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Ausländerrecht >> Asyl, Duldung, humanitäre Aufenthalte, Passangelegenheiten >> Nationapaß der Kinder von § 51 AuslG
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Beitrag begonnen von TTT am 01.04.2005 um 01:15:57

Titel: Nationapaß der Kinder von § 51 AuslG
Beitrag von TTT am 01.04.2005 um 01:15:57
Guten abend, laotischer  Vater mit § 51 AuslG AE  , Ehefrau mit laotischem Nationalpaß  mit AE, kein Familienasyl! Wie kriegen die Kinder laotischen Nationalpaß???? Einbürgerungsvoraussetzungen der Kinder noch nicht erfüllt.

Kann ggf RA mit Vollmacht den Paßantrag auf der laotischen Botschaft stellen/ unterschreiben oder wird der da nur  rausgeschmissen???


Sehr spezielle Frage, ich weiß, wäre aber dringend und mein Dank wäre gewiß ( Revanche auch ! )


Gute Nacht!

Titel: Re:  Nationapaß der Kinder von § 51 AuslG
Beitrag von Ralf am 01.04.2005 um 01:26:49
Hallo!

Die meisten Staaten betrachten solche Sachen als höchstpersönliche Angelegenheiten und lassen, wenn überhaupt, allenfalls Anwälte aus dem jeweiligen Staat zu. Aber versuchen kann es ein (deutscher) Anwalt ja trotzdem. Versuch macht klug.

Aber wieso können die Eltern nicht den Pass für die Kids beantragen?

Titel: Re:  Nationapaß der Kinder von § 51 AuslG
Beitrag von TTT am 01.04.2005 um 01:10:25
Hallo Ralf,

weil die laotische Botschaft etwas gegen ihre Mitbürger hat, die in D Asyl bekommen haben
und insofern nicht unbedingt kooperativ ist.


schönen gruß  

Titel: Re:  Nationapaß der Kinder von § 51 AuslG
Beitrag von ronny am 01.04.2005 um 01:14:30

Zitat:
weil die laotische Botschaft etwas gegen ihre Mitbürger hat, die in D Asyl bekommen haben und insofern nicht unbedingt kooperativ ist.


Hallo,

ich denke sie werden sich dann auch kaum kooperativ zeigen, wenn ein Anwalt für die Betroffenen tätig wird.

Aber einen Versuch würde ich machen.

Grüße
Ronny

Titel: Re:  Nationapaß der Kinder von § 51 AuslG
Beitrag von Ralf am 01.04.2005 um 01:17:18

schrieb am 01.04.2005 um 01:10:25:
weil die laotische Botschaft etwas gegen ihre Mitbürger hat, die in D Asyl bekommen haben 


Dies trifft aber weder auf die Kinder noch auf die Mutter zu. Also:wieso soll die Mutter keine Pässe für die Kids beantragen können? Sie hat ja selbst einen.

Titel: Re:  Nationapaß der Kinder von § 51 AuslG
Beitrag von TTT am 01.04.2005 um 01:21:19
Hallo,

weil Nationalpäße von beiden Elternteilen beantragt werden müssen, und der Ehemaa wegen " kleinem" Asyl und Reiseausweis nicht in die laotische Botschaft kommt.



Schönen Gruß

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