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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Einürgerungsantrag zurückgenommen
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Beitrag begonnen von umma am 06.04.2005 um 19:36:42

Titel: Einürgerungsantrag zurückgenommen
Beitrag von umma am 06.04.2005 um 19:36:42
Hallo,

ich habe folgende Frage an Euch:
:anbet
Ich habe meinen Einbürgerungsantrag zurückgenommen, musste die jeweilige Gebühr zahlen jedoch habe ich meine ganzen Unterlagen nicht zurückbekommen.

Bleiben diese solange dort, bis ich wieder einen Einbürgerungsantrag stelle oder ist das ein Versehen von der Behörde ?

Gruss

Titel: Re: Einürgerungsantrag zurückgenommen
Beitrag von Ralf am 06.04.2005 um 20:18:06
Hallo!

Sämtliche Verwaltungsvorgänge, also auch Einbürgerungsanträge verbleiben mitsamt den dazugehörigen Unterlagen bei der Behörde und werden dort für die vorgeschriebene Dauer aufbewahrt. Die Aufbewahrungsdauer für Einbürgerungsakten beträgt üblichwerweise 50 Jahre.
Da es für zurückgenommene oder abgelehnte Anträge keine andere Regelung gibt, ist dies hier ebenso.

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