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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Ehe zw. 2 Ausländer https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1119889674 Beitrag begonnen von mjay am 27.06.2005 um 18:27:54 |
Titel: Ehe zw. 2 Ausländer Beitrag von mjay am 27.06.2005 um 18:27:54
folgender Scahverhalt:
ich Ausländer, mit unbefristeten Aufenthalt (17 Jahre schon in D), habe in Dänemark eine Ausländerin geheiratet. Nach der Heirat, habe ich sie bei mir polizeilich angemeldet, und müsste noch zum Ausländeramt eine Aufenthalt für sie beantragen. Jetz bekomme ich von ABH (ist das Ausländerbehörde?) ein Schreiben, in dem mehrere Formulare vorhanden sind: - Erklärung - Antrag auf Familiennachzug - Vermieterbestätigung - Arbeitgeberbescheinigung ausserdem, muss ich noch Einkommenachweise der letzten 3 Monaten und Krankenversicherungsnachweis für meine Ehefrau. Zum letzteren, wie kann ich sowas vorliegen, wenn sie keine Aufenthalt hier hat? Vorletztes, ich bin Selbständig, aber erst seit kurzem, wie kann ich sowas vorlegen. Für ein Rat wie ich weiter vorgehen kann, werde ich sehr dankbar. Gerade deswegen, diese endlose Bürokratie, haben wir in Dänemark geheiratet, und jetzt, das selbe Hickhack von vornerein. Man hat, wie man sieht keine Persönlichkeit, keine Intimität mehr, es werden alle dursichtig Beste Grüße und DAnksagungen im Voraus mjay :bx |
Titel: Re: Ehe zw. 2 Ausländer Beitrag von ronny am 27.06.2005 um 20:46:10 Zitat:
Du hättest vorher mal fragen sollen, statt eine ganze Berufsgruppe zu verunglimpfen, sorry. Zitat:
Und abgesehen davon kann man der deutschen Bürokratie leicht in sein Heimatland entfliehen. BTW, die geforderten Unterlagen sind die gesetzlich vorgeschriebenen zur Prüfung ob einem Familiennachzug stattgegeben werden kann. Siehe oben bei Gesetzen den § 29 AufenthG. Ronny >:( |
Titel: Re: Ehe zw. 2 Ausländer Beitrag von mjay am 27.06.2005 um 21:05:18
@ ronny
ich bitte um Entschuldigung. Ich war wahrscheinlich ein bisschen voreeilig mit der Beurteilung, aber ich habe schon öfters irgenwelche getroffen die ein NEIN gelassen ahben, und trotzdem in Unrecht waren. Gruß mjay |
Titel: Re: Ehe zw. 2 Ausländer Beitrag von ronny am 27.06.2005 um 21:08:15 Zitat:
OK, angenommen. Deine Frage hatte ich ja in etwa beantwortet. Kommst Du damit klar? Grüße Ronny ;) |
Titel: Re: Ehe zw. 2 Ausländer Beitrag von mjay am 27.06.2005 um 21:25:58 schrieb am 27.06.2005 um 21:08:15:
Nicht direkt, weil: "§ 30 Ehegattennachzug (1) Dem Ehegatten eines Ausländers ist eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn der Ausländer eine Niederlassungserlaubnis besitzt, eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 1 oder 2 besitzt, seit fünf Jahren eine Aufenthaltserlaubnis besitzt oder eine Aufenthaltserlaubnis besitzt, die Ehe bei deren Erteilung bereits bestand und die Dauer seines Aufenthalts voraussichtlich über ein Jahr betragen wird. (2) Die Aufenthaltserlaubnis kann abweichend von Absatz 1 Nr. 4 erteilt werden, wenn der Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis besitzt. (3) Die Aufenthaltserlaubnis kann abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 und § 29 Abs. 1 Nr. 2 verlängert werden, solange die eheliche Lebensgemeinschaft fortbesteht." ich erfühle alle Voraussetzungen, bin seit 1989 in der BRD (zuvor als Aussiedler, und danach als Ausländer, aber das ist nicht ausschlaggebend). Habe eine unbefristete Aufenthalt seit 1998, bin zur Zeit Selbständig, was soll ich noch erfühlen, dasss ich mit meiner Ehefrau zusammen hier leben darf? Krankenversicherun für meine Frau, bzw. AE kann ich nur abschliessen, beantragen wenn sie scho eine Aufenthalt besitzt, oder? MfG mjay PS: wenn alle, so wie Ihr hier einsetzen würden, würde ich sogar eine Gehaltserhöhung vorschlagen. (nicht ernst nehmen, Spass) |
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