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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Heirat - und dann?
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Beitrag begonnen von marykate am 04.04.2005 um 21:57:14

Titel: Heirat - und dann?
Beitrag von marykate am 04.04.2005 um 21:57:14
Es geht um folgende Konstellation:

Deutsche heiratet Kameruner (Student in den Niederlanden) in Dänemark. Beide möchten zusammen in Deutschland leben.

Was muss alles nach der Heirat geregelt werden und in welcher Reihenfolge? Welche Probleme können auftreten?

Welche Formalitäten stehen beim deutschen Standesamt an?

Muss er dann in den Niederlanden ein FZV beantragen, oder kann er direkt zur zuständigen ABH gehen, da er ja ein gültiges Schengenvisum hat? Wie lange dauert es bis er eine AE für Deutschland bekommt und wie läuft das Ganze ab?

???

Titel: Re: Heirat - und dann?
Beitrag von Nilats_Fesoj am 04.04.2005 um 23:58:35
Heiratet lieber in Deutschland, dann gibt es sicher ohne FZV die AE.

Titel: Re: Heirat - und dann?
Beitrag von Mick am 05.04.2005 um 17:54:04

schrieb am 04.04.2005 um 21:57:14:
Muss er dann in den Niederlanden ein FZV beantragen, oder kann er direkt zur zuständigen ABH gehen, da er ja ein gültiges Schengenvisum hat? Wie lange dauert es bis er eine AE für Deutschland bekommt und wie läuft das Ganze ab?


Hi,
§ 39 AufenthG findet hier keine Anwendung, so dass
nach dieser Vorschrift eine direkte AE-Beantragung in
D. nicht in Betracht kommt.
Eine Entscheidung nach § 5 Abs. 2 Satz 2 AufenthG wäre
im Wege des Ermessens zu treffen. Hier kommt es eben
auf "Eure" ABH an. Ggf. mit denen klären.

Die Vorschriften kannst Du oben unter "Gesetze" nach-
lesen. Falls Fragen offen sind: stell sie.

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