i4a - Das Board
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> Asyl, Duldung, humanitäre Aufenthalte, Passangelegenheiten >> Falschangaben bei Asylantrag - jetzt Vaterschaft
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1119621617

Beitrag begonnen von dagobu am 24.06.2005 um 16:01:17

Titel: Falschangaben bei Asylantrag - jetzt Vaterschaft
Beitrag von dagobu am 24.06.2005 um 16:01:17
Mein Freund hat bei seinem Asylantrag Falschangaben bezügl. Nationalität, Vaterschaft und Alter gemacht. Wir haben seit 7 Wochen eine Tochter, sie war eine extreme Frühgeburt und ist seitdem auf der Neugeborenen-Intensivstation, d.h. unglücklicherweise haben wir wenig Zeit für Tätigkeiten außerhalb des Krankenhauses.
Trotzdem waren wir in Berlin in der Botschaft seines tatsächlichen Heimatlandes und haben dort nach viel Trara auch tatsächlich einen Pass bekommen. Mein Freund hat schon einen 400 Euro Job und könnte auch mehr arbeiten, wenn er dürfte. Er kümmert sich sehr lieb um mich und seine Tochter und ich brauche ihn hier bei uns.
Wie können wir es hinkriegen, dass sein Status hier rechtens wird mit den richtigen Angaben zu seiner Person etc.?
Kann er beim Landratsamt gestehen dass er damals leider Falsche Angaben gemacht hat und dann beim Jugendamt mit den richtigen Angaben die Vaterschaft anerkennen und ein Bleiberecht bekommen? Oder wird er rausgeworfen sobald er erzählt dass er einen Pass hat?
Wäre sehr dankbar für hilfreiche Tipps wie wir vorgehen können.
Liebe Grüße
Dagobu

Titel: Re: Falschangaben bei Asylantrag - jetzt Vaterschaft
Beitrag von Bruno am 08.07.2005 um 20:39:10
Hi,

ich gehe davon aus, dass Du Deutsche bist. Damit ist euer gemeinsames Kind ebenfalls
deutsch. Der ausländische Vater hat gem. § 28 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG einen Anspruch
auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, wenn er durch eine Vaterschaftsanerkennung
und / mit Sorgerechtserklärung als Vater des Kindes gilt.
Die erteilte Aufenthalterlaubnis ist mit der Auflage zu versehen: "Erwerbstätigkeit gestattet." Dies bedeutete, dass er keiner besonderen Arbeitserlaubnis bedarf und
schließt auch die selbständige Erwerbstätigkeit mit ein.

Zuerst muss allerdings die tatsächliche Identität preisgegeben werden. Eine Ausweisung
hat dieser Umstand nicht zur Folge. Auch eine Abschiebung ist nun nicht mehr so einfach möglich. Ihr müsstet allerdings mit einer Strafanzeige rechnen, die i.d.R. nach Urteil eine
höhere Geldstrafe nach sich ziehen wird.

Good luck
Bruno

Titel: Re: Falschangaben bei Asylantrag - jetzt Vaterschaft
Beitrag von cigi am 18.08.2005 um 09:06:31
@bruno,
das klingt ja fast als freifahrschein, wenn man quasi einfach mal ein "kind" machen muss, um alle harten konsequenzen wie abschiebung etc. zu übergehen? ist das wirklich so "einfach"?? eine geldstrafe ist ja dann das kleinere übel...

@dabobu
wäre natürlich schön für dich, wenn dein partner nicht weggerissen wird von dir und seinem kind, also bitte nicht falsch verstehen...

nachdenkliche grüße
cigi

Titel: Re: Falschangaben bei Asylantrag - jetzt Vaterscha
Beitrag von albosa am 18.08.2005 um 09:46:26
Die Antworten wurden zu einem neuen Thema verschoben (Klick hier..)

Verschoben von: Mick.

Titel: Re: Falschangaben bei Asylantrag - jetzt Vaterschaft
Beitrag von Mick am 18.08.2005 um 17:24:52
Hi,
da nix Konkretes zur Ausgangsfrage mehr anzustehen
scheint, wird der Thread geschlossen.

Titel: Re: Falschangaben bei Asylantrag - jetzt Vaterscha
Beitrag von dagobu am 17.08.2006 um 15:31:55
Für alle, die es interessiert: Eben bekommen wir die Klageabweisung des Verwaltungsgericht Freiburg. Aufgrund seiner vielfachen Vergehen (1. hat er versucht, von Deutschland in die Niederlande auszureisen bevor er überhaupt in Europa registriert war, da hatte er falsche Papiere dabei, 2. hat er als abgelehnter Asylbewerber den Landkreis verlassen und 3. hat er mit einer Aliasidentität sein Asylverfahren durchgemacht) soll er nicht mit einem ehrlichen und anständigen Asylbewerber gleichgesetzt werden, der Aufenthalt nach §28 ist ihm ohne vorherigen Aufenthalt mit Visumsbeantragung aus Nigeria nicht zu gewähren. Er kann über §25 - Humanitäre Gründe - hier bleiben, so lange er mit unserer Tochter lebt, damit ist dem GG genüge getan, und schluss.
Wir sind sehr enttäuscht.
Beste Grüße

Titel: Re: Falschangaben bei Asylantrag - jetzt Vaterscha
Beitrag von DonCamillo am 17.08.2006 um 16:14:19

dagobu schrieb am 17.08.2006 um 15:31:55:
Für alle, die es interessiert: Eben bekommen wir die Klageabweisung des Verwaltungsgericht Freiburg. Aufgrund seiner vielfachen Vergehen (1. hat er versucht, von Deutschland in die Niederlande auszureisen bevor er überhaupt in Europa registriert war, da hatte er falsche Papiere dabei, 2. hat er als abgelehnter Asylbewerber den Landkreis verlassen und 3. hat er mit einer Aliasidentität sein Asylverfahren durchgemacht) soll er nicht mit einem ehrlichen und anständigen Asylbewerber gleichgesetzt werden, der Aufenthalt nach §28 ist ihm ohne vorherigen Aufenthalt mit Visumsbeantragung aus Nigeria nicht zu gewähren. Er kann über §25 - Humanitäre Gründe - hier bleiben, so lange er mit unserer Tochter lebt, damit ist dem GG genüge getan, und schluss.
Wir sind sehr enttäuscht.
Beste Grüße



Hi,

auch wenn es für euch eine Enttäuschung ist, hat das VG eine gute Entscheidung getroffen.
Überleg doch mal. Es wäre doch wirklich zu einfach gewesen, wenn alles Vorherige keinerlei Konsequenzen gehabt hätte. Schließlich ist seine Art die Dinge anzufassen genau die Art, die anderen ehrlichen Ausländern das Leben schwer macht.  ;)
Seid froh, dass er bleiben kann, auch wenn die AE nicht viel Wert ist.


DC

i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4!
YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten.