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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> ABH und Ehevertrag
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Beitrag begonnen von MLev am 16.06.2005 um 17:43:53

Titel: ABH und Ehevertrag
Beitrag von MLev am 16.06.2005 um 17:43:53
Hallo,

kurze Frage:

1. darf die ABH nach einem Ehevertrag fragen
2. wird dieser nachteilig gesehen? (ein Ehevertrag ist heute ja eigentlich fast normal)

Danke !

Michael


Titel: Re: ABH und Ehevertrag
Beitrag von Djamila am 16.06.2005 um 19:08:50
Ich habe noch nie etwas von der Vorlage eines Ehevertrages gehört; kann mir auch nicht vorstellen, dass es zum Aufgabengebiet der ABH gehört  ::)
Im Falle einer Eheschließung mit einem Moslem/Muslima erhalten bei uns die Brautleute einen schriftlichen Hinweis zum evtl. Abschluß eines islam.Ehevertrages vom Standesamt.
Vorgelegt muss aber auch dieser nicht bei der ABH.

Titel: Re: ABH und Ehevertrag
Beitrag von lennart am 16.06.2005 um 22:59:55
hallo, da die frage so losgelöst von jedem sachverhalt im raum steht, denke ich, daß die abh einen anfangsverdacht der scheinehe hat und deshalb gefragt hat. einen den ausl. ehepartner absolut benachteiligenden ehevertrag ( mit ausnahme der nach schariaa-recht vorgeschriebenen muslimischen eheverträge) kann man ggfs. schon als indiz einer beabsichtigten scheinehe werten....
gruß -lennart-

Titel: Re: ABH und Ehevertrag
Beitrag von Janna am 16.06.2005 um 23:44:35
Hallo,

im Grunde geht es die ABH nichts an, ob das binationale Paar einen Ehevertrag gemacht hat. Aber wie Lennart schon schrieb, könnte das Bestehen eines Ehevertrages (auch wenn ein Ehevertrag heutzutage gängige Praxis ist, egal welche Nationalität die Ehepartner haben), einen Scheineheverdacht erhärten.

Bei uns haben sie ja sogar nach dem Kaufvertrag für das Haus gefragt - sie wollten sehen, ob wir da beide drinstehen, dies hätte den Scheineheverdacht evtl. etwas ausgeräumt (bloß dass ich das so nicht vorlegen konnte, da das Haus - aus erbrechtlichen Gründen - auf mich läuft ...). Im Grunde ging die ABH der Kaufvertrag auch nichts an, und ich habe ihn auch nicht vorgelegt.

Frag' doch einfach mal bei der ABH, warum sie den Ehevertrag sehen wollen.
Einseitige Eheverträge (also mit schlechten Bedingungen für einen der Ehepartner) sind sowieso sittenwidrig, ich schätze mal es ist ein "Standardvertrag" mit Ausschluss von nachehelichem Unterhalt, Gütertrennung, Verzicht auf Versorgungsausgleich (Rente).
Ein Strick daraus drehen dürfte die ABH dem binationalen Paar nicht, aber wer steckt schon drin in der Argumentation, und wenn verschiedene Verdachtsmomente zusammenkommen (war ja bei uns auch der Fall), dann kann es schon ganz schön kritisch werden ...

Viele Grüße
Janna

Titel: Re: ABH und Ehevertrag
Beitrag von lennart am 17.06.2005 um 01:03:24
hallo janna, meinst du wirklich, daß heutzutage ein ehevertrag gängige praxis ist? stell dir mal vor, du bist ca. 20 , ihr seid euch einig zu heiraten und er sagt auf einmal : laß uns einen ehevertrag beim notar machen. da kommen dann doch gleich massive zweifel an der dauer bzw. größe  der liebe auf - oder????

Titel: Re: ABH und Ehevertrag
Beitrag von Janna am 17.06.2005 um 10:57:37
Hi lennart,

ich bezog mich jetzt mehr auf die schon "etwas älteren Semester" bezüglich der gängigen Praxis. Gerade wenn einer der Partner schon Vermögen in die Ehe mitbringt oder einer der Partner entschieden mehr Geld verdient als der andere.

Dennoch kann ich auch jungen Leuten nur raten, einen Ehevertrag abzuschließen.
Klar, dass da erst einmal Zweifel an der Liebe aufkommen können, aber wer weiß schon, ob die Ehe wirklich "auf ewig" hält? Schon manche/r hat sich auf diese Weise (ohne Ehevertrag) ein Vermögen angeschafft ...

Viele Grüße
Janna

Titel: Re: ABH und Ehevertrag
Beitrag von Feffi am 21.06.2005 um 12:48:26
Fakt ist, dass viele Gründe für einen, aber auch genau so viele Gründe gegen einen Ehevertrag sprechen.

Solange absehbar ist, dass beide Ehepartner gleich verdienen oder eben ähnliche Einkünfte haben, ist es evtl nicht notwendig.

Besonders bei jungen Paaren  werden gern Eheverträge abgeschlossen, um den Eltern einen Gefallen zu tun und diese zu beruhigen (so zumindest meine Erfahrung)...

Man sollte sich diesen Schritt (wie letztlich jeden anderen auch) sehr gut überlegen und offen darüber miteinander sprechen...denn das Vorurteil: "Ehevertrag = Absicht der Scheidung in absehbarer Zeit" hat sich bis heute erfolgreich gehalten...

Liebe Grüße. Feffi.

Titel: Re: ABH und Ehevertrag
Beitrag von Guenter am 21.06.2005 um 13:15:45
Gerade binationale Ehen müssen aufgrund ausländerrechtlicher Probleme häufig sehr schnell geschlossen werden. Hier bietet ein Ehevertrag dem dt. Partner notwendigen Schutz. Oftmals gibt es bei Heirat von Asylanten auch bei Einkommen, Vermögen, berufl. Aussichten erhebliche Unterschiede, die im Falle eines Scheiterns zu erheblichen Risiken des vermögenderen Partners führen können.
Auch Eheverträge, die einseitig einen Partner begünstigen, sind nicht unbedingt sittenwidrig, sie sind nur dann sittenwidrig, wenn beim Abschluß des Vertrages die Notlage eines Partners ausgenutzt wird. Die schlechte Situation von Asylanten ist aber keine Notlage, sondern die normale Ausgangslage. Sittenwidrig ist z. B. ein Ehevertrag, bei denen die Eheschließung einem behinderten Partner nur unter der Bedingung versprochen wird, daß er Konditionen unterschreibt, die er ohne Behinderung niemals unterschrieben hätte.
Inhalte von Eheverträgen gehen ABH nichts an. Bei Offenlegung besteht die Gefahr zu unliebsamer Interpretation durch die ABH.

Titel: Re: ABH und Ehevertrag
Beitrag von MLev am 21.06.2005 um 16:59:16
Hallo, Alle,

vielen Dank für die Antworten.

War nur eine vorsorgliche Frage - bei uns ist alles i.O.

Aber wenn dazu Fragen gekommen wären, wollte ich eben wissen, wie man sich zu verhalten hat.


Danke !

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