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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Arbeitsgenehmigung
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Beitrag begonnen von Cioran am 19.04.2005 um 14:12:46

Titel: Arbeitsgenehmigung
Beitrag von Cioran am 19.04.2005 um 14:12:46
Liebe Teilnehmer,

Ich möchte euch um Rat fragen. Meine beste Freundin komt aus Rumänien und wohnt seit 10 Jahren in Deutschland. Sie war erstmal mit ihrem Mann hier, der später nach Spanien gegangen ist. Inzwischen sind sie auch geschieden. Sie ist aber in Deutschland geblieben und arbeitet seit 8 Jahren an der Uni mit einem Lehrauftrag, also selbstständig. Ihr Vertrag wird jedes Jahr verlängert. Sie bekommt auch jedes Jahr die Verlängerung ihrer Aufenthaltserlaubnis, jedesmal aber mit einer Auflage: "Erwerbstätigkeit untersagt. Ausnahme: selbständige Arbeit an der Universität".
Wir möchten jetzt wissen, ob diese Auflage aufgehoben werden kann, und sie eine uneingeschränckte Arbeitserlaubnis bekommen kann. Sie hat jetzt eine Promotion angefangen und ist an der Uni auch als Studentin eingeschrieben. Noch eine Information: Sie hat seit 3 Jahren eine private Rentenversicherung.

Ich wäre sehr dankbar, wenn einer von euch mit einem Ratschlag helfen könnte.  

Vielen Dank im Voraus,
Cioran

Titel: Re: Arbeitsgenehmigung
Beitrag von Mick am 19.04.2005 um 17:41:36
Hi,
welcher Aufenthaltszweck besteht denn? Besteht aufgrund
der früheren Ehe ein eigenständiges Aufenthaltsrecht?

Titel: Re: Arbeitsgenehmigung
Beitrag von Cioran am 19.04.2005 um 20:07:46
Hallo!
Die Ehe war auch mit einem Rumänen. Die Aufenhaltserlaubnis ist wohl mit der Arbeit in der Uni verbunden.

Gruss,
Cioran

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