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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Unterhaltsfähigkeit
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Beitrag begonnen von gr am 16.02.2005 um 15:33:02

Titel: Unterhaltsfähigkeit
Beitrag von gr am 16.02.2005 um 15:33:02
Hallo liebes Forum,

ich bin neu hier und habe ein konkrete Frage:

Meine Frau ist gebürtige Ukrainerin und erfüllt alle Voraussetzungen für eine Einbürgerung nach § 9 StAG; nur die Unterhaltsfähigkeit (§ 8 Abs. 1 Nr. 4 StAG) könnte der Knackpunkt sein, weil ihre Mutter auch in Deutschland lebt und Grundsicherung bezieht.

Folgt daraus, dass meine Frau ihre Mutter zu unterhalten in der Lage sein muss, um eingebürgert werden zu können?

Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar

Mit besten Grüßen

Stefan
 

Titel: Re: Unterhaltsfähigkeit
Beitrag von ralf am 16.02.2005 um 16:07:23
Hallo Stefan!

Nur wenn deine Frau ihrer Mutter gegenüber zum Unterhalt verpflichtet ist, aus welchen Gründen auch immer, könnte dies bei der Einbürgerung ein Problem werden.

Ansonsten bezieht sich diese Regel über die Unterhaltsfähigkeit nur auf die Personen, denen man von Gesetzes wegen zum Unterhalt verpflichtet ist, nämlich Ehegatten und Kindern.

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