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Ausländerrecht >> Asyl, Duldung, humanitäre Aufenthalte, Passangelegenheiten >> Duldung----> Aufenthaltgenehmigung? https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1111411094 Beitrag begonnen von don_pepe am 21.03.2005 um 14:18:14 |
Titel: Duldung----> Aufenthaltgenehmigung? Beitrag von don_pepe am 21.03.2005 um 14:18:14
Visum zum Studium bis mitte des Jahres 2000. Danach Paßentzug, Duldung erteilt. Also Visum immer stückweise bekommen. Ein langen Aufhenthalt in KKhaus verzört den Studiumverlauf. Immer noch krank mit Duldung. Ich habe gehört wenn Duldung über 18 MM ist, kann einen Aufenthaltitel bekommen. Ist es ein kann, ein muss oder ein soll?
Was kann mann konkret machen? Anwalt gesponsort durch den Statt, daher sehr langsam. habt Ihr andere Idee, Vorstellung? Thanks AfroMann |
Titel: Re: Duldung----> Aufenthaltgenehmigung? Beitrag von Mick am 21.03.2005 um 19:22:57
Hi,
in § 25 Abs. 5 AufenthG steht "soll". Das geht schon recht weit. Grundsätzlich gilt aber, dass die allgemeinen Erteilungs- voraussetzungen des § 5 AufenthG erfüllt sein müssen. Hierzu gehört z.B. die Sicherung des Lebensunterhaltes. Gem. § 5 Abs. 3 AufenthG kann hiervon wiederrum abgesehen werden. Wenn jemand nachweislich nicht in der Lage ist, zu arbeiten, sehe ich da ganz gute Chancen. Die Frage, die zu klären wäre: Kann die betroffene Person ausreisen, ist ggf. eine Abschiebung möglich? Denn nur, wenn diese Fragen verneint werden müssen, wäre erst ein Zugang zum § 25 Abs. 5 AufenthG gegeben. |
Titel: Re: Duldung----> Aufenthaltgenehmigung? Beitrag von don_pepe am 22.03.2005 um 12:02:19
thanks for infos. der betroffene ist mom. nicht in der Lage zu verreisen.
Er ist noch immatrikuliert (UNI). Aber hat kein Arbeiterlaubnis (für Student) da Aufenthenhaltsbewilligung durch Duldung ersetzt wurde. Ich finde, dass die ABH wirklich unmenschlich, "criminal" würde ich sagen, sind!! Die wollen bloß, dass er aufgibt und selber sein freiwilliger Rückehr ankündigt! Seit fast 5 Jahre kein Arbeitserlaubnis, man weißt ja was daraus resultieren kann. Der Anwalt meint, dass der Fall mom in Höreren Instanz liegt und braucht die Dauer(prognose) der Behandlung, die Namen der Medikamenten In Frankreich hätte er wenigsten aus Humanitäen Grund schon was bekommen! Aber tja sind wir in D! |
Titel: Re: Duldung----> Aufenthaltgenehmigung? Beitrag von inge am 22.03.2005 um 18:22:52
Er ist zu krank zum studieren, möchte aber ne Arbeitserlaubnis?
Wann hat er denn angefangen zu studieren und warum wurde ihm die AE im Jahre 2000 entzogen? Ist ja doch eigentlich eher ungewöhnlich? Und 'Duldung' heißt ja schließlich auch: "Kein Bleiberecht, wenn irgend möglich Deutschland verlassen". |
Titel: Re: Duldung----> Aufenthaltgenehmigung? Beitrag von don_pepe am 23.03.2005 um 12:57:54
Er ist zu krank zum studieren, möchte aber ne Arbeitserlaubnis?
