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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Bundeszentralregistereintrag ohne Verurteilung?
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Beitrag begonnen von Gidelam am 30.03.2005 um 15:39:18

Titel: Bundeszentralregistereintrag ohne Verurteilung?
Beitrag von Gidelam am 30.03.2005 um 15:39:18
Hi,
wer kann bitte weiterhelfen. Ist es möglich, dass man einen Eintrag in das Bundeszentralregister hat, weil Anklage bestand, diese aber niedergeschlagen wurde (Mangel an Beweisen bzw. Freispruch)? Wer kann Einsicht haben, wann und wie kann eine Tilgung erfolgen; ich habe den Eindruck auch dies wurde in einer Abschiebesache als Grund vorgeschoben, sogar mit Begleitung abzuschieben und damit die Kosten extrem in die Höhe zu treiben und all unsere Bemühungen um Eheschließung erst recht zunichte zu machen.
Wer weiß Rat? Freue mich über hilfreiche Auskünfte und Anregungen.
Lieben Dank
Gide

Titel: Re: Bundeszentralregistereintrag ohne Verurteilung?
Beitrag von Ralf am 30.03.2005 um 15:51:23
Hallo!

Im Bundeszentralregister stehen nur rechtskräftige Verurteilungen, evtl. noch Suchvermerke.

Geregelt ist dies im Bundeszentralregistergesetz, ebenso die Regelungen zur Tilgung. Den Link zu diesem Gesetz findest du in unserer Linkliste (oben auf klicken).

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