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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Ausbildung
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Beitrag begonnen von Tobenna am 01.05.2005 um 23:30:40

Titel: Ausbildung
Beitrag von Tobenna am 01.05.2005 um 23:30:40
Wir haben am 10. März geheiratet. Meine Frau ist Nigerianerin. Darf sie mir ihrem neuen Aufenthaltstitel eine Ausbildung machen? Vielen Dank.

Titel: Re: Ausbildung
Beitrag von Janna am 02.05.2005 um 08:58:06
Wenn Du Deutscher bist, bestehen für Deine Frau keine Einschränkungen auf dem Arbeitsmarkt und sie kann eine Ausbildung machen.

Sollte Deine Frau jedoch noch nicht besonders gut Deutsch können, würde ich im Vorfeld einen Intensiv-Deutschkurs empfehlen. Das wird ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhöhen und Missverständen / Lernhindernissen in der Ausbildung vorbeugen.
Deutschkurse werden u.a. von der Volkshochschule angeboten.

Viele Grüße
Janna

Titel: Re: Ausbildung
Beitrag von Tobenna am 02.05.2005 um 20:16:03
Danke für die Hilfe. Sie spricht perfekt Deutsch und will im September eine Ausbildung beginnen. Somit sollte es kein Problem geben.

Nochmals Danke. Tobias

Titel: Re: Ausbildung
Beitrag von gc am 02.05.2005 um 23:26:33
...wenn sie (und du, vom Einkommen gesehen) die Voraussetzungen erfüllt,
bekommt sie auch BAföG bzw. BAB,

siehe
http://www.xonder.de/cgi-bin/yabbserver/foren/F_0134/YaBB.cgi?board=son;action=display;num=1115066967

gruß

gc



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