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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Aufenthaltserlaubnis nach § 7 I 2 AufenthG
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Beitrag begonnen von j_lau am 04.02.2005 um 10:22:34

Titel: Aufenthaltserlaubnis nach § 7 I 2 AufenthG
Beitrag von j_lau am 04.02.2005 um 10:22:34
Hallo,

bin neu hier und hätte gleich mal eine Frage: Gibt es - über die Sätze in den "Vorläufigen Anwendungshinweisen"  hinaus - schon irgendwelche genaueren Direktiven oder auch schon Erfahrungen mit der neu eingeführten Aufenthaltserlaubnis "in sonstigen Fällen" (§ 7 Abs. 1 Satz 2 AufenthG)?

Über Antworten freue ich mich,

viele Grüße, Jana

Titel: Re: Aufenthaltserlaubnis nach § 7 I 2 AufenthG
Beitrag von ronny am 04.02.2005 um 16:19:11
Hallo Jana,

zunächst ein herzliches Willkommen im Forum  :blum und auf gute Zusammenarbeit.

Zu der Frage

Zitat:
bin neu hier und hätte gleich mal eine Frage: Gibt es - über die Sätze in den "Vorläufigen Anwendungshinweisen"  hinaus - schon irgendwelche genaueren Direktiven oder auch schon Erfahrungen mit der neu eingeführten Aufenthaltserlaubnis "in sonstigen Fällen" (§ 7 Abs. 1 Satz 2 AufenthG)


liegen bislang wohl noch keine Erfahrungen vor.

Auch über die inoffiziellen vorl. Anwendungshinweise hinausgehende Regelungen sind bislang nicht bekannt. Ich kann mir BTW auch bisher keinen Fall vorstellen, der nicht bereits durch die Regelungen des Kapitels 2  abgedeckt wäre.

Grüße
Ronny

Titel: Re: Aufenthaltserlaubnis nach § 7 I 2 AufenthG
Beitrag von Mick am 04.02.2005 um 16:42:32
Hi,
nein, mir sind ebenfalls keine Hinweise bekannt.

Titel: Re: Aufenthaltserlaubnis nach § 7 I 2 AufenthG
Beitrag von j_lau am 04.02.2005 um 19:18:38
Dachte ich´s mir doch :-D  Vielen Dank erstmal!

Viele Grüße, Jana

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