i4a - Das Board
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Heirat als Studentin
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1114173170

Beitrag begonnen von layeni am 22.04.2005 um 14:32:50

Titel: Heirat als Studentin
Beitrag von layeni am 22.04.2005 um 14:32:50
Hallo, ich hoffe jemand kann mir bei meinem Problem helfen! Ich habe einen chilenischen Freund, der im Sommer mit dem Studium fertig ist und dann eben nach Deutschland kommen möchte, da ich überhaupt keine andere Möglichkeit sehe, haben wir beschlossen zu heiraten. Ist es denn überhaupt möglich für mich als Studentin einen Ausländer zu heiraten? Ich meine, ich kann ja fuer die Verpflichtungserklärung kein Einkommen nachweisen. wäre es trotzdem möglich oder wäre es einfacher in Dänemark zu heiraten?

hoffende Grüße

Layeni

Titel: Re: Heirat als Studentin
Beitrag von Abu am 23.04.2005 um 22:44:11
Hi Layeni,

Persönlich bin ich kein Anhänger von Heiraten in DK...

Ich denke, es ginge auch ohne das, und Du hättest sogar 2 Optionen:

1. Heirat in D -> Du findest einen Dritten (Eltern?), der die VE abgibt.

2. Heirat in Chile -> Für den nachfolgenden Antrag auf ein Familienzusammenführungsvisum benötigst Du keine VE.

Aber noch mal was anderes:
Wenn es nur um eine AE geht: Schon mal über Alternativen zur Heirat nachgedacht, z. B. Au-pair, Sprachkurs, Aufbaustudium?

Abu

Titel: Re: Heirat als Studentin
Beitrag von Abu am 23.04.2005 um 23:51:55
P.S.:


schrieb am 20.04.2005 um 16:24:33:
Hallo!
Mein Freund ist Chilene und im Sommer mit dem Studium fertig, jetzt wil er hierher kommen,  und zwar laenger als 3 Monate und auch bin einer Arbeitserlaubnis, da ich auch noch studiere und ihn nicht unterhalten kann. Welche Möglichkeiten gibt es da ausser einer Hochzeit, die ich mir aber als letzte Möglichkeit auch noch offen halte.

Vielen Dank im voraus


Layeni

Womit sich meine letzte Frage erledigt hätte. Und Deine Frage ist wohl auch beantwortet...

Abu

i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4!
YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten.