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Randthemen >> Sonstige (deutsche) Rechtsgebiete >> peinliches binationales Ehegesetz
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Beitrag begonnen von johannes2005 am 04.02.2005 um 13:27:17

Titel: peinliches binationales Ehegesetz
Beitrag von johannes2005 am 04.02.2005 um 13:27:17
ich hätte mal eine Frage an die Spezialisten hier: Wer in Deutschland ist eigentlich für die Regelungen zuständig was binationale Eheschliessungen betrifft? Diese Gesetz sind menschenverachtend und lächerlich! Es geht mir hier um den Punkt, dass bei binationalen Eheschliessung die Geseze beider beteiligten Nationen berücksichtigt werden.
Wie ich darauf komme? meine algerische Verlobte und ich wollten uns zur Hochzeit anmelden, und wurden gebeten persönlich am Standesamt die Informationen einzuholen. Dort teilte man uns mit, dass wir, abgesehen von Geburtsurkunde usw., die schriftliche Einverständnisserklärung ihres Vaters bräuchten. (hier in Deutschland!!!!). Der standesbeamte meinte das stände so in der Sharia (Grundlage des algerischen Familiengesetz). Des weitern MÜSSTEN wir einen Ehevertrag schliessen indem (und das könne auch das einzige sein) die Brautgabe festgelegt sei! Meine Verlobte musste laut lachen, was der Standesbeamte garnicht lustig fand...das stände ja schliesslich in der Sharia. In Algerien können wir nicht heiraten, da nach algerischem Recht (Sharia), eine Algerierin keinen Nicht-Muslim heiraten darf. Dies fand auch der deutsche Standesbeamte 'unehrenhaft', wie er sagte. Auf unser Fragen, ob denn eine väterliche Einverständnisserklärung nicht unehrenhaft sei, meinte er 'nein'. Das stände ja schliesslich in der Sharia... Uns blieb echt die Spucke weg.
Wir wollten bewusst NICHT in Algerien heiraten, um nicht 'scheinheiligerweise' übertreten zu müssen und um mit irgendwelche religiösen  Regeln konform zu sein - und was erwartet uns in Deutschland? dem Land der Aufklärung und Menschenrechte? der Zwang unter der Sharia zu heiraten weil meine verlobte aus einem Land kommt wo diese noch praktiziert wird. Einerseitz prangert Deutschland Länder wie diese an wenn es um Sachen wie Menschenrechte, Frauenrechte, Sharia usw. geht... andererseits wird sie hier selbst angewandt. und das zudem noch mit 'deutscher bürokratischer Genauigkeit' (in Algerien wir das mit der Brautgabe überhaupt nicht mehr praktiziert!).
Es sei zu erwähnen, dass in Algerien seit Einführung des islamischen Familiengesetz viele Frauen, Intellektuelle und Feministen auf die Strasse gehn, um gegen dieses Frauenverachtende Gesetz zu protestieren. Und was macht unser aufgeklärtes Deutschland? Es wendet es ebenfalls an! Ein Schlag ins Gesicht für diese tapferen Menschen, die seit Jahren für die gleichen Rechte kämpfen wie deutsche Frauen sie hier schon haben.
Lächerlich macht sich diese deutsche Regelung zudem noch, da trotz aller Bemühungen uns Sharia-konform zu verheiraten, unsere Ehe in Algerien trotzdem nicht anerkannt wird, da ich ja kein Muslim bin.

Nach einigen Recherchen sind wir darauf gestossen, das diese Regelung nicht nur mit Algerien besteht, sondern mit allen muslimishcen Ländern, und deren Familierngesetzen. Jordanier die hier heiraten, dürften dies inklusive Polygamie usw.

Nun zu unserem Anliegen: wir wollten diesen Missstand gerne publik machen, da die meissten Menschen von diesem gesetz gar nix wissen. Wir dachten da an diverse Zeitungen, wo man dies vielleicht veröffentlichen könnte. Dafür bräuchten wir allerdins ein paar Infos: wo genau steht dieses Gesetz? Paragraphen usw...
Wer hat dieses Gesetz verabschiedet? wie kam es dazu? was war die Motivation?
Hat jemand Ideen, wie man da vorgehen könnte?

Wir sind sehr dankbar für jeden Ratschlag und Tip.

P.S. ach ja, wir heiraten jetzt in Dänemark!




Titel: Re: peinliches binationales Ehegesetz
Beitrag von Blackbook am 04.02.2005 um 14:21:59
hi,

sorry, aber das glaube ich einfach nicht.
oder ist deine süsse noch minderjährig ?

gruss

BB

Titel: Re: peinliches binationales Ehegesetz
Beitrag von ronny am 04.02.2005 um 14:45:52

Zitat:
Es geht mir hier um den Punkt, dass bei binationalen Eheschliessung die Geseze beider beteiligten Nationen berücksichtigt werden


Hallo

das gilt für alle Gesetze und auch für das Forum. Kritisieren sollte man das, was man versteht, was man(n) nicht begreift davon sollte man die Finger lassen :resp

Richtig ist , dass nach den deutschen Regeln des IPR sich die Voraussetzungen für die Eheschließung auch im Inland nach den Vorschriften des Heimatrechts richten.

Dass ein Standesbeamter einen solchen Quatsch wie er oben unsachlich gepostet worden ist von sich geben würde, wage ich zu bezweifeln. Wenn es allerdings so wäre, darfst Du das Wort Quatsch an ihn weitergeben.

Denn das deutsche Eheschließungsrecht sieht ausdrücklich vor, dass die nicht mit dem deutschen ordre public zu vereinbarenden  Eheschließungsvoraussetzungen des Heimatrechts unbeachtlich sind, bzw. dass davon befreit werden kann.

Habe leider hier zuhause nicht die entsprechenden Vorschriften des algerischen Rechts parat, aber wenn Du Interesse daran hast, können wir uns nächste Woche darüber sachlich unterhalten - soweit Du von Deinem  "alle sind gegen mich Trip" wieder runter bist.

