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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Diverses (Kenia) https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1115622441 Beitrag begonnen von hampelines am 09.05.2005 um 09:07:21 |
Titel: Diverses (Kenia) Beitrag von hampelines am 09.05.2005 um 09:07:21
Hallo liebe "Ratgeber",
mit meinen diversen Fragen weiß ich nicht recht wohin, ich hoffe, hier sind sie an der korrekten Adresse: :fragz: Ich bin 32, z. Zt. arbeitslos (Bezug ALG 1) und beabsichtige, 01/2006 meinen kenianischen Verlobten in Kenia zu heiraten. Anschließend wollen wir das Visum zum Ehegattennachzug nach D beantragen. Mein Verlobter ist 24 und Kenianer. Mich interessiert insbesondere: - Soviel ich weiss, habe ich auch bei ALG-Bezug das Recht, mit meinem Gatten in D zu leben. Welche Rolle spielt die Wohnungsgröße (1-Zimmer- Wohnung, 43,09 m², 220 € Gesamtmiete)? - Ist es mir möglich, NEBEN der deutschen auch die kenianische Staats- bürgerschaft zu erhalten? (ich habe WIDERSPRÜCHLICHE Infos bekommen!!!) ::) - Werden Erziehungs- und Kindergeld auch ins Ausland überwiesen, wenn kein ständiger Wohnsitz in D, aber Rückkehrabsicht besteht? Immerhin wäre das Kind schließlich deutsch. - Sollten wir ein Kind haben, erhält es auch die kenianische Staats- bürgerschaft? Für die Antworten bedanke ich mich, lg, Ines |
Titel: Re: Diverses (Kenia) Beitrag von fons am 09.05.2005 um 10:13:05
Da hier mehrere Themenkreise angepsrochen sind, lass ich das mal hier
in diesem Forum stehen. Sieh zunächst auch mal in der FAQ nach, bezüglich der Eheschließung und Voraussetzungen für einen familiennachzug. Wirst ansonsten sicher noch Antworten erhalten [tipper=tipper.gif] |
Titel: Re: Diverses (Kenia) Beitrag von Pfirsichring am 09.05.2005 um 11:09:15 Zitat:
Wenn du von dir aus die kenianische Staatsbuergerschaft beantragst, musst du auf die deutsche Staatsbuergerschaft verzichten. Ganz davon abgesehen ist es nicht einfach, die kenianische Staatsbuergerschaft zu bekommen, da man mindestens acht Jahre in Kenia gelebt haben muss und noch andere Voraussetzungen erfuellen muss (genauere Infos dazu kann ich dir erst naechste Woche geben). Zitat:
Da der Vater Kenianer ist, kann das Kind auch die kenianische Staatsbuergerschaft erhalten, muss sich aber spaeter fuer eine der beiden Staatsbuergerschaften entscheiden. |
Titel: Re: Diverses (Kenia) Beitrag von Abu am 09.05.2005 um 23:35:03 schrieb am 09.05.2005 um 09:07:21:
Zitat:
schrieb am 09.05.2005 um 11:09:15:
sieht das kenianische Recht diese Entscheidungspflicht vor? Nach deutschem Recht ist in diesem Fall keine Entscheidung notwendig... Abu |
Titel: Re: Diverses (Kenia) Beitrag von Pfirsichring am 10.05.2005 um 15:34:29
Hi Abu,
Zitat:
Ja, ich weiss jetzt aber nicht welcher § und weiss auch mehr nicht genau, ob man sich mit 21 oder 23 Jahren entscheiden muss :öhm Ich kann das aber gerne naechste Woche klaeren ;) |
Titel: Re: Diverses (Kenia) Beitrag von Maumauz am 06.08.2005 um 16:55:47
Hallo,
Du willst 2 Staatsangehörigkeiten? Das funnktioniert in Deutschland nicht. Falls Du automatisch Kenianerin wirst, allein durch die Heirat, dann ist alles in Ordnung. Aber in dem Moment, wo Du einen kenianischen Paß beantragen würdest, wirst Du aus der deutschen Staatsangehörigkeit entlassen! Also pass auf, was Du dort unterschreibst! Ansonsten hilft Dir sicher gern das auswärtige Amt in derartigen Fragen weiter! |
Titel: Re: Diverses (Kenia) Beitrag von Janna am 06.08.2005 um 17:42:09
Such mal unter "Beibehaltungsgenehmigung". In Ausnahmefällen kann die deutsche Staatsbürgerschaft beibehalten werden, auch wenn eine andere Staatsbürgerschaft beantragt und angenommen wird.
Allerdings musst Du diese Beibehaltungsgenehmigung haben bevor Du Dich um die neue Staatsbürgerschaft kümmerst. Wie ich (von der Tochter einer Ex-Deutschen Kenianerin) hörte, haben jedoch Ex-Deutsche, die nunmehr kenianische Staatsbürger sind, keine großen Schwierigkeiten, ein Visum für einen Deutschlandbesuch zu erhalten, da die Botschaft davon ausgeht, wenn jemand schon die deutsche Staatsbürgerschaft für die kenianische aufgibt, er auf jeden Fall Rückkehrbereitschaft nach Kenia hat. Dennoch wird oft verlangt, dass Geld hinterlegt wird und ein Rückflugticket vorgewiesen wird. Als Ehefrau eines Kenianers hast Du automatisch Anspruch auf eine Aufenthaltsgenehmigung und eine Arbeitsgenehmigung in Kenia, auch ohne die kenianische Staatsangehörigkeit zu besitzen. Kennst Du das Land schon näher? Die Arbeitslosigkeit dort ist sehr hoch, und Du hast dort eigentlich nur Chancen, wenn Du einen wirklich guten Job hast. Außerdem wären da noch die Familienclans zu bedenken und die mangelnde Sicherheit. Meine Freundin rät Dir dringend, erst einmal gut zu prüfen, ob Du dort auf Dauer leben könntest, und rät Dir, die deutsche Staatsbürgerschaft auf keinen Fall aufzugeben. Viele Grüße Janna |
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