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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Erlöschen der Niederlassungserlaubnis
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Beitrag begonnen von momo97 am 21.04.2005 um 15:53:25

Titel: Erlöschen der Niederlassungserlaubnis
Beitrag von momo97 am 21.04.2005 um 15:53:25
Hallo,
wie lange darf der Aufenthalt außerhalb des Bundesgebietes höchstens sein, so dass die Niederlassungserlaubnis nicht erlöscht wird ?
:fragz:

Titel: Re:  Erlöschen der Niederlassungserlaubnis
Beitrag von cedo am 21.04.2005 um 16:41:27
Lt. Gesetz  :richter 6 Monate.

Angeblich ist es möglich bei ABH einen Antrag zu stellen und Auslandsaufenthalt verlängern. Allerdings muss man eine gute Begrundüng :motz dafür haben.

Titel: Re:  Erlöschen der Niederlassungserlaubnis
Beitrag von momo97 am 21.04.2005 um 18:05:04
soweit ich weiss diese 6 Monate-regelung filt für die Aufenthaltserlaubnis. Aber ich weiss nicht, ob sie auch für die Niederlassungserlaubnis gilt  :fragz: :fragz:
Kennst du den Paragraph des Gesetzes, wo diese Frage beantwortet wird ??  :öhm

Titel: Re:  Erlöschen der Niederlassungserlaubnis
Beitrag von cedo am 22.04.2005 um 13:32:13
Die Frage ist implizit beantwortet unten:

§ 51 Beendigung der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts; Fortgeltung von Beschränkungen

AufenthG

Man macht (anscheinend) kein Unterschied zwischen Niederlassungserlaubnis und Aufenthaltstitels, weil z.B:

(2) Die Niederlassungserlaubnis eines Ausländers, der sich mindestens 15 Jahre rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten hat sowie die Niederlassungserlaubnis seines mit ihm in ehelicher Lebensgemeinschaft lebenden Ehegatten erlöschen nicht nach Absatz 1 Nr. 6 und 7, wenn deren Lebensunterhalt gesichert ist.

Titel: Re:  Erlöschen der Niederlassungserlaubnis
Beitrag von momo97 am 22.04.2005 um 17:05:58
ich denke, du hast vollkommen Recht  :paletti
danke für die Antwort  :)

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