Schade dass Du Dein Alter nicht angegeben hast, sonst hätte ich die Unsachlichkeit evtl.Deiner Jugend zuschreiben können. So bleibt mir noch nicht mal diese Rechtfertigung.

Ronny

@Thread:

Sorry für die Emotion, aber die "Volkskrankheit Nr. 1" ist für mich nun mal ein erklärter Feind  :anbet ;)

Titel: Re: peinliches binationales Ehegesetz
Beitrag von Mick am 04.02.2005 um 14:57:32

schrieb am 04.02.2005 um 14:45:52:
wenn Du Interesse daran hast, können wir uns nächste Woche darüber sachlich unterhalten


Wenn Johannes2005 dann soweit ist, werde ich den Thread gerne ins Forum "Non-Ausländerrecht" verschieben ;)

Titel: Re: peinliches binationales Ehegesetz
Beitrag von Abu am 04.02.2005 um 14:59:45

schrieb am 04.02.2005 um 13:27:17:
ich hätte mal eine Frage an die Spezialisten hier:

Ich bin zwar Laie, aber versuche es trotzdem mal.  ;-D


Zitat:
Wer in Deutschland ist eigentlich für die Regelungen zuständig was binationale Eheschliessungen betrifft?

Bei den Regelungen handelt es sich um das deutsche "Internationale Privatrecht", geregelt in den Artikeln 3-49 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB). Dieses Gesetz dürfte wie alle Bundesgesetze von Bundestag verabschiedet worden sein.


Zitat:
Dort teilte man uns mit, dass wir, abgesehen von Geburtsurkunde usw., die schriftliche Einverständnisserklärung ihres Vaters bräuchten. (hier in Deutschland!!!!).

Das dürfte korrekt sein. Das ergibt sich aus Art. 13 Abs. 1 EGBGB:

Zitat:
Die Voraussetzungen der Eheschließung unterliegen für jeden Verlobten dem Recht des Staates, dem er angehört.

Allerdings steht da in Abs. 2 weiter:

Zitat:
Fehlt danach eine Voraussetzung, so ist insoweit deutsches Recht anzuwenden, wenn
1. ein Verlobter seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat oder Deutscher ist,
2. die Verlobten die zumutbaren Schritte zur Erfüllung der Voraussetzung unternommen haben und
3. es mit der Eheschließungsfreiheit unvereinbar ist, die Eheschließung zu versagen; ...

Auf der Website des OLGs Stuttgart ( http://www.olg-stuttgart.de/ ) steht im entsprechenden Leitfaden zum Ehefähigkeitverfahren im Fall Algerien, daß wenn die Einwilligung des "Eheschließungsvormundes" durch die algerische Ehefrau nicht beigebracht werden kann, eine Erklärung, warum die Einwilligung nicht vorgelegt werden kann, eingereicht werden muß.

Es scheint also auch ohne zu gehen...


Zitat:
Des weitern MÜSSTEN wir einen Ehevertrag schliessen indem (und das könne auch das einzige sein) die Brautgabe festgelegt sei!

Das scheint mir aber nicht richtig zu sein, denn hier geht es meiner Ansicht nach um die Form der Eheschließung und die richtet sich rein nach deutschem Recht. Vgl. Art. 13 Abs. 3 EGBGB:

Zitat:
Eine Ehe kann im Inland nur in der hier vorgeschriebenen Form geschlossen werden.



Zitat:
Dafür bräuchten wir allerdins ein paar Infos: wo genau steht dieses Gesetz? Paragraphen usw...
Wer hat dieses Gesetz verabschiedet? wie kam es dazu? was war die Motivation?
Hat jemand Ideen, wie man da vorgehen könnte?

Siehe oben.

Abu

Titel: Re: peinliches binationales Ehegesetz
Beitrag von Abu am 04.02.2005 um 15:01:51
Ooops...

Ronny, habe mich so in die Sache verbissen, daß ich gar nicht mitbekommen habe, daß Du als unser Spezialist Dich schon zu Wort gemeldet hast.

Ich hoffe, ich liege nicht ganz falsch...

Abu

Titel: Re: peinliches binationales Ehegesetz
Beitrag von eishennig am 04.02.2005 um 15:02:46

schrieb am 04.02.2005 um 14:45:52:
Habe leider hier zuhause nicht die entsprechenden Vorschriften des algerischen Rechts parat

Zitate und Link auf französisch gabs schon mal in diesem Thread:
http://www.xonder.at/cgi-bin/yabbserver/foren/F_0134/YaBB.cgi?board=ehe;action=display;num=1104643540

Bliebe wieder die Frage, wer den ordre public bestimmt.
Standesbeamte, Standesamtsaufsicht, Gerichte?
Oder die Bildzeitung?

eishennig

Titel: Re: peinliches binationales Ehegesetz
Beitrag von Sibel am 04.02.2005 um 15:05:04
Hallo Ronny,

grundsätzlich kann ich Deine Reaktion schon verstehen, aber finde folgendes einbißchen daneben:

*******************************************************
..wenn Du Interesse daran hast, können wir uns nächste Woche darüber sachlich unterhalten - soweit Du von Deinem  "alle sind gegen mich Trip" wieder runter bist.

Schade dass Du Dein Alter nicht angegeben hast, sonst hätte ich die Unsachlichkeit evtl.Deiner Jugend zuschreiben können. So bleibt mir noch nicht mal diese Rechtfertigung.
*******************************************************

Wenn Johannes so gut um die Gesetzgebung Bescheid wüsste wie Du hätte er das vielleicht auch anders angenommen und würde hier nicht entrüstet darüber berichten. Aber instinktiv glaubt man einfach mal das was ein Beamter einem zu sagen hat. So würde es mir zumindest gehen, wenn ich es nicht besser wüsste.


Versteh mich nicht falsch ich meins net böse..Johannes hätte es auch zuerst sachlich hinterfragen können, ob das überhaupt stimmt, was ihm der Beamte sagte, statt es als gegeben hinzunehmen. Wollte es nur anbringen, weil ich doch eher für einen respektvolleren Umgang bin, bevor ein Stunk-Thread entsteht.

