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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Fragen zur Verpflichtungserklärung
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Beitrag begonnen von myvalentine84 am 12.07.2005 um 23:03:40

Titel: Fragen zur Verpflichtungserklärung
Beitrag von myvalentine84 am 12.07.2005 um 23:03:40
hallo,
ein Freund von mir hat mich gebeten, eine Verpflichtungserklärung für seine Verlobte abzugeben, da er zur Zeit von Arbeitslosengeld II lebt.
Er möchte für sie ein Visum zwecks Eheschließung beantragen. Was würde mich erwarten, sollte ich die Verpflichtungserklärung abgeben? Da steht etwas von Abschiebekosten unternehmen und so, aber wie sieht es aus, wenn die Verlobte sowieso vor hat, in Deutschland zu bleiben, da sie ja bei ihrem Ehemann leben würde. Und angenommen, sie würde Geld vom Staat bekommen, nachdem die beiden geheiratet haben, müsste ich dann für die Kosten aufkommen? Bekomme ich dann einen negativen Vermerk in meine Akte (bei der Meldestelle oder Ausländerbehörde)? Es ist ja von Anfang an klar, dass die Verlobte dann in Deutschland bleibt. Ich bin dann doch nicht ihr ganzes Leben lang, das sie in Deutschland verbringt, verpflichtet, oder?
Bin über eine schnelle Antwort sehr dankbar.
valentine

Titel: Re: Fragen zur Verpflichtungserklärung
Beitrag von Doc am 12.07.2005 um 23:37:08
Die Verpflichtungserklärung für ein Eheschließungsvisum gilt nur solange, bis die Ehe rechtsgültig geschlossen ist und die Ausländerbehörde einen anderen Aufenthaltstitel (dann wegen Anspruch wegen Familiennachzug) erteilt hat, oder der Ausländer wieder ausgereist ist.

Doc  8)

Titel: Re: Fragen zur Verpflichtungserklärung
Beitrag von myvalentine84 am 13.07.2005 um 10:26:24
hallo Doc,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
valentine

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