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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Verlust dt. Staatsangehörigkeit
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Beitrag begonnen von Jasper am 06.07.2005 um 17:30:41

Titel: Verlust dt. Staatsangehörigkeit
Beitrag von Jasper am 06.07.2005 um 17:30:41
Ein paar theoretische Fragen (keine Rechtsberatung):

Wann tritt der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit genau ein? Bei Verabschiedung des betreffenden Gesetzes durch das Parlament mit Unterschrift des Staatsoberhauptes und Verkündung mit Datum der Wirksamwerdung (im Fall der Annahme der Dänischen Staatsbürgerschaft), oder bei späterer Information des Antragstellers über den Sachverhalt, oder noch später bei Aushändigung/Zustellung der Staatsbürgerschaftsurkunde, mit der ein Pass beantragt werden kann?
Könnte ein in Deutschland als Deutscher geborener jetzt ehemaliger Deutscher, der immer im Inland gewohnt hat, als Däne eine Niederlassungserlaubnis nach § 38 erwirken oder gilt dann das Freizügigkeitsgesetz/EU? Welche Rechtsstellung ist günstiger, wenn noch kein eigenes Einkommen erzielt wird, weil betreffende Person studiert? uNd was würde im Fall der EU-Regelung nach Ende des Studiums passieren?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen!

Titel: Re: Verlust dt. Staatsangehörigkeit
Beitrag von ronny am 06.07.2005 um 18:02:28

Zitat:
Wann tritt der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit genau ein?


Hallo Jasper,

der Verlust tritt mit der Wirksamkeit des Erwerbs der anderen Staatsangehörigkeit ein.

Das andere kann ich leider nicht beurteilen, da mir das EU-Recht eher suspekt ist, sorry.

Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: Verlust dt. Staatsangehörigkeit
Beitrag von Jasper am 06.07.2005 um 18:12:08
Danke für deine Antwort, aber leider weiß ich nicht, wann die Wirksamkeit des Erwerbs eintritt. Vermutlich aber erst bei Empfang der Urkunde, oder?
PS: Ist es eigentlich relevant, dass dann übergangsweise kein Pass besessen werden kann? Illegal in Deutschland?

Titel: Re: Verlust dt. Staatsangehörigkeit
Beitrag von Ralf am 06.07.2005 um 19:55:35

schrieb am 06.07.2005 um 18:12:08:
aber leider weiß ich nicht, wann die Wirksamkeit des Erwerbs eintritt. Vermutlich aber erst bei Empfang der Urkunde, oder?

In Deutschland ist dies so. Ob es in DK ebenso ist? Keine Ahnung. Dies dürfte sich aus dem dänischen Staatsangehörigkeitsrecht ergeben. Auskunft wird wohl das dänische Konsulat erteilen.


Zitat:
PS: Ist es eigentlich relevant, dass dann übergangsweise kein Pass besessen werden kann? Illegal in Deutschland?

Sicher nicht. Der Däne ist ja EU-Bürger und genießt hier Freizügigkeit. Deswegen kann er auch keine Niederlassungserlaubnis bekommen.

Titel: Re: Verlust dt. Staatsangehörigkeit
Beitrag von Jasper am 06.07.2005 um 20:16:51
Danke, soweit bin ich fast zufrieden :)
Ein letzter Punkt: Warum kann ein EU-Bürger keine Niederlassungserlaubnis bekommen? Ich dachte, das Aufenthaltsgesetz kann dann Anwendung finden, wenn
§ 11 Freizügigkeitsgesetz EU:
Anwendung des Aufenthaltsgesetzes:
...Das Aufenthaltsgesetz findet auch dann Anwendung, wenn es eine günstigere Rechtsstellung vermittelt als dieses Gesetz.

Ich hatte dies so verstanden, dass bei Wegfall der Freizügigkeitsvorraussetzungen innerhalb von 5 Jahren die Freizügigkeit entzogen(?) wird, wohingegen die Niederlassungserlaubnis dauerhaft ist ???


Titel: Re: Verlust dt. Staatsangehörigkeit
Beitrag von Ralf am 06.07.2005 um 22:14:21

schrieb am 06.07.2005 um 20:16:51:
Ich dachte, das Aufenthaltsgesetz kann dann Anwendung finden, wenn
§ 11 Freizügigkeitsgesetz EU:
Anwendung des Aufenthaltsgesetzes:
...Das Aufenthaltsgesetz findet auch dann Anwendung, wenn es eine günstigere Rechtsstellung vermittelt als dieses Gesetz.


Stimmt. Aber die NE ist ja nicht günstiger als die Freizügigkeit. Sollte im Einzelfall wirklich mal keine Freizügigkeit bestehen, könnte dies zur Anwendung kommen.

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