Liebe Grüße an Dich
Sibel

Titel: Re: peinliches binationales Ehegesetz
Beitrag von ronny am 04.02.2005 um 15:10:15
@ Abu:

Völlig richtig das Ganze,  aber dazu wollte ich sachlich erst was sagen, wenn wir auf dem Niveau sind:


Zitat:
Wenn Johannes2005 dann soweit ist, werde ich den Thread gerne ins Forum "Non-Ausländerrecht" verschieben



@ Sibel:

Ich habe mich für die Emotion schon entschuldigt. Ich mache auch niemandem einen Vorwurf, wenn er fragt. Was mich stört ist  die mittlerweile typisch gewordene deutsche Reaktion erst mal zu schreien, bevor ich mich erkundige.

Ich gebe zu, das ist schon eine etwas komplexe Materie, aber sie ist durchschaubar. Ich habe sie ja auch lernen müssen, sowas bekommst Du nicht mit der Muttermilch.

Man muß sich nur die Mühe machen zu fragen und zu lesen. Und ned gleich "krähen".

Grüße
Ronny

Titel: Re: peinliches binationales Ehegesetz
Beitrag von ronny am 04.02.2005 um 15:23:40

Zitat:
Bliebe wieder die Frage, wer den ordre public bestimmt.
Standesbeamte, Standesamtsaufsicht, Gerichte?
Oder die Bildzeitung?


Hallo Eishennig,

das hätte [b]TILT[/b] wohl gerne, aber sie produziert eben nur die durch Halb- und Nichtwissen gekennzeichnete Volksmeinung.

"Ordre public" habe ich für mich mit dem "gesunden Menschenverstand" übersetzt, das ist aber ned die juristische Definition.
In etwa  das was unsere Rechtsordnung aus Völkerrecht, Verfassung an Maßstäben entwickelt hat.


Zitat:
Artikel 6
Öffentliche Ordnung (ordre public)
Eine Rechtsnorm eines anderen Staates ist nicht anzuwenden, wenn ihre Anwendung zu einem Ergebnis führt, das mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts offensichtlich unvereinbar ist. Sie ist insbesondere nicht anzuwenden, wenn die Anwendung mit den Grundrechten unvereinbar ist.

Grüße
Ronny

Titel: Re: peinliches binationales Ehegesetz
Beitrag von Chun am 04.02.2005 um 15:28:08

schrieb am 04.02.2005 um 15:10:15:
Was mich stört ist  die mittlerweile typisch gewordene deutsche Reaktion erst mal zu schreien, bevor ich mich erkundige.


Aber er hat sich doch erkundigt... Schließlich war er ja bei einem Standesbeamten. Dorthin verweisst du doch auch immer die Leute, lieber Ronny.
Also hat er sich erst erkundigt und sich hier nun darüber beschwert - ganz nach deiner gewünschten Reihenfolge.

Ob er es nun falsch verstanden hat oder nicht - falls ja, kann man dies doch auch vernünftig sagen.

Also Frieden bitte :bussi

Titel: Re: peinliches binationales Ehegesetz
Beitrag von ronny am 04.02.2005 um 15:31:44

Zitat:
Also Frieden bitte


D´accord!

Aber unter fragen habe ich was anderes gelernt in der Schule  ;)

Liebe Grüße
Ronny

PS: auch ich bin manchmal impulsiv, tute leid  :bussi

Titel: Re: peinliches binationales Ehegesetz
Beitrag von johannes2005 am 04.02.2005 um 15:34:01
danke erst mal für die schnellen Antworten!
@ronny:
ich bin auf keinem "alle sind gegen mich Trip" und ich weiss nicht warum du so sarkastisch wirst! MAg sein dass mein Beitrag nicht 100% sachlich war... er war damit nicht weniger korrekt. Es ist nunmal ein Thema das uns emotional beschäftigt.


Zitat:
das gilt für alle Gesetze und auch für das Forum. Kritisieren sollte man das, was man versteht, was man(n) nicht begreift davon sollte man die Finger lassen  
Ich respektiere die Regeln des Forums, weiss aber nicht was ich deiner Meinung nach nicht begreife...
Jedenfalls finde ich es aber es trotzdem schlimm
Zitat:
... dass nach den deutschen Regeln des IPR sich die Voraussetzungen für die Eheschließung auch im Inland nach den Vorschriften des Heimatrechts richten.
wenn diese Vorschriften des Heimatrechts unzumutbar sind.


Die Chekliste vom Standesamt hab ich vorliegen. Die zwei verlangten Dokumente stehen wirklich drauf.
@abu
Das väterliche Einverständniss könneten wir ohne Probleme haben. Darum geht es nicht. Es geht um's Prinzip, dass von einer 27 Jahre alten Frau so etwas verlangt wird. Schlimm, dass es in Algerien verlangt wird-Schlimmer noch, dass Deutschland sich dem anfügt.
Der Standesbeamte meinte man könne auch dagegen klagen, und würde wahrscheinlich in der 3. Instanz recht bekommen...SUPER!
Ich find es auch schon schlimm wenn man für so eine Selbstverständlichkeit klagen muss.
oder wie es von dier zitiert heist:
Zitat:
...die Verlobten die zumutbaren Schritte zur Erfüllung der Voraussetzung unternommen haben und  
.



Titel: Re: peinliches binationales Ehegesetz
Beitrag von ronny am 04.02.2005 um 15:37:06

Zitat:
wenn diese Vorschriften des Heimatrechts unzumutbar sind.  


Dann kommt ja der Art. 13 und der Art. 6 zur Anwendung.

Ich lese das Montag nach und melde mich.

Einverstanden?

Ronny

Titel: Re: peinliches binationales Ehegesetz
Beitrag von johannes2005 am 04.02.2005 um 15:50:21
Danke,
dann sind wir ja wieder freunde...;-)

Trotzalledem finde ich es schlimm, dass es soweit kommen muss, sprich, dass man für ein Grundrecht (so würde ich es als Laie bezeichnen) klagen/kämpfen muss...
Johannes

Titel: Re: peinliches binationales Ehegesetz
Beitrag von ronny am 04.02.2005 um 15:54:55

Zitat:
weiss aber nicht was ich deiner Meinung nach nicht begreife


Hallo Johannes,

das was viele nicht begreifen wollen, was auch der Grund ist, dass ich mich so aufgeregt habe. Sorry dafür!

Ich halte unser IPR gerade deshalb für fortschrittlicher, weil es (im Gegensatz zu sehr vielen ausländischen) gerade auf das ausländische Recht verweist. Wir wollen ja nicht dem ausländischen Recht grundsätzlich unsere Maßstäbe aufoktruieren.

Sonst müßten wir jede Eheschließung im Ausland die nicht vor einem Standesamt erfolgt  ablehnen, oder immer gleich unser Namensrecht anwenden. Das wäre chauvinistisch (am deutschen Wesen usw.). Das könnte dann im Heimatstaat u.U. nicht akzeptiert werden, was wäre schlimmer als eine Ehe die nur in Deutschland gilt?

Deshalb gestehen wir dem Heimatrecht solche Einflußmöglichkeiten zu.

Wenn es aber zu Unerträglichkeiten kommt, haben wir mit dem schon zitierten Art. 6 EGBGB eine Schranke eingebaut, die dann wenn wesentlice Grundsätze unserer Rechtsordnung berührt sind, eine Anwendung des deutschen Rechts gewährleistet.

Also bis nächste Woche !

Ronny

Titel: Re: peinliches binationales Ehegesetz
Beitrag von eishennig am 04.02.2005 um 16:08:33
Hallo Johannes2005,

am besten Du machst jetzt mal ein Gedächtnisprotokoll von dem Gespräch und den Aussagen des Standesbeamten (möglichst wörtlich) und schreibst dann später (vielleicht Montag  ;-D ) einen Brief an die zuständige Standesamtsaufsicht.

Statt 3 Instanzen.  :P

Viel Glück!

eishennig

Titel: Re: peinliches binationales Ehegesetz
Beitrag von johannes2005 am 04.02.2005 um 16:10:49
hallo ronny!


Zitat:
Das könnte dann im Heimatstaat u.U. nicht akzeptiert werden, was wäre schlimmer als eine Ehe die nur in Deutschland gilt?

Das ist es ja grade, wo sich das IPR lächrlich macht: in Algerien wird meine zukünftige weiterhin als ledig angesehen.


Zitat:
Ich halte unser IPR gerade deshalb für fortschrittlicher, weil es (im Gegensatz zu sehr vielen ausländischen) gerade auf das ausländische Recht verweist. Wir wollen ja nicht dem ausländischen Recht grundsätzlich unsere Maßstäbe aufoktruieren

sorry ich halt es nicht für fortschrittlich, wenn man auf ein ausländisches Gesetz verweist, welches eine erwachsene Frau als nicht mündig erklärt.
Ich finde, dass wenn man an gewisse 'Massstäbe' glaubt, man diese auch kategorisch anwenden sollte, und nicht unterscheiden sollte obe derjenige Deutsche/r oder Ausländer/in ist.
Gruss, JOhannes

P.S. Schön, dass hier auch mal ein Meinungsaustausch stattfindet

Titel: Re: peinliches binationales Ehegesetz
Beitrag von Anne am 04.02.2005 um 16:17:36
Johannes, prinzipiell versucht der Standesbeamte alles, um die Eheschließung auch nach dem Heimatrecht des anderen wirksam werden zu lassen. Der Denkfehler in diesem Fall liegt wohl darin, dass, egal was ihr vorlegt, die Ehe in Algerien nicht anerkennungsfähig wird. Insofern könnte ich mir vorstellen, dass bei nochmaligem Überdenken er sich dazu überwinden könnte, das algerische Recht völlig außer acht zu lassen.
Ob deine Frau eine Ehe eingehen will, die in ihrem Heimatland nicht wirksam ist, muss sie selbst wissen.
Anne

Titel: Re: peinliches binationales Ehegesetz
Beitrag von ronny am 04.02.2005 um 16:22:52

Zitat:
Insofern könnte ich mir vorstellen, dass bei nochmaligem Überdenken er sich dazu überwinden könnte, das algerische Recht völlig außer acht zu lassen.


Ich denke auch dass es darauf hinauslaufen wird. Aber ohne Texte jetzt nix möglich.

Woran ich aber bereits jetzt Zweifel anmelde ist, dass die Sharia anwendbar sein soll. M.W. ist in Algerien ein ziviles Eheschließungsrecht eingeführt worden. Allerdings:
OLG Stuttgart zu Algerien

Grüße
Ronny

Titel: Re: peinliches binationales Ehegesetz
Beitrag von johannes2005 am 04.02.2005 um 16:43:55
danke für das Dokument.
Dort heisst es
Zitat:
...sofern die Einwilligung des Eheschliessungsvormundes nicht eingebracht werden kann, ist eine Erklärung...

Gilt das auch wenn man einfach nur nicht will?

Ich benutze den Begriff Sharia vielleicht etwas leicht, aber für mich kommt es dem sehr nahe, wenn man diesen islamischen Gesetzen gerecht werden will - auch wenn man es umgehen kann, durch Eidestattliche Erklärung/Klagen usw...
Gruss,
Johannes

Titel: Re: peinliches binationales Ehegesetz
Beitrag von ronny am 04.02.2005 um 16:53:33

Zitat:
Gilt das auch wenn man einfach nur nicht will?


Hallo,

könnte mir vorstellen, wenn sie sagt, dass der Vater nicht will, wäre es ausreichend.
Ggf. mal beim OLG in Hamburg nachfragen. Von denen habe ich nix OnLine.

Mir ist in fast 15 Jahren in einem größeren Amtsbezirk (250.000 Einw. ) bisher kein Fall untergekommen, in welchem das wegen  der fehlenden Zustimmung  schon mal zu einer Verweigerung der Eheschließung gekommen wäre.

Grüße
Ronny

Titel: Re: peinliches binationales Ehegesetz
Beitrag von Anne am 04.02.2005 um 17:02:21
Ronny, ich ging davon aus, dass der örtliche Standesbeamte und/oder Johannes das etwas flapsig ausgedrückt haben, als sie Sharia sagte, die gilt direkt fast nirgends. In Algerien aber, wie wohl in den meisten Maghrib-Ländern und noch einigen anderen, ist Religionsverschiedenheit, wenn die Frau Muslima ist, absolutes Ehehindernis im Familienrecht. Es wird daher auch nicht möglich sein, irgendwelche Papiere für die Eheschließung offiziell anzufordern, wenn dabei der Verlobte benannt werden muss.
Aber dein schlaues Buch kennt sicher die Details   [tipper=tipper.gif]
Gruß
Anne

Titel: Re: peinliches binationales Ehegesetz
Beitrag von ronny am 04.02.2005 um 17:07:37

Zitat:
In Algerien aber, wie wohl in den meisten Maghrib-Ländern und noch einigen anderen, ist Religionsverschiedenheit, wenn die Frau Muslima ist, absolutes Ehehindernis im Familienrecht.


Dann würde aber auf alle Fälle eine Befreiung erfolgen aufgrund Art. 6 und 13 Abs. 2 EGBGB.

Danke für den Hinweis.

BTW: So schlau ist das Buch ned, nur umfangreich: Bergmann/ Ferid, Int. Ehe- und Kindschaftsrecht, Breite 1,50 m.  ;)

Grüße
Ronny

Titel: Re: peinliches binationales Ehegesetz
Beitrag von johannes2005 am 04.02.2005 um 17:10:49
Ronny,
ihr Vater will sogar sehr, dass wir heiraten. WIR wollen aber nicht eine solche Einverständnisserklärung vorlegen. Auch dies empfinden wir als unzumutbar, was vielleicht nicht jeder verstehen kann.
Könnten wir auch einfach zum Standesbeamten gehen, und sagen, wir WOLLEN das Einverständniss nicht einbringen, da wir es als UNZUMUTBAR betrachten (es von einer erwachsenen Frau zu verlangen), genauso wie die Brautgabe? und dann würden Sie uns trotzdem trauen?

Titel: Re: peinliches binationales Ehegesetz
Beitrag von ronny am 04.02.2005 um 17:16:18

Zitat:
Könnten wir auch einfach zum Standesbeamten gehen, und sagen, wir WOLLEN das Einverständniss nicht einbringen, da wir es als UNZUMUTBAR betrachten (es von einer erwachsenen Frau zu verlangen), genauso wie die Brautgabe? und dann würden Sie uns trotzdem trauen?


Hallo Johannes,

ich kann das nachvollziehen dass ihr so empfindet.
Mein Rat macht das wie oben vorgeschlagen (nachfragen beim OLG)  ansonsten kann es auch anders ausgehen.

Es ließe sich natürlich auch auf dem standesamtlichen Rechtsweg klären, keine Frage.

Aber ab und an sollte man abwägen was wichtiger ist, die Eheschließung oder die grundsätzliche Einstellung.

Das EGBGB existiert ja nicht erst seit gestern und ist sehr oft gerichtlich geprüft und für gut befunden worden.

Grüße
Ronny

Titel: Re: peinliches binationales Ehegesetz
Beitrag von Abu am 04.02.2005 um 17:23:33

schrieb am 04.02.2005 um 17:10:49:
Ronny,
ihr Vater will sogar sehr, dass wir heiraten. WIR wollen aber nicht eine solche Einverständnisserklärung vorlegen. Auch dies empfinden wir als unzumutbar, was vielleicht nicht jeder verstehen kann.
Könnten wir auch einfach zum Standesbeamten gehen, und sagen, wir WOLLEN das Einverständniss nicht einbringen, da wir es als UNZUMUTBAR betrachten (es von einer erwachsenen Frau zu verlangen), genauso wie die Brautgabe? und dann würden Sie uns trotzdem trauen?


Also, Deine Probleme möchte ich haben...  Du machst Dir (und irgendwie auch uns hier im Forum) das Leben unnötig schwer!

Ist doch ganz einfach:
Option 1:
Vergiß Deine Prinzipien mal für 5 Minuten und laß Dir von Deinem netten Schwiegervater in Spe diese Einwilligung geben.
Option 2:
Laß Deine zukünftige Ehefrau gegenüber dem OLG erklären, daß sie diese Einwilligung nicht vorlegen kann, da es ihr aufgrund ihrer ethischen-moralischen Grundeinstellungen blablabla nicht möglich ist, diese Einwilligung bei ihrem Vater zu "erbetteln" blablabla
( Du wirst schon was passendes formulieren)

Abu

Titel: Re: peinliches binationales Ehegesetz
Beitrag von johannes2005 am 04.02.2005 um 17:33:30
Schön das du unser Empfinden nachvollziehen kannst.


Zitat:
Aber ab und an sollte man abwägen was wichtiger ist, die Eheschließung oder die grundsätzliche Einstellung

natürlich. ich denke wir werden es mal versuchen ohne diesen Kram zu heiraten (mit Hilfe der ganzen hiergenanntn infos)...und wenn alle Stricke reisse, halt doch nach Dänemark reisen.
Gruss,
Johannes

Titel: Re: peinliches binationales Ehegesetz
Beitrag von ronny am 07.02.2005 um 07:57:53

Zitat:
Laß Deine zukünftige Ehefrau gegenüber dem OLG erklären, daß sie diese Einwilligung nicht vorlegen kann, da es ihr aufgrund ihrer ethischen-moralischen Grundeinstellungen blablabla nicht möglich ist, diese Einwilligung bei ihrem Vater zu "erbetteln" blablabla


Hallo Johannes,

Abu´s Tip ist doch so verkehrt nicht, wobei ich heute morgen beim Nachlesen auch keine Entscheidung gefunden habe, die die Ablehnung einer Eheschließung wegen fehlender Zustimmung des Ehevormunds getragen hätte.

Ich habe aber interessanterweise noch das Wort "Ehrerbietigkeitsakt" gefunden. Es gibt wohl noch eine ganze Menge Staaten, die selbst dem volljährigen Mann "zumuten" sich vor der Eheschließung den Rat der Eltern zu holen.

Also, hin zum LG und die Befreiung vom EFZ zusammen mit der Befreiung vom Zustimmungserfordernis des Ehevormunds beantragen, im link zum OLG Stuttgart steht ja wie.

Alles Gute Euch beiden.  :up:

Ronny

Titel: Re: peinliches binationales Ehegesetz
Beitrag von johannes2005 am 07.02.2005 um 14:32:10
moin ronny,
mein Gott fängst du früh an zu arbeiten...
Vielen Dank für die Mühe, ich denke wir werden mal so verfahren.

Wenn manche Staaten die elterliche Zustimmung auch vom Mann verlangen, ist dort zumindest noch das Gleichstellungsprinzip von Mann und Frau gewahrt.
In unserem Fall kann davon aber keine Rede sein und verstößt damit ja eigentlich gegen unser Grundgesetz, wo doch die Gleichstellung von Mann und Frau fest verankert ist, oder?
Ich entschuldige mich bei all denen, die sich hier Mühe gemacht haben (ABU, Ronny..) obwoh wir weiss Gott kein existentielles Problem haben, wie so viele andere hier. Meine Verlobte hat noch >2 Jahre Aufenthaltsgenemigung, und ihr Vater sieht uns gerne verheiratet, stellt uns also keine Steine im den Weg.
Unser Problem ist also ein Luxusproblem. Dies allerdings erlaubt uns, unsere Moralischen Maßstäbe etwas höher zu setzen, und nicht einfach nur das zu machen, was der Staat von uns will, auch wenn wir es unzumutbar finden.
Ich lasse mich gerne auf eine ethisch/moralische Diskusssion hier ein, aber in Anbetracht der Tatsache, wie viele wirklich dringende Fälle hier bearbeitet werden, kann ich auch verstehenwenn das für unnötig gehalten wird...
Schönen Gruß noch, Johannes

Titel: Re: peinliches binationales Ehegesetz
Beitrag von ronny am 07.02.2005 um 14:48:01

Zitat:
mein Gott fängst du früh an zu arbeiten...


Wieso, das war doch noch spät  ;-D


Zitat:
verstößt damit ja eigentlich gegen unser Grundgesetz, wo doch die Gleichstellung von Mann und Frau fest verankert ist, oder?  


Deswegen wird ja die Ausnahme gemacht werden  :up:


Zitat:
Ich entschuldige mich bei all denen, die sich hier Mühe gemacht haben (ABU, Ronny..) obwoh wir weiss Gott kein existentielles Problem haben


Ich muß wohl eher nochmal für meine etwas heftige Reaktion um Nachsicht bitten  ;)


Zitat:
Ich lasse mich gerne auf eine ethisch/moralische Diskusssion


Wäre ja kein Thema, aber wie Du sind wir als Behördenmitarbeiter wohl eher die Leidtragenden der gesetzlichen Regelungen. Ihr als Betroffene und wir als die "Überbringer" der schlechten Nachricht.

Desdewegen "moralisch/ethisch" lieber bei den Damen und Herren von der Politik anbringen. Ich könnte das zwar, aber ich bin dafür nicht "zuständig".  ;-D

Alles Gute nochmal ;)

Grüße
Ronny


Titel: Re: peinliches binationales Ehegesetz
Beitrag von Abu am 07.02.2005 um 15:18:47

schrieb am 07.02.2005 um 14:32:10:
Ich entschuldige mich bei all denen, die sich hier Mühe gemacht haben (ABU, Ronny..) obwoh wir weiss Gott kein existentielles Problem haben, wie so viele andere hier.

Keine Ursache. Und viel Glück.

Abu

Titel: Re: peinliches binationales Ehegesetz
Beitrag von lennart am 28.03.2005 um 11:39:54
hallo johannes, ärger dich doch nicht über die deutschen gesetze: denk bitte auch an die rechtssicherheit deiner partnerin: es kann zwar hier in deutschland eine ehe trotz des ehehindernisses der religionsverschiedenheit auf basis des ordre public geschlossen werden, dieser ehe wird aber im heimatstaat der frau die anerkennung verwehrt werden. mehr noch: wenn sie als muslima einen nichtmoslem heiratet, macht sie sich sogar strafbar.
empfehlung f.d. deutschen mann: vor der eheschl. zum muslimischen glauben wechseln-geht ganz einfach in der örtl. moschee.
gruß -lennart-

Titel: Re: peinliches binationales Ehegesetz
Beitrag von Anne am 28.03.2005 um 11:44:36
lennart, der Vorschlag ist doch wohl hoffentlich nicht dein Ernst?

