i4a - Das Board | |
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Dopellpass wg. Wehrpflicht https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1114510816 Beitrag begonnen von goke am 26.04.2005 um 12:20:16 |
Titel: Dopellpass wg. Wehrpflicht Beitrag von goke am 26.04.2005 um 12:20:16
Hallo,
ich habe gehört das im Mai ein erlass des bmi kommt das ermöglicht das mann sich unter hinnahme der mehrstaatigkeit einbürgert lässt auch wenn man die Wehrpflicht nicht erfüllt hat und deswegen einen die Entlassung aus der eihemaligen Sta. verweigert wird. Ist bei mir auch der fall. Ist das richtig? Danke |
Titel: Re: Dopellpass wg. Wehrpflicht Beitrag von Mick am 26.04.2005 um 12:29:18 schrieb am 26.04.2005 um 12:20:16:
Hi, mir ist nichts in dieser Richtung bekannt. Lassen wir uns überraschen ;) |
Titel: Re: Dopellpass wg. Wehrpflicht Beitrag von Ralf am 26.04.2005 um 12:40:02 schrieb am 26.04.2005 um 12:20:16:
Nach § 12 Abs. 3 StAg ist dies bereits jetzt der Fall: Zitat:
Danach müssen allerdings neben der Verweigerung der Entlassung wegen nicht erfülltem Wehrdienst weitere Voraussetzungen erfüllt sein. |
Titel: Re: Dopellpass wg. Wehrpflicht Beitrag von Mick am 26.04.2005 um 12:51:01 schrieb am 26.04.2005 um 12:40:02:
Hi, das Ausgangsposting klang sehr danach, dass eine generelle Hinnahme bei Verweigerung der Entlassung wegen Nichtableistung avisiert sei. Vielleicht kann Goke ja mal sagen, von wem er so etwas gehört hat. |
Titel: Re: Dopellpass wg. Wehrpflicht Beitrag von goke am 26.04.2005 um 13:10:10
Es soll sich über eine generelle Hninahme wg Wehrdienstprobleme handel. Das hat mir ein Mittarbeiter der Einbürgerungsstelle mittgeteilt.
|
Titel: Re: Dopellpass wg. Wehrpflicht Beitrag von Ralf am 26.04.2005 um 13:44:45
Ich glaube kaum, dass dies per Erlass geregelt werden könnte, dazu wäre wohl eine Gesetzesänderung erforderlich.
Hinnahme von Mehrstaatigkeit ist nur in den in § 12 StAG geregelten Fällen zulässig. Wenn ein Einbürgerungebewerber wegen Nichtableistung des Wehrdienstes nicht aus seiner Staatsangehörigkeit entlassen wird, hat er diesen Umstand selbst zu vertreten. Lediglich bei jungen Einbürgerungsbewerbern hat der Gesetzgeber eine Ausnahme gemacht, eben mit dem erwähnten § 12 Abs. 3 StAG. |
Titel: Re: Dopellpass wg. Wehrpflicht Beitrag von goke am 26.04.2005 um 14:46:58
Um nicht hier als wehrdienstverweigerer zu stehen mochte ich nur sagen das ich mein wehrdienst als Student legal aussetze. Nur mein problem ist das ich auch ne Familie habe dei ich auch ernähren muss und daher arbeite ich als selbstständiger PC- Techniker und Übersetzer aus der serbischer und kroatischer Sprache. Ich möchte mich um den Wehrdienst nicht drücken. Die Serbische Staatsbürgerschaft ist mir auch egal nur die wollen mich nicht entlassen und so schliesst sich der Kreis.