-->Jeder Student darf jobben gehen oder? Dieser "Arbeitserlaubnis" wurde bereits entzogen bei Duldungserteilung. Wann hat er denn angefangen zu studieren und warum wurde ihm die AE im Jahre 2000 entzogen? ---> Studiumanfang 1995, Jahre 2000 wegen unerbrachte Leistung: ABH war der Meinung der schafft nicht sein Studium in der vorgesehenen Zeit. Ist ja doch eigentlich eher ungewöhnlich? --->In Berlin schon, kennen einige ausländische Student, deren Pass entzogen wurden! Und 'Duldung' heißt ja schließlich auch: "Kein Bleiberecht, wenn irgend möglich Deutschland verlassen ---> stimmt so heisst Duldung, mann läßt einfach der Betroffene in Suspens! So ist bei diesem Fall seit 5 Jahre! Unerträglich Anyway Fall ist in einer anderen Instanz, wenn ich nur bedenke wie viele Menschen aus illegalen Weg hierzulande gekommen sind......! (Visa Affäre mit Komplizität von Hochrangigen Politiker!!!) Und die arme Studenten sind so per Gesetz unterdrückt sind....Tja |
Titel: Re: Duldung----> Aufenthaltgenehmigung? Beitrag von Mick am 23.03.2005 um 13:17:30 schrieb am 23.03.2005 um 12:57:54:
Hi, scheint ja kein Student mehr zu sein, oder? Zur Versagung der Beschäftigung, siehe § 11 BeschVerfV. Ob es nun in diesem Einzel- fall gerechtfertigt war, lässt sich nicht beurteilen. Zitat:
Der "Unerträglichkeit" hätte er schon vor fünf Jahren entfliehen können? (Mit dieser Bemerkung kann man natürlich genauso wenig anfangen, wie mit Deiner, ohne die Sache vollständig zu kennen) Zitat:
:-X :'( |
Titel: Re: Duldung----> Aufenthaltgenehmigung? Beitrag von don_pepe am 23.03.2005 um 15:32:15
--->§ 11 BeschVerfV betrifft glaube ich Asysbewerber oder??
Er war und ist noch Student!!! " Der "Unerträglichkeit" hätte er schon vor fünf Jahren entfliehen können? (Mit dieser Bemerkung kann man natürlich genauso wenig anfangen, wie mit Deiner, ohne die Sache vollständig zu kennen) " ---> Leicht gesagt: weißt du unter welchen Bedingungen gehen ausländische Menschen studieren? war selber ein Student hier. Nicht einfach mein Lieber Freund! --> Vordiplom nach einer bestimmten Anzahl von Semester ist ein MUSS!!! Viele schaffen es nicht! (AUCH DIE EINHEIMISCHE!!!) Studiengangswechsel nur während der ersten 18 MM. Später droht Abschiebung!! Fazit nach meiner eigenen Erfahrung ist D kein attraktives Land für ausländische Studenten! Man merkt auch bei ausländischen Studenten die gleichen schwierigen umständlichen unfreundlichen Prozesse der deustchen Bureaukratie! Dommage! Irgendjemanden sagte , dass die kriminelle besser haben als normalo Menschen, sometimes zu Recht! :motz |
Titel: Re: Duldung----> Aufenthaltgenehmigung? Beitrag von inge am 23.03.2005 um 19:40:56 schrieb am 23.03.2005 um 12:57:54:
Also ... deutschen Studenten im 20. (!) Semester wird inzwischen auch schon mal auf die Finger geklopft, bzw. abgeklärt inwieweit die Immatrikulation nur noch zum Schein und zum Erschleichen irgendwelcher Vorteile aufrechterhalten wird. |
Titel: Re: Duldung----> Aufenthaltgenehmigung? Beitrag von ronny am 24.03.2005 um 10:31:17 Zitat:
Ist IMHO Deine Kritik an unserem Land, sorry. :down: Ronny |
Titel: Re: Duldung----> Aufenthaltgenehmigung? Beitrag von Nilats_Fesoj am 30.03.2005 um 23:20:08
Thread zumachen.
Heimschicken. Studienpaltz freimachen für einen Geeigneteren. Fertig. |
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