Titel: Re: peinliches binationales Ehegesetz
Beitrag von lennart am 28.03.2005 um 13:16:18
hallo anne, entschuldigung, daß ich das schreiben mußte. aber: wie ist die situation von beiden, wenn sie mal nach algerien fahren oder zum alg. konsulat müssen?
eine muslima, die einen nichtmoslem heiratet-ich sagte es bereits - macht sich in algerien strafbar, die ehe wird auch nicht anerkannt dort.
was haben wir dann erreicht? eine sogenannte "hinkende" ehe, d.h. eine ehe die in einem der beiden beteiligten staaten = deutschland anerkannt wird, im anderen beteiligten staat=algerien nicht anerkannt wird und unter strafe gestellt wird. wenn die beiden damit leben mögen, daß der kontakt zum heimatland der frau zwangsläufig abreißt, weil strafandrohung besteht, bitte_ aber wenn man alles in sauberen tüchern haben will, d.h. volle anerkennung der ehe in beiden staaten geht das nur über den umweg, daß der mann im zeitpunkt der eheschließung moslem sein muß.( wie gesagt ganz einfach, ohne große schulungen pp.). man bekommt eine bescheinigung über die glaubenszugehörigkeit und alles ist gut. (ich finde es ist auch der familie der frau gegenüber sehr wichtig, daß die ehe dort anerkannt wird). ob der mann später mal wieder zum christl. glauben konvertiert- wen interessiert das dann noch......
frohe ostern -lennart-

Titel: Re: peinliches binationales Ehegesetz
Beitrag von jobek01 am 28.03.2005 um 17:21:43
mal nur so ne frage.
könnte die frau auch zu christlichen glauben in ihrem land (oder hier) überwechseln?
in ihrem land, wo sie herkommt, gibts doch sicherlich nicht nur moslems.
??
gruss jobek

Titel: Re: peinliches binationales Ehegesetz
Beitrag von lennart am 28.03.2005 um 19:43:48
hallo jobek, theoretisch ist das möglich aber praktisch - von den persönlichen folgen f.d. frau her- unmöglich: in muslimisch stark geprägten ländern wie algerien gilt ein christ oder auch jeder andersgläubige als "ungläubige/r" . Es wäre die größte schande für die gesamte familie der frau, wenn eine abkehr vom muslimischen glauben rauskäme. da würden alle dort am rad drehen und dann wäre das band zur familie und zu allen bekannten unwiderruflich zerrissen.
also: es bleibt nur der eigentlich doch ziemlich elegante winkelzug, daß der deutsche mann moslem wird. das würde natürlich f.d. frau und deren familie das größte glück sein.
viele grüße -lennart- :prosst:

Titel: Re: peinliches binationales Ehegesetz
Beitrag von Janna am 28.03.2005 um 19:52:48
Hallo,

habe mal meinen Mann gefragt, wie das ist.

Laut dem Koran ist ein Konvertieren zu einem anderen Glauben als dem Islam nicht verboten. ("Niemand wird mit Gewalt Muslim werden" - wobei sich das m.E. eigentlich auf das Bekehren von Nicht-Muslimen bezieht.)

Aber es kommt immer drauf an, wie der Koran ausgelegt wird, ein Konvertieren wird allgemein nicht gern gesehen und der Konvertit bekommt viel Druck von außen.

In der Türkei gibt es da normalerweise kein Problem. Aber in den arabischen Ländern wird das schon wieder anders gesehen . . .

Die Frau kann auf jeden Fall in D zum christlichen Glauben wechseln. Vermutlich wird sie bevor sie als Christ "anerkannt" wird, Bibel-Unterricht bekommen.

Wenn der Mann Muslim wird (wenn auch vielleicht nur für's Papier), muss er sich beschneiden lassen.

Viele Grüße
Janna

Titel: Re: peinliches binationales Ehegesetz
Beitrag von jobek01 am 28.03.2005 um 19:56:31
hi
war ja auch nur theoretich gedacht.
ist das denn - nur rein interessen mässig- möglich in dem land der frau zum christlichen glauben oder auch andren überzutreten ?
und, was würde das denn für die frau in sachen heirat bedeuten... ändert sich da was im gegensatz zum muslimichen glauben ?
gruss jobek

p.s. ein arbeitskollege , auch deutscher, ist auch zum islam übergetreten um seine türkische frau zu heiraten.

Titel: Re: peinliches binationales Ehegesetz
Beitrag von lennart am 28.03.2005 um 21:06:54
hallo janna, mach bitte dem johannes nicht solche angst um sein bestes stück.....
im ernst: ich hab das mit dem konvertieren zum muslimischen glauben (es ging 1x um algerien und 1x um marokko) schon durchgezogen. beide männer mußten sich nicht beschneiden lassen (hab sie extra gefragt)

viele grüße -lennart- :anbet

Titel: Re: peinliches binationales Ehegesetz
Beitrag von ronny am 28.03.2005 um 21:10:51

Zitat:
mach bitte dem johannes nicht solche angst um sein bestes stück


Na ja wer davor Angst hat, sollte sich mit dem Thema erstmal richtig auseinandersetzen, oder ?

Ronny  ;)

Titel: Re: peinliches binationales Ehegesetz
Beitrag von Anne am 28.03.2005 um 22:20:41
Komisch, hier wird sonst so empfindlich reagiert, wenn es um Betrug geht - lennert scheint das keiner übelzunehmen. Ich finde es aber - inklusive seines Ratschlags - echt zum  :kotz

Titel: Re: peinliches binationales Ehegesetz
Beitrag von Mick am 28.03.2005 um 22:23:44

schrieb am 28.03.2005 um 22:20:41:
Komisch, hier wird sonst so empfindlich reagiert, wenn es um Betrug geht - lennert scheint das keiner übelzunehmen. Ich finde es aber - inklusive seines Ratschlags - echt zum  :kotz


Hi Anne,
ich habe diesen Thread nicht mehr weiter verfolgt. Was
meinst Du konkret mit Deinem "Betrugsvorwurf"? Den
Vorschlag, zum Islam zu konvertieren?

Titel: Re: peinliches binationales Ehegesetz
Beitrag von Janna am 29.03.2005 um 11:07:30
@lennart
(Als Antwort auf "das beste Stück" )
Also meine Meinung ist: Entweder ganz oder gar nicht.
Ein Pseudo-Konvertieren finde ich nicht in Ordnung. Das ist für mich "sein Fähnchen nach dem Wind hängen".

Glaube und Konvertieren zu einem anderen Glauben ist für mich immer eine Sache des Herzens. Wenn also Johannes sich mit dem Koran auseinandersetzt und zu dem Schluss kommt, dass dies glaubensmäßig der Weg ist, dem er folgen möchte, und er dies von Herzen will, wird er auch die entsprechenden Bedingungen erfüllen.

