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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Ihr Antrag auf KG wird hiermit abgelehnt. https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1118365575 Beitrag begonnen von Ausweisersatz am 10.06.2005 um 03:06:15 |
Titel: Ihr Antrag auf KG wird hiermit abgelehnt. Beitrag von Ausweisersatz am 10.06.2005 um 03:06:15
Hallo,
ich hatte am 28.04.2005 KG bantrag, und am 06.06.05 habe ich folgende schreiben vom Familienkasse bekommen. Zitat:
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Titel: Re: Ihr Antrag auf KG wird hiermit abgelehnt. Beitrag von Ausweisersatz am 10.06.2005 um 03:10:17
Ah und meine frage ist.
Soll ich da zum Anwalt gehen ? Oder soll ich einen Widerspruch einlegen ? Und wie sollte ich es mein Widerspruch begründen ? hier kann man alles nochmal lesen http://www.xonder.de/cgi-bin/yabbserver/foren/F_0134/YaBB.cgi?board=son;action=display;num=1117028857 Gruß, Ausweisersatz |
Titel: Re: Ihr Antrag auf KG wird hiermit abgelehnt. Beitrag von gomezdavila am 10.06.2005 um 19:08:54 schrieb am 10.06.2005 um 03:10:17:
ad 1: Nein, das Geld kannst Du sparen. Den Anwalt brauchst Du erst im Klageverfahren (wenn Du nicht bei den Wohlfahrtsverbänden brauchbare Hilfe erhältst) ad 2: Ja, sofort! Die aktuelle Rechtslage ist verfassungswidrig. ad 3: Wozu? Die Familienkasse lehnt sowieso ab, weil sie sich an die aktuelle Fassung des Gesetzes halten muß. Eine Widerspruchsbegründung macht nur Sinn, wenn sie auch erfolgreich sein kann. Rechtzeitig Klage erheben, dann erst zum Anwalt (siehe oben). PKH nicht vergessen. |
Titel: Re: Ihr Antrag auf KG wird hiermit abgelehnt. Beitrag von Ausweisersatz am 10.06.2005 um 22:43:02
Hallo gomezdavila,
Danke schonmal für deine antworten. Bist du so nett und erklärst mir auch was PHK bedeutet ? schrieb am 10.06.2005 um 19:08:54:
Gruß, Ausweisersatz |
Titel: Re: Ihr Antrag auf KG wird hiermit abgelehnt. Beitrag von Mick am 11.06.2005 um 01:04:08 schrieb am 10.06.2005 um 22:43:02:
Hi, es hieß PKH = Prozesskostenhilfe. |
Titel: Re: Ihr Antrag auf KG wird hiermit abgelehnt. Beitrag von Ausweisersatz am 11.06.2005 um 09:40:39
Hi,
Ich wusste bis jetzt nicht dass man sowas beantragen kann ;) Danke schön ;) Gruß, Ausweisersatz |
Titel: Re: Ihr Antrag auf KG wird hiermit abgelehnt. Beitrag von Ralf am 11.06.2005 um 17:34:02
Eine Klage zum jetzigen Zeitpunkt wäre unzulässig, denn:
Zitat:
Also muss zunächt dieses Rechtmittel bei der angegebenen Stelle eingelegt werden. Dabei muss unbedingt die Monatsfrist beachtet werden, danach geht nichts mehr. |
Titel: Re: Ihr Antrag auf KG wird hiermit abgelehnt. Beitrag von gomezdavila am 12.06.2005 um 10:09:48 schrieb am 11.06.2005 um 17:34:02:
Stimmt, ich habe mich wohl etwas unklar ausgedrückt. Unter ad 2 hatte ich die sofortige Einlegung des Widerspruchs empfohlen. Der Hinweis auf die rechtzeitige Klageerhebung bezieht sich auf den Erlaß des ablehnendes Widerspruchsbescheides, der ja unweigerlich kommen wird. |
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