Ich habe aber Zeit und achte auch die deutsche Gesetze. Also muss ich wohl abwarten biss ich eingebürgert werde. Danke P.S. Hoffentlich kommt es doch zu den erlass, dann hätten nämlich die behorden weniger papierkrieg und wir Enbürgerungsberwerber hätten uns jede menge Zeit erspart. Um den Wehrdienst in Serbien kommt man auch mit einen Doppelpass nicht drumherum da man ja auch weiterhin alle pflichten nach den serbischen gesetzen hat. Fazit: Mir währe es lieber das mich die serbischen Behörden entlassen nur die möchten das nicht. |
Titel: Re: Dopellpass wg. Wehrpflicht Beitrag von Ralf am 26.04.2005 um 15:21:53
Denkbar wäre weiterhin, dass in folgender Verwaltungsvorschrift:
Zitat:
das dort genannte Alter von 40 Jahren herabgesetzt wird. Diese Verwaltungsvorschrift kann aber auch nicht per Erlass geändert werden, hier wäre die Zustimmung des Bundesrates erforderlich. |
Titel: Re: Dopellpass wg. Wehrpflicht Beitrag von stilo03 am 27.04.2005 um 07:34:47
Moin zusammen,
die Gerüchteküche sagt, dass bei männlichen Einbürgerungsbewerbern aus Serbien-Montenegro der Fall des § 12 Abs. 1 Nr. 2 StAG angenomen werden soll. Die Bundesländer arbeiten dran. Zurzeit wird eh kein Entlassungsantrag, auch unabhängig vom Alter, positiv beschieden. Lediglich Frauen und minderjährie Kinder werden entlassen. Schaun mer mal. Gruß stilo03 |
Titel: Re: Dopellpass wg. Wehrpflicht Beitrag von Ralf am 28.04.2005 um 08:50:48 schrieb am 27.04.2005 um 07:34:47:
... wäre in der Tat eine Lösung. Mal abwarten was da kommt. |
Titel: Re: Dopellpass wg. Wehrpflicht Beitrag von goke am 28.04.2005 um 12:33:28
Wie wird das eigentlich in Niedersachsen gehandhabt:
ich habe ein rechtmittel gegen meinen Ablehnungsbescheid bei obersten Gerichtshof in Serbien eingelegt. Was passiert wenn man mir die beschwerde ablehnt? |
Titel: Re: Dopellpass wg. Wehrpflicht Beitrag von Samfro am 28.04.2005 um 15:08:32 Zitat:
Das ist falsch. Ich habe zwei echte Entlassungsurkunden. Einmal für den Bereich Serbien und einmal für Montenegro |
Titel: Re: Dopellpass wg. Wehrpflicht Beitrag von Ralf am 28.04.2005 um 15:23:04 schrieb am 28.04.2005 um 15:08:32:
Die letzte serbische "Entlassungsurkunde" eines männlichen Bewerbers, die mir vorgelegt wurde, hat sich allerdings als Fälschung entpuppt. Aber wenn du ausdrücklich "echte" schreibst, ist dies sicher überprüft worden. Gilt eigentlich der MI-Erlass noch, wonach erfolgte Entlassungen aus Serbien und Montenegro zu melden sind? |
Titel: Re: Dopellpass wg. Wehrpflicht Beitrag von Samfro am 28.04.2005 um 15:28:13
Die Urkunden entsprechenden den vorliegenden Mustern und sie wurden auch durch das Generalkonsulat ausgehändigt.
Die Fälschungen hatte ich auch schon oft genug. Leider :richter |
Titel: Re: Dopellpass wg. Wehrpflicht Beitrag von stilo03 am 29.04.2005 um 08:41:15 schrieb am 28.04.2005 um 12:33:28:
Das spielt keine Rolle. Wenn die Ablehnung mit dem nicht geleisteten Wehrdienst begründet ist, wird Mehrstaatigkeit entweder nach § 12 Abs. 1 Nr. 3 StAG (12.1.2.3.2.2 StAR-VwV) oder § 12 Abs. 3 StAG (12.3 StAR-VwV) geprüft. Trifft beides nicht zu, wird der Antrag wohl abgelehnt. Ist aber bundeseinheitlich. An Ralf: der MI-Erlass gilt noch. Ciao |
Titel: Re: Dopellpass wg. Wehrpflicht Beitrag von goke am 11.05.2005 um 12:25:43
Hallo,
kann jemand etwas neues über diese erlasslage berichten? Danke! |
Titel: Re: Dopellpass wg. Wehrpflicht Beitrag von Samfro am 11.05.2005 um 13:32:39 Zitat:
nach meinem wissensstand gibt es noch nicht neues zu berichten :nix |
Titel: Re: Dopellpass wg. Wehrpflicht Beitrag von goke am 19.05.2005 um 13:41:36
Hallo,
vielleicht hat sich was in dieser sache nach den Feiertagen getan? Danke! |
Titel: Re: Dopellpass wg. Wehrpflicht Beitrag von Ralf am 19.05.2005 um 13:45:54
Nein. Wenn überhaupt etwas in dieser Richtung zu erwarten ist, ist sicherlich noch mit einigen Monaten zu rechnen, bekanntlich müssen die Bundesländer hier Einigung erzielen.
Bitte nicht wöchentlich anfragen, wenn es Neuerungen gibt, werden sie hier bzw. auf der Homepage bekannt gemacht. |
Titel: Re: Dopellpass wg. Wehrpflicht Beitrag von goke am 04.07.2005 um 16:40:16
Hallo,
entschuldigung wenn ich etwas zu oft nachfrage, hat sich in der sache etwas getan? Danke an alle! |
Titel: Re: Dopellpass wg. Wehrpflicht Beitrag von ronny am 04.07.2005 um 18:21:26
Hallo goke,
nein. es wird sich da auch in Erwartung der Bundestagswahl vorher nichts Entscheidendes mehr tun. Ob danach hängt wohl auch vom Wahlausgang ab. Grüße Ronny |
i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4! YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten. |