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Ausländerrecht >> Asyl, Duldung, humanitäre Aufenthalte, Passangelegenheiten >> Ohne Pass kein NE?-bitte lesen
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Beitrag begonnen von bmarzico am 21.06.2005 um 07:48:31

Titel: Ohne Pass kein NE?-bitte lesen
Beitrag von bmarzico am 21.06.2005 um 07:48:31
Hallo,
ihr habt mir vor einige tage so gut wegen Einbürgerungsprobleme geholfen, dass ich nun wieder an euch schreibe, diesmal allerdings betrifft es meine Bekannte.

Sie ist Rumänin, seit 12 jahre in D, 9 davon verheiratet, 2 Kinder, beide deutsch.
Nun ist ihr rum. Pass abgelaufen und der AE läuft im september auch ab.Sie würde ihr Pass erneuerrn können (konsulat Bonn) nur wenn der AE eine gültigkeit von mindestens 1 jahr hätte!Das ist nicht der fall.
Jetzt braucht sie vom Ausländeramt eine Bescheinigung, dass der AE bei vorlage eines Passes verlängert wird (und das wäre auf jeden fall so), aber so etwas schreiben sie nicht...
Auf jeden fall, so oder so, würde die erstellung des passes ca. 4 monate dauern und bis dahin läuft der AE ab und damit gibt es Ärger bei der Arbeit (Arbeitserlaubniss damit verbunden).
Was kann sie dann tun? Ausser verzweifeln...
Vielen Dank im voraus und liebe Grüsse, ihr seid spitze!

Bianca

Titel: Re: Ohne Pass kein NE?-bitte lesen
Beitrag von ronny am 21.06.2005 um 08:43:43

Zitat:
Nun ist ihr rum. Pass abgelaufen und der AE läuft im september auch ab.



Zitat:
Was kann sie dann tun?


Zunächst mal so schnell wie möglich den Passantrag stellen, uund die Verlängerung der AE beantragen.

Ein gültiger Pass ist nach den §§ 3 und 5 AufenthG zwingende Voraussetzung für die Verlängerung der AE.

Welche Staatsangehörigkeit hat der Ehemann, deutsch ?

Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: Ohne Pass kein NE?-bitte lesen
Beitrag von bmarzico am 21.06.2005 um 09:05:24
Hallo Ronny,

danke für die schnelle Antwort.
Ihr Mann ist italiener, so wie meiner auch :o)
Die Verlängerung des AE hat sie bereits beantragt, wurde aufgrund des Passes abgelehnt.
Der Pass wird sie so schnell wie möglich beantragen, dauert aber wie gesagt über 3 monate und inzwischen läuft der AE auf jeden fall ab...

Liebe Grüsse,
Bianca

Titel: Re: Ohne Pass kein NE?-bitte lesen
Beitrag von bmarzico am 21.06.2005 um 10:48:58
Hi Ronny,

sorry, nochmal ich...
Was ich vor alle dem wissen wollte: was passiert wenn z.B der Pass am 1.10 kommen sollte und der AE läuft am 14.09 ab? Was kann man in der Zeit machen? Darf sie überhaupt weiter arbeiten?
Das sie den Pass bekommt, ist ja klar, aber wie lange es dauert kann leider keiner beeinflüsen (sagt zumindest das Konsulat) und da alle Papiere erst nach RO geschickt werden, dauert erst im schnitt 3 - 4 monate.

Liebe Grüsse und nochmal danke für deine Geduld mit uns!

Bianca

Titel: Nochmal zum gestrigen Thema
Beitrag von bmarzico am 22.06.2005 um 07:58:20
Hallo nochmal,

die ganze Geschichte erzählte ich nicht nochmal, habe grade noch eine ganz wichtige Frage dazu.
Der Pass wird heute beantragt (meine Freundin ist gerade nach Bonn gereist) und die Fomalitäten werden recht viel zeit in anspruch nehmen, die Rede war von 90 Arbeitstage, Ausnahmen gibt es keine (laut Konsulat).
Die aktuelle AE läuft am 14.09 ab.
Was passiert mit ihr wenn der Pass bis dahin nicht kommt?

