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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Einreise aus Kenia ohne Rückflugticket möglich?
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Beitrag begonnen von ProfDrDenis am 24.06.2005 um 18:41:24

Titel: Einreise aus Kenia ohne Rückflugticket möglich?
Beitrag von ProfDrDenis am 24.06.2005 um 18:41:24
Hallo,

Meine Freundin hat alle entsprechenden Papiere (Visum, Verzichtserklärung, Pass, etc.) zur Einreise nach Deutschland. Reicht es, wenn ich erstmal ein Oneway Ticket buche und später ein Rückflugticket? Oder bekommt sie Probleme bei der Einreise?

Habe da widersprüchliche Angaben, sogar der Bundesgrenzschutz sprach von einem "kann" Problem.

Habt ihr eine Idee? Muss zwingend Hin- u. Rückflug Ticket bei Einreise vorliegen?

schöne Zeit
Wolfgang

Titel: Re: Einreise aus Kenia ohne Rückflugticket möglich?
Beitrag von Pfirsichring am 25.06.2005 um 07:46:09
Hallo Wolfgang,

mir wurde vom BGS gesagt, dass es besser ist, ein Hin- und Rückflugticket zu haben, wenn man sich nur einen kürzeren Zeitraum in Deutschland aufhält. Bei einem Aufenthalt in Deutschland von z.B. sechs Monaten wäre ein One-Way-Ticket ausreichend, da man noch genug Zeit hat, um den Rückflug zu buchen.

Titel: Re: Einreise aus Kenia ohne Rückflugticket möglich?
Beitrag von Doc am 26.06.2005 um 21:58:05

schrieb am 24.06.2005 um 18:41:24:
[...] Habe da widersprüchliche Angaben, sogar der Bundesgrenzschutz sprach von einem "kann" Problem. [...]


Es liegt an der Einreise in des Schengengebiet, dann nach Art. 5 Abs. 1 lit. c SDÜ muss der Tourist bei der Einreise über ausreichende Mittel verfügen, um u.a. auch die Rückreise bestreiten zu können:

Zitat:
Er muß gegebenenfalls die Dokumente vorzeigen, die seinen Aufenthaltszweck und die Umstände seines Aufenthalts belegen, und über ausreichende Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts sowohl für die Dauer des Aufenthalts als auch für die Rückreise in den Herkunfisstaat oder für die Durchreise in einen Drittstaat, in dem seine Zulassung gewährleistet ist, verfügen oder in der Lage sein, diese Mittel auf legale Weise zu erwerben.


Bei dem Verdacht, dass die Reise eben nicht auf kurzfristigen Aufenthalt gerichtet ist, kann der BGS bei der Einreise zurückweisen. D.h. man darf dann gar nicht einreisen.

Doc  :)

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