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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Militärdienst Syrien - Scheinehe?
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Beitrag begonnen von Mona am 08.03.2005 um 16:25:16

Titel: Militärdienst Syrien - Scheinehe?
Beitrag von Mona am 08.03.2005 um 16:25:16
Hallo,

erst mal freue ich mich, endlich auch dabei zu sein.
Es tauchen, je mehr Beiträge ich lese, umso mehr Fragen bei mir auf. Aber mal langsam.
Kurz zu unserer Geschichte.
Ich habe meinen Mann in Syrien gerichtlich, also beim Sharia-Gericht geheiratet. Die Heirat konnten wir nicht beim Standesamt eintragen lassen, da dazu eine Erlaubnis des Innenministeriums nötig gewesen wäre, die wir wegen seines noch ausstehenden Militärdienstes nicht bekommen haben.
Die Frage ist nun, ob wir ein Visum auf Familienzusammenführung beantragen können oder nur eines auf Eheschließung? Ich vermute ganz stark, dass es nur eines für eine Eheschließung ist???

Eien weitere, sehr wichtige Frage ist, ob ein noch nicht abgeleiteter Militärdienst ein Verdachtsmoment auslösen kann und als Versuch der Scheinehe gelten kann. Hat jemand da Erfahungen mit Ehepartnern, speziell aus Syrien gemacht?

Bezieht die Deutsche Botschaft auch die jeweilige Regierung mit ein oder wird sie völlig unabhängig entscheiden? Ich mache mir grosse Sorgen, dass dies ein Problem werden kann.
Wird eigentlich nur beim Verdacht auf Scheinehe zum Interview vorgeladen oder ist dies die gängige Praxis? Kann mir jemand etwas über solche Interviews dei der deutschen Botschaft in Syrien sagen?


Vielen Dank!!!

Mona




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