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Ausländerrecht >> Asyl, Duldung, humanitäre Aufenthalte, Passangelegenheiten >> Probl.wenn Pass b.Einreise nur noch 2 Tage gültig?
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Beitrag begonnen von Janna am 14.02.2005 um 14:02:42

Titel: Probl.wenn Pass b.Einreise nur noch 2 Tage gültig?
Beitrag von Janna am 14.02.2005 um 14:02:42
Hallo,

mein Mann muss kurzfristig in die Türkei. Sein Rückflug ist für den 11.03.2005 gebucht. Sein Pass ist bis zum 13.03.2005 gültig. Können wegen der kurzen Gültigkeit Probleme bei der Einreise entstehen?

Kann er evtl. seinen Pass in der Türkei verlängern lassen oder muss er das beim Konsulat in D erledigen?

Danke und liebe Grüße
Janna

Titel: Re: Probl.wenn Pass b.Einreise nur noch 2 Tage gültig?
Beitrag von Abu am 14.02.2005 um 15:03:18

schrieb am 14.02.2005 um 14:02:42:
Hallo,

mein Mann muss kurzfristig in die Türkei. Sein Rückflug ist für den 11.03.2005 gebucht. Sein Pass ist bis zum 13.03.2005 gültig. Können wegen der kurzen Gültigkeit Probleme bei der Einreise entstehen?

Nein.


Zitat:
Kann er evtl. seinen Pass in der Türkei verlängern lassen oder muss er das beim Konsulat in D erledigen?

Aus deutscher Sicht kann er das machen wie er will. Falls in der Türkei der Pass jedoch nicht verlängert wird, sondern ein neuer ausgestellt wird, muß er sehen, daß er den alten mit der Aufenthaltsgenehmigung wieder mitbekommt.

Apropos:
Welchen Aufenthaltstitel hat Dein Man? Fall er noch eine (befristete) AE hat, dürfte die ja mit Passablauf auch ablaufen. In dem Fall sollte er sehen, daß er nach Wiedereinreise direkt zur ABH geht und noch vor Ablauf der AE eine Verlägerung der AE (bzw. ggf. eine NE) beantragt.

Abu  

Titel: Re: Probl.wenn Pass b.Einreise nur noch 2 Tage gül
Beitrag von Janna am 14.02.2005 um 22:04:04
Hallo Abu,

danke für die Infos. Da kann ich ja beruhigt sein.

Mein Mann hat eine unbefristete AE. Wir werden zur Sicherheit noch eine Kopie davon machen, die er dann auch in die Türkei mitnimmt (und eine Kopie für hier zuhause).

Viele Grüße
Janna

Titel: Re: Probl.wenn Pass b.Einreise nur noch 2 Tage gültig?
Beitrag von Abu am 15.02.2005 um 11:10:18
Hallo Janna,

Ich meine mich zu erinnern, daß man für Fälle, in denen man den alten Pass mit der AE im Ausland abgeben muß, bei der ABH eine offizielle Bestätigung der AE bekommen kann, die man dann für die Wiedereinreise verwenden kann. Das wäre dann ggf. sicherer als eine Kopie...

Abu

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