i4a - Das Board
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> ein Jahr zur Arbeitssuche
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1113034731

Beitrag begonnen von anajid69 am 09.04.2005 um 10:18:51

Titel: ein Jahr zur Arbeitssuche
Beitrag von anajid69 am 09.04.2005 um 10:18:51
Hallo!

Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums kann die Aufenthaltserlaubnis bis zu einem Jahr zur Suche eines diesem Abschluss angemessenen Arbeitsplatzes verlängert werden.
Meine Frage: Ab wann fängt idese Jahr an?
[list bull-redball]

  • An dem Tag, an dem man die Abschlussprüfung bestanden hatte?
    [list bull-greenball]

  • Oder ab dem Tag, ab dem man dies nachweisen kann?
    [list bull-blueball]

  • Oder erst ab dem Tag der Exmatrikulation?

    Danke!

  • Titel: Re: ein Jahr zur Arbeitssuche
    Beitrag von anajid69 am 17.04.2005 um 11:05:53
    Hallo Mick,

    ich habe gehofft, von dir eine Auskunft zu bekommen...

    Titel: Re: ein Jahr zur Arbeitssuche
    Beitrag von Mick am 17.04.2005 um 11:18:47

    schrieb am 17.04.2005 um 11:05:53:
    Hallo Mick,

    ich habe gehofft, von dir eine Auskunft zu bekommen...



    Hi,
    ich pflege mich nur dann zu äußern, wenn ich auch meine,
    eine Hilfe sein zu können ;)
    Mir ist keine konkrete Regelung bekannt. Kann auch kaum
    aus Erfahrung sprechen, da wir bei unserer kleinen ABH kaum
    von Studenten überschwemmt werden.
    Vielleicht äußert sich ja noch jemand mit Erfahrungen ;)

    Titel: Re: ein Jahr zur Arbeitssuche
    Beitrag von anajid69 am 17.04.2005 um 12:37:25
    Danke, Mick!  Es wäre schön, wenn sich jemand melden würde, der etwas mehr darüber weiß...  :-D
    Ich habe schon überall reingeschaut, aber konnte leider nichts darüber finden...  :(

    Titel: Re: ein Jahr zur Arbeitssuche
    Beitrag von mira_cle am 17.04.2005 um 15:04:13
    Hallo,
    ich hatte schon die Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitssuche. Die fängt einfach an dem Tag an, an dem du in der Ausländerbehörde erscheinst und ist für ein Jahr gültig. Ob du exmatrikuliert bist oder nicht, spielt keine Rolle. Du brauchst lediglich deine Diplomurkunde, Sicherung der finanziellen Mittel und Nachweis über die Krankenversicherung.
    Konnte dir das so weiterhelfen?  :öhm
    Gruß,
    mira_cle

    Titel: Re: ein Jahr zur Arbeitssuche
    Beitrag von anajid69 am 17.04.2005 um 19:04:15
    Danke, damit kann ich schon etwas anfangen!!!

    i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4!
    YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten.