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Ausländerrecht >> Ausweisung, Abschiebung, Straftaten, Aufhebung der Einreisesperre >> Unbefristete Ausweisung
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Beitrag begonnen von miramax am 02.03.2005 um 11:43:31

Titel: Unbefristete Ausweisung
Beitrag von miramax am 02.03.2005 um 11:43:31
Guten Tag zusammen, das Forum ist sehr nuetzlich,das stehet auser Zweifel.


Ich habe ein paar Fragen bzgl. Befristung der Wirkung der Einreisesperre und zwar :

- Laut Botschaft soll es mitells Brief/Antrag an der zustaendigen ABH gehen.

Frage 1 : In welcher Form soll diesen Brief geschriben werden?

Frage 2: Was geschieht, falls  ich den Brief/Antrag ohne irgendwelche Stempeln bzw. Beglaubigungen "einfach so" schicke?

Frage 3: Soll ich Passkopie beilegen?

Ich verfuege ueber die Adresse/E-Mail der zuschtaendigen ABH,Beamten etc.

Ich bitte Sie um Verstaendnis, aber die Beamtin in der Botschaft sagte nur:"Einfach einen Brief schreiben", ohne zu ergaenzen.

Fuer Ihre Antworten bedanke ich mich im Voraus

M.f.G.

Miramax  


Titel: Re: Unbefristete Ausweisung
Beitrag von jgw am 02.03.2005 um 12:28:26
Hallo Miramax,

du beantragst formlos (also einfach so, ohne Stempel und Beglaubigungen) die nachträgliche Befristung der Wirkungen der Ausweisung und Abschiebung bei der Behörde, welche die Ausweisung und/oder Abschiebung verfügt hat. Und gib auch gleich den Grund an, warum du dies willst.

Am besten ist es, wenn du einen Zustellbevollmächtigten in Deutschland benennst (Z.B. deinen früheren Anwalt oder eine andere Vertrauensperson, mit vollständiger Adresse!)
Spätestens zu dem Zeitpunkt, wenn die Behörde den Befristungsbescheid erlässt, sollte ein Zustellbevollmächtigter benannt sein.

Wenn die Behörde für die Bearbeitung deines Antrags noch etwas von dir will, (z.B Meldebescheinigung und Strafregisterauszug deines Aufenthaltsstaates oder Nachweis der Drogenfreiheit oder Nachweis der Eheschließung oder Zahlung der Abschiebekosten oder ...?) wird sie dies dir oder deinem Bevollmächtigten mitteilen.

Gruß
jgw

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