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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Ermessenseinbürgerung
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Beitrag begonnen von zainab am 02.02.2005 um 14:43:23

Titel: Ermessenseinbürgerung
Beitrag von zainab am 02.02.2005 um 14:43:23
Hallo zusammen,
hab ein Problem. Mein Mann hat vor mehr als einem Jahr einen Antrag EInbürgerung gestellt. Nun gibt es folgendes Problem.Musste aus beruflichen Gründen wegziehen. mein mann konnte nicht mit, weil er mitten im examen steckt. führen also wochenendehe. Hauptwohnsitz ist aber weiter, der Wohnort meines mannes. Nun hab ich heute Post bekommen,das wir zu einer "Anhörung" kommen sollen und ich einen Nachweis über die Höhe meiner Miete erbringen muss.
Zusatzinfo: aus finanziellen Gründen konnte ich nicht jedes WE zu meinem Mann fahren, zumal ich ein kleines Kind habe und wir doch recht weit auseinanderwohnen. Können die uns deswegen Probleme machen? Oder geht es nur um den Hauptwohnsitz? Bitte Hilfe..... :anbet

Titel: Re: Ermessenseinbürgerung
Beitrag von zainab am 02.02.2005 um 14:52:53
hab da noch ne frage......was wird bei so einer Anhörung überhaupt gefragt?

Titel: Re: Ermessenseinbürgerung
Beitrag von ralf am 02.02.2005 um 20:41:38
Hallo Zainab!

Zweck der Anhörung wird sein, herauszufinden, ob die zweite Wohnung tatsächlich aus beruflichen Gründen erforderlich ist, oder ob eine dauernde Trennung vorliegt.

Also: zur Anhörung Nachweise mitbringen, die die "Wochenendehe" belegen, also: Bahnfahrkarten bzw. Tankquittungen, Telefonrechnungen (vorteilhaft wären Einzelverbindungsnachweise) usw., natürlich auch Arbeitsverträge usw.

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