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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Freizügigkeit https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1112687143 Beitrag begonnen von peku am 05.04.2005 um 09:45:43 |
Titel: Freizügigkeit Beitrag von peku am 05.04.2005 um 09:45:43
Hallo,
hat der Ehemann (Drittstaatenausländer;keine pers.Ablehnungsgründe) einer EU Bürgerin die in einem anderen EU Staat studiert und dabei die Freizügigkeit geniest ebenfalls auch einen Anspruch auf freizügigkeits wenn der Lebensuntergalt gesichert ist?????? Detail: Griechin Studiert in DE und hat Freizügigkeit;Ehemann ist aus Armenien peku |
Titel: Re: Freizügigkeit Beitrag von Abu am 05.04.2005 um 10:29:34
Hi Peku,
Ja, hat er, allerdings muß auch noch ein KV-Schutz bestehen. Vgl. § 4 FreizügG/EU: Zitat:
Gruß Abu |
Titel: Re: Freizügigkeit Beitrag von peku am 05.04.2005 um 15:34:42
ok abu also gehts auch bei studenten
danke gruss peku |
Titel: Re: Freizügigkeit Beitrag von elixya am 06.04.2005 um 13:30:38
Mich würde interessieren ob die gleichen Regelungen für die Studenten aus den neuen Mitgliedstaaten gelten oder haben sie auch hier einen "Sonderstatus" :sauer: bzw. gelten irgenwelche Übergangzeiten?? Man hat mir gesagt das würde im Fall eines Studenten aus neuen EU-Mitgliedland nicht gehen, weil er sich nur zum Zwecke des Studiums in Deutschland aufhält, danach DE verlassen soll und deswegen soll Familiennachzug nicht möglich sein. Wenn das doch möglich sein sollte - wieviel Wohnraum (qm, wieviele Räume) und Einkommen muss man nachweisen und darf dann die/der Ehegatte aus einem nicht EU-Land arbeiten?
Grüsse E. |
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