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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Freizügigkeitsbescheinigung f. ALGII Empfänger
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Beitrag begonnen von tyro am 11.07.2005 um 20:46:06

Titel: Freizügigkeitsbescheinigung f. ALGII Empfänger
Beitrag von tyro am 11.07.2005 um 20:46:06
Mein Freund ist Spanier und im Januar zu mir nach Deutschland gezogen. Und war arbeitslos. Seit Mitte März bekommt er ALG II. Jetzt wollten wir wegen einem DeutschIntensivkurs oder einem Integrationskurs Unterstützung beantragen.
Aber dafür muss er doch eigentlich freizügigberechtigt sein, oder?
Ist er aber nicht (wie ich glaube)
Gibt es eine andere Möglichkeit dass ihm ein Deutschkurs gezahlt wird?
Kann das Ausländeramt ihn ausweisen wenn sie nachträglich feststellen dass er gar nicht freizügigberechtigt ist?
Kann ihm das ALG II nachträglich aberkannt werden?
Was können wir tun?


Vielen Dank für die Hilfe
liebe Grüße
tyro

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