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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Einbürgerung und Niederlassungsrlaubnis https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1120650389 Beitrag begonnen von Jafra am 06.07.2005 um 13:46:29 |
Titel: Einbürgerung und Niederlassungsrlaubnis Beitrag von Jafra am 06.07.2005 um 13:46:29
Hallo zusammen,
ich war etwa 1 jahrlang Creen-Card-Arbeitsloser und arbeite seit etwa 2 Wochen wieder ;-D Wegen der Arbeitslosigkeit war mein Einbürgerungsantrag ausgesetzt. Ich möchte mich weiterhin einbürgern, aber die Bearbeitung und Entlassung von meiner jordanischen Bürgerschaft wurde 6-8 Monaten dauern. Die Bearbeitungsdauer für einen NE wurder 3 Monaten dauern. Kann ich beide Sachen, die aktivierung meines EInbürgerungsantrages und die Beantragung einer Niederlassungserlaubnis, angehen? Was passiert wenn jemanden mit NE arbeitslos wird -hoffen wir nie-? Was wurdet ihr mich empfehlen? Zur Info: bin seit 13 Jahren in D. (etwa 5 Jahren AE-GrennCard, Rest Bewilligung) Titel zurzeit: befristete AE (August 2006) BL: RLP Gruß Jafra |
Titel: Re: Einbürgerung und Niederlassungsrlaubnis Beitrag von Ralf am 08.07.2005 um 13:19:28
Sorry, habe diese Frage übersehen. :sosmi
schrieb am 06.07.2005 um 13:46:29:
Natürlich kannst du beide Anträge gleichzeitig stellen. Eine AE genügt aber für die Einbürgerung, sofern diese nicht für Studienzwecke erteilt wurde. Zitat:
In Bezug auf das Einbürgerungsverfahren? Dasselbe wie bei einer AE. |
Titel: Re: Einbürgerung und Niederlassungsrlaubnis Beitrag von Jafra am 13.07.2005 um 09:05:10
Danke Ralf! ich habe deine Antwort auch übersehen.
D.h. wenn ich eine NE besitzte und arbeitslos sein wurde (keine Sicherung des Lebensunterhalts), wir die NE aufgelöst und widerrufen und eine Abschiebung droht? |
Titel: Re: Einbürgerung und Niederlassungsrlaubnis Beitrag von Ralf am 13.07.2005 um 09:10:01
Nein, sicher nicht. Lediglich die Einbürgerung wäre bei selbstverschuldetem Bezug von öffentlichen Mitteln (ALG II) gefährdet. Hier macht es keinen Unterschied, ob der Bewerber eine AE oder NE besitzt.
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Titel: Re: Einbürgerung und Niederlassungsrlaubnis Beitrag von Jafra am 13.07.2005 um 09:36:07
dann werde ich neben meinem wiederaktivierten Einbürgerungsantrag die NE beantragen - trotz den zusätzlich Gebehüren von 200 € -, weil ich Angst habe, kurz vor der Einbürgerung wieder arbeitslos zu werden und noch zu erleben, was ich zuvor erlebt habe (Widerruf und Ausreiseanforderung).
Oder hat jemand einen besseren Vorschlag? :nix |
Titel: Re: Einbürgerung und Niederlassungsrlaubnis Beitrag von cedo am 13.07.2005 um 13:57:52
Was ist dein Ziel, Kosten zu minimieren oder Aufenthaltsstatus zu sichern ? Mein Vorschlag:
1. Aufhebung der Auflage (falls Vorhanden) --> Damit ist dein Aufenthalt auch bei Arbeitslosigkeit für Dauer der AE gesichert. 2. Antrag auf NE --> Aufenthalt dauerhaft geischert (fast ...) 3. Einburgerung |
Titel: Re: Einbürgerung und Niederlassungsrlaubnis Beitrag von Jafra am 14.07.2005 um 15:13:59 schrieb am 13.07.2005 um 13:57:52:
Hallo CEDO, was meinst du mit 1. Aufhebun der Auflage? Ich mache mir Gedanken wegen der 6 Monate langen Probezeit (mein anderer Thread) Danke! JAfra |
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