i4a - Das Board
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Ihr Antrag auf KG wird hiermit abgelehnt.
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1118365575

Beitrag begonnen von Ausweisersatz am 10.06.2005 um 03:06:15

Titel: Ihr Antrag auf KG wird hiermit abgelehnt.
Beitrag von Ausweisersatz am 10.06.2005 um 03:06:15
Hallo,
ich hatte am 28.04.2005 KG bantrag, und am 06.06.05 habe ich folgende schreiben vom Familienkasse bekommen.


Zitat:
Kindergeld nach dem Einkommenssteuergesetz (EStG)

Sehr geehrter Herr ....,

Ihr Auftrag auf Kindergeld vom 28.04.2005 wird hiermit abgelehnt.

Nach § 62 EStG steht ausländischen Staatsangehörigen nur dann Kindergeld zu, wenn sie im Besitz

•einer Niederlassungserlaubnis,
•einer Aufenthalterlaubnis zum Zwecke der Erwerbstätigkeit,
•einer Aufenthalterlaubnis nach § 25Abs. 1 und 2, den §§ 31, 37, 38 des Aufenthaltgesetzes oder
•einer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Familiennachzugs zu einem Deutschen oder zu einer von den Nummern 1 bis 3 erfassten Personen, sind.

Nach den vorliegenden Unterlagen erfüllen Sie keine dieser Voraussetzungen.

Deshalb haben Sie keinen Anspruch auf Kindergeld. Falls Sie lohnsteuerpflichtiger Arbeitnehmer sind, kann die Eintragung eines Kinderfreibetrages auf der Lohnsteuerkarte möglich sein. Sie können sich unter Vorlage dieses Bescheides an das für Ihren Wohnsitz zuständige Finanzamt wenden.

Rechtsbefehlsbelehrung:

Dieser Bescheid kann mit dem Einspruch angefochten werden. Der Einspruch ist bei der vorbezeichneten Familienkasse schriftlich einzurichten oder zur Niedreschrift zu erklären.
Die Frist für die Einlegung eines Einspruchs beträgt einen Monat. Sie beginnt mit Ablauf des Tages, an dem Ihnen der Bescheid bekannt gegeben worden ist. Bei Zusendung durch einfachen oder Zustellung durch eingeschriebenen Brief gilt die Bekanntgabe mit dem dritten Tag nach Aufgabe zur Post als bewirkt, es sei denn, dass der Bescheid zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Bei zustellung mit Postzustellungsurkunde oder gegen Empfangbekenntnis ist Tag der Bekanntgabe der Tag der Zustellung.

Titel: Re: Ihr Antrag auf KG wird hiermit abgelehnt.
Beitrag von Ausweisersatz am 10.06.2005 um 03:10:17
Ah und meine frage ist.
Soll ich da zum Anwalt gehen ?
Oder soll ich einen Widerspruch einlegen ?

Und wie sollte ich es mein Widerspruch begründen ?

hier kann man alles nochmal lesen http://www.xonder.de/cgi-bin/yabbserver/foren/F_0134/YaBB.cgi?board=son;action=display;num=1117028857

Gruß, Ausweisersatz

Titel: Re: Ihr Antrag auf KG wird hiermit abgelehnt.
Beitrag von gomezdavila am 10.06.2005 um 19:08:54

schrieb am 10.06.2005 um 03:10:17:
Soll ich da zum Anwalt gehen ?
Oder soll ich einen Widerspruch einlegen ?
Und wie sollte ich es mein Widerspruch begründen ?


ad 1: Nein, das Geld kannst Du sparen. Den Anwalt brauchst Du erst im Klageverfahren (wenn Du nicht bei den Wohlfahrtsverbänden brauchbare Hilfe erhältst)  
ad 2: Ja, sofort! Die aktuelle Rechtslage ist verfassungswidrig.
ad 3: Wozu? Die Familienkasse lehnt sowieso ab, weil sie sich an die aktuelle Fassung des Gesetzes halten muß. Eine Widerspruchsbegründung macht nur Sinn, wenn sie auch erfolgreich sein kann.

Rechtzeitig Klage erheben, dann erst zum Anwalt (siehe oben). PKH nicht vergessen.

Titel: Re: Ihr Antrag auf KG wird hiermit abgelehnt.
Beitrag von Ausweisersatz am 10.06.2005 um 22:43:02
Hallo gomezdavila,
Danke schonmal für deine antworten.
Bist du so nett und erklärst mir auch was PHK bedeutet ?

schrieb am 10.06.2005 um 19:08:54:
Rechtzeitig Klage erheben, dann erst zum Anwalt (siehe oben). PKH nicht vergessen.


Gruß, Ausweisersatz

Titel: Re: Ihr Antrag auf KG wird hiermit abgelehnt.
Beitrag von Mick am 11.06.2005 um 01:04:08

schrieb am 10.06.2005 um 22:43:02:
Hallo gomezdavila,
Danke schonmal für deine antworten.
Bist du so nett und erklärst mir auch was PHK bedeutet ?

Gruß, Ausweisersatz


Hi,
es hieß PKH = Prozesskostenhilfe.

Titel: Re: Ihr Antrag auf KG wird hiermit abgelehnt.
Beitrag von Ausweisersatz am 11.06.2005 um 09:40:39
Hi,
Ich wusste bis jetzt nicht dass man sowas beantragen kann ;)

Danke schön ;)

Gruß, Ausweisersatz

Titel: Re: Ihr Antrag auf KG wird hiermit abgelehnt.
Beitrag von Ralf am 11.06.2005 um 17:34:02
Eine Klage zum jetzigen Zeitpunkt wäre unzulässig, denn:


Zitat:
Dieser Bescheid kann mit dem Einspruch angefochten werden. ...

Also muss zunächt dieses Rechtmittel bei der angegebenen Stelle eingelegt werden. Dabei muss unbedingt die Monatsfrist beachtet werden, danach geht nichts mehr.

Titel: Re: Ihr Antrag auf KG wird hiermit abgelehnt.
Beitrag von gomezdavila am 12.06.2005 um 10:09:48

schrieb am 11.06.2005 um 17:34:02:
Eine Klage zum jetzigen Zeitpunkt wäre unzulässig, denn:

Also muss zunächt dieses Rechtmittel bei der angegebenen Stelle eingelegt werden. Dabei muss unbedingt die Monatsfrist beachtet werden, danach geht nichts mahr.


Stimmt, ich habe mich wohl etwas unklar ausgedrückt. Unter ad 2 hatte ich die sofortige Einlegung des Widerspruchs empfohlen. Der Hinweis auf die rechtzeitige Klageerhebung bezieht sich auf den Erlaß des ablehnendes Widerspruchsbescheides, der ja unweigerlich kommen wird.    

i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4!
YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten.