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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Wichitg !!! https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1114770022 Beitrag begonnen von Nima am 29.04.2005 um 12:20:22 |
Titel: Wichitg !!! Beitrag von Nima am 29.04.2005 um 12:20:22
Hallo an alle !
ich habe in A-Gesetz alles durchrgelesen, aber habe nicht komplet verstanden. Nun habe ich eine paar Fragen zu stellen: ich bin nach Deutschland durch Familienachzug gekommen als ich 11 Jharen war, ich habe auch hier die schule besucht und besitze die Aufenthaltserlaubnis seit 6 Jharen (das heisst :ich bin hier in Deutschland seit 6 Jharen).Nach dem Hauptschulabschluss habe ich keine Ausbildung gefunden und jetzt arbeite ich vollzeit. meine Frage ist : wann darf ich die Niederlassungerlaubnis oder Deutschpass beantragen? |
Titel: Re: Wichitg !!! Beitrag von Abu am 29.04.2005 um 13:53:05 schrieb am 29.04.2005 um 12:20:22:
Hi Nima, Eine Niederlassungserlaubnis kannst Du im Prinzip sofort beantragen. Vgl. § 35 Abs. 1 AufenthG: Zitat:
Es gibt allerdings einige wenige Ausnahmen, wie z. B. Straffälligkeit, Sozialhilfebezug, etc.. Vgl. § 35 Abs. 1 AufenthG: Zitat:
Wegen Einbürgerung solltest Du noch einmal separat im Unterforum "Einbügerungs-/Staatsangehörigkeitsrecht" posten. Viel Glück, Abu |
Titel: Bitte Betreff besser wählen! Beitrag von fons am 29.04.2005 um 16:23:32
@ Nima:
bitte doch künftig einen etwas aussagekräftigeren Betreff wählen 8) |
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