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Ausländerrecht >> Ausweisung, Abschiebung, Straftaten, Aufhebung der Einreisesperre >> Abschiebung, Rat gesucht
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Beitrag begonnen von Gidelam am 30.03.2005 um 01:48:13

Titel: Abschiebung, Rat gesucht
Beitrag von Gidelam am 30.03.2005 um 01:48:13
Hi alle zusammen,
schon sehr viel hier gelesen, aber immer noch 1000 Fragen offen. Hoffe jemand hier kann mir weiterhelfen?
Mein Verlobter ist abgeschoben worden aus Deutschland nach Westafrika, wir konnten leider nicht heiraten, da er 'angeblich' noch verheiratet ist. Sachlage: Eheschließung mit einer Deutschen in der Dominikanischen Republik wurde hier nicht anerkannt und nicht legalisiert, Ehe ist lange zerüttet, Aufenthalt aber nicht geklärt... - wir haben deshalb unterschätzt, dass dies ein Hinderungsgrund für uns sein könnte.
Weiss eine(r) von euch, ob die Scheidung unbedingt in Deutschland beantragt werden muss, oder über DomRep vieleicht schneller gehen würde, auch wenn beide 'Beteiligten' dort nicht anwesend sein können?
Oder ist es doch möglich, in seiner Heimat zu heiraten, wenn wir alles über die Botschaft legalisieren lassen? Kann die Wiedereinreisesperre befristet werden oder wird man uns erst recht lange warten lassen?

Hoffe sehr auf gute Ratschläge, gern näheres en detail, wollte nur nicht hier gleich alles zuschütten...

Lieben Dank
Gide

Titel: Re: Abschiebung, Rat gesucht
Beitrag von ronny am 30.03.2005 um 01:09:06

Zitat:
Oder ist es doch möglich, in seiner Heimat zu heiraten, wenn wir alles über die Botschaft legalisieren lassen


Zunächst muß wohl erstmal die erste Ehe aufgelöst und die Auflösung hier anerkannt werden. Erst dann kannst Du ihn dort heiraten. Danach wäre auf Antrag die Befristung der Wiedereinreisesperre zu entscheiden.

Ob bzw . wo die Scheidung der Ehe erfolgt, kann ich so nicht beantworten, da sie sich nach den jeweiligen internationalen Privatrechten Deines Zukünftigen und seiner Frau, ggf. auch nach dem Recht des letzten gemeinsamen Aufenthaltes richten wird.

Edit:

Wird vermutlich eine Scheidung nach deutschem Recht sein, da ich mal von einem gewöhnlichen gemeinsamen Aufenthalt in Deutschland ausgehe. Dann wären alle Fristen des deutschen Scheidungsrechts (Trennungsjahr etc) auch zu beachten.

Eine Scheidung in der DomRep ist nicht möglich, sie würde bei Abwesenheit auch gegen wesentliche Grundzüge des deutschen Scheidungsrechts verstoßen und wäre allein deswegen IMHO nicht anerkennungsfähig.


Zitat:
Eheschließung mit einer Deutschen in der Dominikanischen Republik wurde hier nicht anerkannt und nicht legalisiert


Darauf kommt es nicht an, feststehen muß nur ob eine Ehe wirksam geschlossen wurde.

Insgesamt wird es wohl eine längere Zeit dauern, bis eine erneute Eheschließung möglich ist. Dementsprechend wird sich auch das weitere (Befristung etc. ) länger hinziehen.

Grüße
Ronny

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