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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> wie sieht bei aus wenn ...
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Beitrag begonnen von blablubb am 03.03.2005 um 13:49:23

Titel: wie sieht bei aus wenn ...
Beitrag von blablubb am 03.03.2005 um 13:49:23
hallo!
Einbürgrung nach §9 :

Ein ganz wesentliches Merkmal sind die wirtschaftlichen Verhältnisse, also insbesondere die Einkommenssituation. Das Einkommen muss ausreichend hoch sein, damit ein künftiger Bezug von öffentlichen Mitteln unwahrscheinlich ist.

wie sieht bei aus wenn:
meienr frau 1500 euro brutto / 1028 euro netto verdient.
ich als azubi: 600 euro brutto / 519 euro netto verdiene.

vielen Dank im voraus.  :bussi :bussi :blum


Titel: Re: wie sieht bei aus wenn ...
Beitrag von Ralf am 03.03.2005 um 13:52:13

schrieb am 03.03.2005 um 13:49:23:
wie sieht bei aus wenn:
meienr frau 1500 euro brutto / 1028 euro netto verdient.
ich als azubi: 600 euro brutto / 519 euro netto verdiene.


Das sieht doch gut aus.

Allerdings könnte es bei einem Azubi im Bereich der Ermessenseinbürgerun Probleme mit der (noch) unzureichenden Altersvorsorge geben.

Titel: Re: wie sieht bei aus wenn ...
Beitrag von blablubb am 03.03.2005 um 13:59:04
Danke Ralf!
ich bin im erste Lehrejahr, aber ich habe einen Privatsversicherung abgeschlossen.
hilft  das was oder  :'( !

Titel: Re: wie sieht bei aus wenn ...
Beitrag von Ralf am 03.03.2005 um 14:23:36
Kommt drauf an, wie die Versicherungsbedingungen und die Höhe der Versicherungssumme sind und wie Lange der Vertrag schon läuft. Hier kann dir nur deine Behörde Auskunft geben.

Titel: Re: wie sieht bei aus wenn ...
Beitrag von blablubb am 04.03.2005 um 10:09:37
aber wie sieht  beim Studenten aus . Sie verdienen auch gar nix d.h Sie können die Staatsangehörigkeit bekommen, so lang sie studieren. ( Einbürgerung nach §9)

Titel: Re: wie sieht bei aus wenn ...
Beitrag von Ralf am 04.03.2005 um 15:14:18

schrieb am 04.03.2005 um 10:09:37:
aber wie sieht  beim Studenten aus . Sie verdienen auch gar nix d.h Sie können die Staatsangehörigkeit bekommen, so lang sie studieren. ( Einbürgerung nach §9)


Bei Verheirateten kommt es auf das gemeinsame Einkommen an. Wenn der Ehegatte genug für beide verdient, reicht das aus.  ;)

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