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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> in Luxemburg https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1116095699 Beitrag begonnen von engel07 am 14.05.2005 um 20:18:12 |
Titel: in Luxemburg Beitrag von engel07 am 14.05.2005 um 20:18:12
[smiley=ANGEL.gif] Ich bin ganz neu hier und hoffe, dass dieser Beitrag/diese Frage hier richtig ist.
Ich bin Deutsche und habe einen Mann kennengelernt, der aus Nigeria ist, aber zur Zeit in Luxemburg lebt. (seit 1993) er hat noch keinen Luxemb. Pass aber wohl eine Aufenthaltserlaubnis und Arbeitserlaubnis (aber keine Arbeit). Zur Zeit besucht er Sprachkurse. Wer kennt sich mit der Einbürgerung für ihn in Luxemburg aus und wie ist das mit mir? Ich arbeite in Deuschland und habe noch meinen Wohnsitz hier. Denke aber darüber nach nach Luxemburg zu ziehen, da es doch 140 km einfache Strecke sind. (wer kennt sich mit dem Wohnsitz etc. aus?) Und: könnte er zu mir nach Deutschland ziehen. Ich weiß das ist jetzt alles durcheinander, aber ich bin etwas aufgeregt. :öhm |
Titel: Re: in Luxemburg Beitrag von fons am 14.05.2005 um 20:33:56
Ich verschieb das mal unter Sonstiges, da es Mischfragen sind [tipper=tipper.gif]
Also mit dem lux. Einbürgerungsrecht kenn ich mich absolut ned aus. Evtl. andere... Aber ich würd da mal auf lux. Webseiten suchen.... Du kannst als Deutsche problemlos nach Lux. ziehen und dort EU-Freizügigkeit genießen. Umgekehrt wird es wohl nicht so einfach - es sei denn ihr heiratet. Mit seinem lux. Aufenthaltstitel darf er sich hier nur 3 Monate zu Besuch aufhalten und NICHT arbeiten. |
Titel: Re: in Luxemburg Beitrag von engel07 am 14.05.2005 um 23:05:57
erst mal "danke" fürs "Verschieben"-
habe vorhin erfahren, dass es irgendwelche "Probleme" gibt. Sobald ich was Genaueres weiß werde ich mich wieder im Forum melden. erst mal Vielen Dank!!!!! |
Titel: Re: in Luxemburg Beitrag von fons am 14.05.2005 um 23:13:18 schrieb am 14.05.2005 um 23:05:57:
Kein Prob, war ja eh ein Grenzfall... wenn was aktuell anliegt gern wieder melden [tipper=tipper.gif] |
Titel: Re: in Luxemburg Beitrag von Ralf am 16.05.2005 um 18:22:17 schrieb am 14.05.2005 um 20:18:12:
Nur für den Fall, dass du dann selbst irgendwann auch die Einbürgerung in Luxemburg anstrebst: Nach § 25 StAG würde dadurch die deutsche Staatsangehörigkeit automatisch erlöschen, wenn du nicht im Besitz einer Beibegaltungsgenehmigung bist. ;) |
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