Wobei meiner Meinung nach im Koran und auch in der Bibel (vor allem Altes Testament) viele Verhaltensregeln gegeben werden, die aufgrund der damaligen Situation wichtig waren, z.B. die Waschungen (damals gab's noch nicht so viel Hygiene wie bei uns), das Schweinefleischverbot (schnell verderblich, deshalb ungesund, da es nicht konserviert werden konnte) etc.
Mag sein, dass die Beschneidung ähnlich einzuordnen ist (Hygiene). Aber das wissen die Korankenner besser als ich . . .

Bzgl. Betrug: Wenn sich das aufs Konvertieren bezieht, so denke ich, dass jemand, der bloß pro-forma konvertiert, Gott und sich selbst betrügt . . .

Naja, das ist jetzt schon eher Thema für's Userforum.

Liebe Grüße
Janna

Titel: Re: peinliches binationales Ehegesetz
Beitrag von lennart am 29.03.2005 um 20:56:04
hallo janna, also darüber kann man wirklich denken was man will. hier geht es doch im kern nur darum, einem paar rechtssicherheit und strafverschonung in algerien zu verschaffen. darauf muß man doch hinweisen. wenn man es nicht tut, sind die hinterher zu recht sauer, wenn die ehe dort nicht anerkannt wird oder bestraft wird " das hätten die uns doch sagen müssen..." .
Andererseits sehe ich viele deutsch/deutsche paare die aus raison gegenüber den familien bei konstellation "ein teil katholisch/ein teil evangelisch" auch zum glauben des anderen übertreten.
noch schlimmer sind die vielen,vielen, vielen, die aus der kirche ausgetreten sind und nur, damit sie (mein traum!!) kirchlich (vielleicht auch noch in altweiß) heiraten dürfen, mal eben wieder eintreten und dann nach zwei oder drei monaten wieder austreten. für die habe ich -ehrlich gesagt- gar kein großes verständnis- .
aber: jeder macht es anders, aber jeder macht es richtig....
viele grüße
lennart

Titel: Re: peinliches binationales Ehegesetz
Beitrag von Anne am 29.03.2005 um 21:20:38
Mick, Janna hatte mich schon richtig verstanden.

Titel: Re: peinliches binationales Ehegesetz
Beitrag von Janna am 29.03.2005 um 21:53:26
Hi Lennart,

aber was passiert dann, wenn herauskommt, dass ein Mann nur pro-forma zum Islam konvertiert ist?

Oder wenn der Mann dann, sobald er mit seiner Angetrauten in D ist, wieder zum Christentum zurück konvertiert?

Das müsste eigentlich in den islamischen Ländern dann auch bestraft werden ?! ?!


Mit den "Stippvisiten" als Kirchenzugehöriger habe ich auch so meine Schwierigkeiten. Oder mit denen, die grade noch mal zu Weihnachten in die Kirche gehen und ansonsten "Karteileichenchristen" sind.
Allerdings: Jede/r muss das mit seinem/ihrem eigenen Gewissen ausmachen.

Liebe Grüße
Janna

Titel: Re: peinliches binationales Ehegesetz
Beitrag von lennart am 29.03.2005 um 23:06:14
hallo janna,
also: es kommt nur darauf an, daß im zeitpunkt der eheschließung alle voraussetzungen der jeweiligen heimatrechte erfüllt sind. was danach kommt, ist für die beurteilung der gültigkeit einer eheschließung nicht wichtig. man muß das "intertemporal" prüfen. nach der eheschließung können sich ja auch z.b. die staatsangehörigkeiten ändern -z.b. die algerierin läßt sich nach erfüllung der voraussetzungen in den deutschen staatsverband einbürgern, dann würde bei der nächsten eheschließung hier kein mensch mehr nach voraussetzungen nach algerischem recht fragen. es wäre für sie nur deutsches recht anzuwenden.

und: wer wollte beweisen können, daß der religionswechsel etwa nur pro forma war? wenn er später erklärt, daß er damals dahinter stand, ist das unumstößlich.
viele grüße -lennart-

Titel: Re: peinliches binationales Ehegesetz
Beitrag von Asal am 30.03.2005 um 07:41:35
Hallo Janna,

es geht um die Rechtssicherheit BEIDER Partner hier, da spielt für mich eine proforma Konventierung keine Rolle die wird dir von einigen Konsulatsmitarbeitern sogar (unterm Tisch) angeraten.

Mal ein kurzes bsp. am Iran
Die Ehe wird NICHT anerkannt
Erbrecht für gemeinsame Kinder fällt weg
die wenigen Rechte der Frau werden auf 0 Reduziert

Für den Iraner selbst
Leben mit einer Ungläubigen (kann speziell im Iran gefährlich sein)
Auch hier ist das Erbrecht für  gemeinsame Kinder

Neben diesen für mich wichtigen Rechtlichen Gesichtspunkten, gibt es noch eine vielzahl von Dragonischen Strafen auf die ich hier besser nicht eingehe !

Da hänge ich mein Fähnchen sollte es notwendig sein gerne gegen jeden Wind, wen sich meine Rechtliche und Sicherheits  Situation dadurch verändert.


Und im Fall von Johannes heißt das auch das er seine Frau durch Konventierung  schützt den sie begeht mit ihrer Ehe aus der sicht des Islams eine (Tod)sünde

lg Asal










Titel: Re: peinliches binationales Ehegesetz
Beitrag von grazyfina am 02.01.2007 um 21:30:00
hallo johannes,

dieses thema ist jetzt schon eine ganze weile her. ich bin darauf gestoßen, als ich thema heiraten in dänemark eingegeben habe. ::) :-[

du hattes geschrieben, dass ihr in dänemark heiraten wollt, meine frage ist ob es geschafft habt? :)

vielleicht kannst du mir ja tipps geben wo ihr geheiratet habt, was ihr gebraucht habt, welche agentur oder ähnliches und wie teuer das alles war.


liebe grüße grazyfina

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