Danke im Voraus und ganz liebe Grüsse,
Bianca   ???

Titel: Re: Ohne Pass kein NE?-bitte lesen
Beitrag von bmarzico am 22.06.2005 um 11:16:48
Hallo Ralf,

sorry, dass ich nochmal gepostet habe, aber auf mein Posting von gestern bekomme ich doch kein Antwort mehr! Es war halt nur ein Versuch...

Liebe Grüsse,
Bianca ???

Titel: Auch Familienzusammenführung?
Beitrag von bmarzico am 22.06.2005 um 15:24:06
Hallo,
habe schon mal unter "Passangelegenheiten" gepostet, bekomme aber keine Antwort, also hoffe ich hier nochmal fragen zu dürfen.
Meine Freundin ist rumänin, seit über 10 jahre in D, Mann ist italiener, sie arbeitet teilzeit.
Ihr Pass ist abgelaufen und die Aufenthaltserlaubnis läuft am 14.09 ab. Sie würde die Voraussetzungen erfüllen, eine unbefristete zu bekommen, aber leider nicht ohne Pass.
Heute hat sie ein Pass beantragt (Konsulat in Bonn), der wird ihr aber nach 90 Arbeitstage erteilt, bis dahin ist die AE auch abgelaufen. Einen "zwischenpass" oder Ersatzpapiere bekommt sie nicht, demnach kann ich nicht mehr arbeiten und wird eventuell sogar nach RO geschickt?
Bitte um Antwort und vielen dank für das lesen.
Liebe Grüsse,

Bianca

Titel: Re: Auch Familienzusammenführung?
Beitrag von Mick am 22.06.2005 um 20:52:48

schrieb am 22.06.2005 um 15:24:06:
Hallo,
habe schon mal unter "Passangelegenheiten" gepostet, bekomme aber keine Antwort, also hoffe ich hier nochmal fragen zu dürfen.
Meine Freundin ist rumänin, seit über 10 jahre in D, Mann ist italiener, sie arbeitet teilzeit.
Ihr Pass ist abgelaufen und die Aufenthaltserlaubnis läuft am 14.09 ab. Sie würde die Voraussetzungen erfüllen, eine unbefristete zu bekommen, aber leider nicht ohne Pass.
Heute hat sie ein Pass beantragt (Konsulat in Bonn), der wird ihr aber nach 90 Arbeitstage erteilt, bis dahin ist die AE auch abgelaufen. Einen "zwischenpass" oder Ersatzpapiere bekommt sie nicht, demnach kann ich nicht mehr arbeiten und wird eventuell sogar nach RO geschickt?
Bitte um Antwort und vielen dank für das lesen.
Liebe Grüsse,

Bianca



Hi Bianca,
bitte keine gleichlautende Postings in verschiedenen Foren.

Zum Thema:
Warum kannst Du nicht mehr arbeiten, wenn die AE der Freundin ungültig
wird?
Wenn sie die Verlängerung der AE vor dem Ablauf beantragt, gilt der
Aufenhalt weiter als erlaubt. Die ABH wird warten, bis der Pass ver-
längert ist. Insgesamt ist es kein Problem, kostet nur Zeit.

Titel: Re: Ohne Pass kein NE?-bitte lesen
Beitrag von bmarzico am 22.06.2005 um 21:45:12
Hi Mick,

vielen Dank erstmal für deine Antwort, natürlich meinte ich dass SIE nicht mehr arbeiten kann, mein eigener Arbeitsplatz gilt Gottseidank als sicher.
Könntest du mir bitte noch mal antworten, um was es sich dabei für einen Paragraph handelt, denn meine Freundin hat bereits die neue AE beantragt (an dem tag war der Pass noch gültig, wenn nur für weitere 2 tage) und der Antrag wurde abgelehnt, eben aufgrund dessen, dass der Pass verlängert werden muss. Was besitzt man dann für gültige Dokumente wenn sowohl der Pass als auch die AE abgelaufen sind? Wie erklärt man einem Arbeitgeber (Gastronomiebereich) dass das im Prinzip kein Problem ist?  ???
Nochmal tausend mal danke und sorry dass ich zweifach gepostet habe!!!

