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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Student und Einbürgerung
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Beitrag begonnen von Jafra am 28.02.2005 um 09:43:54

Titel: Student und Einbürgerung
Beitrag von Jafra am 28.02.2005 um 09:43:54
Hallo,
ich bin in Deutschland seit 13 Jahre (8 J AB, 4 J AE-Green-Card).
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Falls ich an einem Master of Sience Programm an einer Deutschen Hochschule teilnehme und dabei nachweisen kann, dass ich das Lebensuntehalt selber leisten kann, besteht dann ein Recht auf die Einbürgerung?

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Ich und meine Frau haben ein AE bis 30.09.2005. Solange ich keine staatliche Leistungen beziehe wird mir mein AE nicht wiederruft. Meine Tochter wurde nach die Einreise ein AE bis 24.03.2005 (Ende des ALG-Bezugs). ist das in Ordnung? Muss dan meine 8-Monaten alten Tochter ausreisen?

Danke&Gruss
Jafra


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