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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Kann ich auch als Student einen Freund einladen?
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Beitrag begonnen von Em am 29.06.2005 um 18:25:23

Titel: Kann ich auch als Student einen Freund einladen?
Beitrag von Em am 29.06.2005 um 18:25:23
Hallo
Ich bin noch Student-also kein eigenes Einkommen und selbst Ausländer. Nun würde gern ich einen sehr guten Freund, einen Vietnamesen, nach Deutschland einladen, der evtl. einen Vermögennachweis von mind. 7000Euro vorweisen könnte. Ich wüsste jetzt nicht wo ich anfangen soll, könnt ihr mir vllt. helfen, und sagen, welche Bedingungen ausgefühlt werden muss, dass ich ihn hierher für evtl. 3Monate einladen kann?

Titel: Re: Kann ich auch als Student einen Freund einlade
Beitrag von ronny am 30.06.2005 um 10:18:01

Zitat:
welche Bedingungen ausgefühlt werden muss, dass ich ihn hierher für evtl. 3Monate einladen kann?


Hallo,

lies Dir in diesem Zusammenhang mal die www.info4alien.de/images/top_faq.gif und das Stichwort Verpflichtungserklärung durch, denn Du mußt als Einlader damit rechnen für alle Kosten die Dein Besuch dem Staat verursacht einzustehen. Dann solltest Du mit der Stelle sprechen (ABH oder Meldeamt), die bei Dir die Verpflichtungserklärungen abnimmt, um zu erfahren, welche Bonitätsnachweise deinerseits zu erbringen sind.

Grüße
Ronny  ;)

Titel: Re: Kann ich auch als Student einen Freund einlade
Beitrag von lennart am 01.07.2005 um 10:09:11
hallo em, ich werte deine frage so, daß anstelle deiner nicht vorhandenen finanzkraft bei der einladung die finanzkraft des gastes treten soll und ob das v.d. abh akzeptiert werden kann (vielleicht durch eine bürgschaft deines gastes dir gegenüber?)
oder bin ich auf einem falschen dampfer?
gruß -lennart-

Titel: Re: Kann ich auch als Student einen Freund einlade
Beitrag von Kitty am 01.07.2005 um 16:42:40
Hi,

wenn Du wissen möchtest, ob jemand auch ohne dass jemand in Deutschland für ihn eine Verpflichtungserklärung abgibt ein Besuchsvisum bekommen kann, ist die Antwort: ja, aber...

Als ich meinen jetzigen Mann das erste Mal nach Deutschland zu Besuch eingeladen habe, wussten wir von der ganzen Geschichte mit einer Verpflichtungserklärung etc. noch nichts und die Botschaft hatte ihm auch nicht gesagt, dass es diese Möglichkeit gibt. Also musste er zur Erteilung eines Visums einen Brief seines Arbeitgebers vorlegen, dass er einen festen Job hat, ein Rückflugticket, einen Brief von mir, dass er bei mir wohnen kann, und er musste nachweisen, dass er einen gewissen Betrag in Euro besitzt. Ein Vermögensnachweis reichte nicht. Wenn ich mich recht erinnere waren es ca. €100 pro Besuchstag, die er eintauschen musste. Ausserdem musste er noch eine Reisekrankenversicherung abschliessen.

Wenn man das alles zusammenrechnet, ist es nicht gerade ein Billigurlaub.

Das war allerdings die deutsche Botschaft in Südafrika, die die Forderungen gestellt. Vielleicht ist es von Land zu Land unterschiedlich und Dein Freund sollte dort einfach mal bei der deutschen Botschaft in Vietnam nachfragen, was er vorweisen muss.

Gruss

Kitty

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