Liebe Grüsse,
Bianca


Titel: Re: Ohne Pass kein NE?-bitte lesen
Beitrag von i4a-dummy am 22.06.2005 um 22:12:48
Guck mal in § 81 AufenthG ;)
[edited]
Sorry, war noch als dummy angemeldet.
Gruß
Mick[/edited]

Titel: Re: Ohne Pass kein NE?-bitte lesen
Beitrag von bmarzico am 22.06.2005 um 22:23:55
Danke schön erstmal, aber sorry wenn ich noch nachhacke: wenn sie schriftlich bekommen hat, dass der Antrag auf Verlängerung abgeleht wurde, dann heisst das doch für mich als Laie dass die Entscheidung vom ABH bereits gefallen ist, oder sehe ich das falsch?! Der Aufenthalt wurde bis zur Entscheidung des Amtes als erlaubt gelten oder etwa auch darüberhinaus?

Ich finde es klasse dass es euch gibt!

Nochmal vielen, vielen Dank für lesen und (eventuell) antworten!

Bianca

Titel: Re: Ohne Pass kein NE?-bitte lesen
Beitrag von Mick am 23.06.2005 um 21:33:40

schrieb am 22.06.2005 um 22:23:55:
Danke schön erstmal, aber sorry wenn ich noch nachhacke: wenn sie schriftlich bekommen hat, dass der Antrag auf Verlängerung abgeleht wurde, dann heisst das doch für mich als Laie dass die Entscheidung vom ABH bereits gefallen ist, oder sehe ich das falsch?! Der Aufenthalt wurde bis zur Entscheidung des Amtes als erlaubt gelten oder etwa auch darüberhinaus?


Öhm, was denn nun? Wurde schriftlich abgelehnt, oder wird die AE
im September ungültig? Passt irgendwie nicht zusammen.
Jedenfalls wäre die Fiktion des erlaubten Aufenthaltes nach Ab-
lehnung nicht mehr gegeben.

Titel: Re: Ohne Pass kein NE?-bitte lesen
Beitrag von bmarzico am 23.06.2005 um 22:01:08
Hi Mick,

sorry, habe mich falsch ausgedrückt, direkt abgelehnt wurde der Antrag nicht...In dem Brief steht genau das " Vor Entscheidung über die weitere Verlängerung der AE_EU, ist gemäss § 8 FreizügG/EU die vorlage eines gültigen Nationalpasses notwendig". Bis zum 14.09 wird der Pass allerdings 100 % - ig noch nicht da sein (wurde sogar schriftlich durch Konsulat bestätigt), also was wird dann passieren?

Tut mir Leid für die Unklarheiten, ich versuche auch nur zu helfen und kann mich manchmal nicht ganz klar ausdrücken.
DANKE!

Schöne Grüsse,
Bianca

Titel: Re: Ohne Pass kein NE?-bitte lesen
Beitrag von Mick am 23.06.2005 um 23:20:55
Dann ist alles klar, bianca.
Es ist nicht entschieden, dass machen die erst, wenn der Pass da ist.
Bis dahin ist der Aufenthalt legal.

Titel: Re: Ohne Pass kein NE?-bitte lesen
Beitrag von mjay am 27.06.2005 um 18:51:26
Hallo Bianca,

der Fall ist ein Bisschen kompliziert, aber sie muss auch was anderes versuchen, nämlich, einen Pass in Rumänien ausstellen lassen (dafür muss sie allerdings nach Rumänien reisen), dort dauert max. 10-12 Tagen. Für die Reise nach Rumänien braucht sie, wenn der Pass schon abgelaufen ist, ein Reisedokument, von rum. Botschaft oder Konsulat. Aber vorher erkundigen, unter welchen Voraussetzungen.
Da die Kinder Deutsch sind (wie ich verstanden habe) wird sie auf keinen Fall abgeschoben.


Ich hoffe, habe ich Dir bzw. ihr, ein Bisschen geholfen.
Sollten weitere Fragen austretten, kontaktiere mich über PN. Bin selber Rumäne, und kenn ich einigermassen die Forderungen.

Schönen Gruß
mjay

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