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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Heiraten
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Beitrag begonnen von kmar am 04.03.2005 um 13:56:07

Titel: Heiraten
Beitrag von kmar am 04.03.2005 um 13:56:07
hallo
ich bin heute zum erstenmal hier, und ich foffe das ich alles richtig mache um eine antwort auf meine Frage zu bekommen.
meine frage ist folgendes :
ich bin student aus nicht EU länder, meine freundin auch Studentin aber aus den neuen Beitrittländer (Polen). wir wollen dem nächst heiraten. ich würde gern wissen ob durch sie eine Aufenthaltserlaubnis bekommen kann und evt eine  Arbeitserlaubnis um als Architekt zu arbeiten.
ich bin sehr dankbar für jede antwort von ihnen.
Danke :up:


Titel: Re: Heiraten
Beitrag von Mick am 04.03.2005 um 19:26:41
Hi,
mir fällt da ad hoc der § 4 FreizügG/EU ein.
Hat Deine Verlobte denn eine Freizügigkeitsbescheinigung für EU-Angehörige? Welche Beschränkungen bezüglich Arbeitsmarkt bestehen?

Titel: Re: Heiraten
Beitrag von kmar am 04.03.2005 um 21:52:21
sie hat eine EG-AE für das studium,sie kommt aus Polen und wir wissen nicht ob sie eien Freizügigkeitsbescheinigung bekommen kann und wo?

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