopic=7922 Viele Grüsse von eishennig |
Titel: Re: pass/visum etc. Beitrag von Guan_Dao am 05.09.2005 um 18:12:10
hallo, da bin ich wieder.
also einen deutschen pass kann die kleine nur bekommen, wenn sie ein paar jahre in deutschland lebt oder wenn sie der( deutsche) auf den philippinen als vater registrierte exfreund in deutschland adoptieren würde. man hat mir den tip gegeben, die kleine auf den philippinen nach dortigem recht zu adoptieren und das dann in deutschland anerkennen zu lassen. kann mir jemand sagen, was mich da auf den philippinen erwartet ? ich meine papierkrieg, kosten , dauer der angelegenheit usw.. gruss guan dao |
i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4! YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten. |