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Randthemen >> Sonstige (deutsche) Rechtsgebiete >> Heirat .th-.de erst nach Wartezeit? https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1108669114 Beitrag begonnen von ChrisMuc am 17.02.2005 um 20:35:01 |
Titel: Heirat .th-.de erst nach Wartezeit? Beitrag von ChrisMuc am 17.02.2005 um 20:35:01
Hallo,
ich habe eine Frage zum Thema Thailändisch-Deutsche Heirat. Meine Freundin ist in Thailand noch verheiratet und lässt sich zur Zeit scheiden (gerichtlich, nicht einvernehmlich). Scheinbar erfordert das thailändische Recht eine Wartezeit vor einer erneuten Eheschließung. Bei meinen Recherchen lese ich gelegentlich, dass vor einer erneuten Heirat 310 Tage Wartezeit einzuhalten sind (z.B. hier: http://www.olg-stuttgart.de/html/leitfaden/laender/Thailand.pdf ), gelegentlich lese ich, dass es in diesem Zeitraum genügt, einen negativen Schwangerschaftstest vorzulegen (z.B. hier http://www.thailaendisch.de/pdf/merkblatt.pdf ). Welche Regelung ist für eine Eheschließung in Deutschland relevant? Vielen Dank im Voraus. Christian |
Titel: Re: Heirat .th-.de erst nach Wartezeit? Beitrag von ChrisMuc am 17.02.2005 um 20:44:38
Hallo nochmal,
mein erster Beitrag geht gleich daneben, sollte eigentlich in "Ehe und Familie" statt in "Non-Ausländerrecht" landen. Kann ein Mod den Beitrag evtl. verschieben? Danke. Christian |
Titel: Re: Heirat .th-.de erst nach Wartezeit? Beitrag von ronny am 17.02.2005 um 20:44:43 Zitat:
Hi Chris, bin mir nedsicher, ob wir das Thema hier schon hatten, finds auch im Moment nicht. Erinnere mich aber auch an sowas wie Wartezeit. Ich will das mal genauer lesen habedie Unterlagen aber erst am Montag,( so die Seuche weg ist) zur Hand. Bis dahin ? :paletti Grüße Ronny |
Titel: Re: Heirat .th-.de erst nach Wartezeit? Beitrag von Mick am 17.02.2005 um 20:47:36 schrieb am 17.02.2005 um 20:44:38:
Hi, das war nicht daneben, oder doch ;) I Ich habe den Thread hierher verschoben. "Ehe und Familie" steht in der Kategorie "Ausländerrecht". Da es hier aber nicht um ausländerrechtliche Aspekte geht, sondern um solche des Personenstandsrechtes, wurde verschoben. |
Titel: Re: Heirat .th-.de erst nach Wartezeit? Beitrag von JoJo am 18.02.2005 um 08:04:05
So habe mal n "Bergmann/Ferid: Internationales Ehe- und Kindschaftsrecht" nachgeschlagen. In § 1453 des Thailändischen Bürgerlichen Gesetzbuches steht:
Zitat:
Ob es noch immer so ist, weiss ich nicht, da es in neuester Zeit natürlich auch Änderungen gegeben haben kann, und es immer ein wenig dauert, bis diese eingearbeitet sind. Genaueres sollte aber in jedem Fall das thailändische Konsulat oder die Botschaft wissen. :up: Hoffe geholfen zu haben, wenn nicht tut's mir leid. :-[ JoJo |
Titel: Re: Heirat .th-.de erst nach Wartezeit? Beitrag von Pfirsichring am 18.02.2005 um 09:34:33
Hier ist der Link zum Thread, der sich vor kurzem mit ungefaehr dem gleichen Thema beschaeftigte:
http://www.xonder.at/cgi-bin/yabbserver/foren/F_0134/YaBB.cgi?board=ehe;action=display;num=1105533277 |
Titel: Re: Heirat .th-.de erst nach Wartezeit? Beitrag von ChrisMuc am 19.02.2005 um 20:31:48
Hallo,
schrieb am 18.02.2005 um 08:04:05:
Super Info. Vielen Dank. Ich hatte befürchtet die Sache mit dem Attest ist nur eine FoF-Story. Zitat:
OK, ich werde sicherheitshalber versuchen noch Informationen direkt aus Thailand zu erhalten. [quote]Hoffe geholfen zu haben, wenn nicht tut's mir leid. :-[/quote] Du hast mir sehr geholfen. Vielen Dank nochmal. :happy: Gruß, Christian |
Titel: Re: Heirat .th-.de erst nach Wartezeit? Beitrag von ChrisMuc am 20.02.2005 um 17:31:42
Hallo,
ich antworte mir mal selbst... schrieb am 19.02.2005 um 20:31:48:
http://www.dopa.go.th/English/servi/marry.htm gibt die Antwort von offizieller Seite. (Dank noch mal an JoJo, hätte die URL nie gefunden, wenn ich nicht gewusst hätte, dass dieses im § 1453 steht.) Damit sollte, denke ich, auch einer Heirat in .de nichts im Wege stehen. Gruß, Christian |
Titel: Re: Heirat .th-.de erst nach Wartezeit? Beitrag von ronny am 21.02.2005 um 08:02:49 Zitat:
Hallo Chris, nachdem ich so leidlich wieder auf dem Damm bin, habe ich auch noch mal nachgelesert, wie´s versprochen war. Die Infos von JoJo waren die aktuellen, auch bei den OLG´s sind immer nur Hinweise auf die Frist von 310 Tagen. Die Befreiung erfolgt zwar durch ein deutsches Gericht und richtet sich verfahrensrechtlich nach deutschem Recht. Bei der Entscheidung ist aber das Heimatrecht zu beachten, und so kommt halt der § 1453 Abs. 3 des thail. BGB und HGB zur Anwendung. Liegt das entsprechende Attest eines approbierten Arztes vor, kann auf die Wartezeit verzichtet werde. :paletti Viel Glück Ronny :paletti edit: Scheint mal wieder Montag zu sein, bitte den ersten Post löschen, sorry |
Titel: Re: Heirat .th-.de erst nach Wartezeit? Beitrag von matthi am 21.02.2005 um 15:46:06
Das thailändische Konsulat verfährt genauso wie hier beschrieben. Bei einer erneuten Eheschliessung nach Scheidung verlangt das Konsulat ein Attest bevor benötigte Papaiere ausgestellt werden.
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Titel: Re: Heirat .th-.de erst nach Wartezeit? Beitrag von ChrisMuc am 01.03.2005 um 22:06:07
Ronny und Matthi, auch Euch vielen Dank für die Infos. :)
Gruß, Christian |
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