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Beitrag begonnen von Zorro am 01.02.2005 um 17:17:33

Titel: Arbeitserlaubnis vs. Berufserlaubnis
Beitrag von Zorro am 01.02.2005 um 17:17:33
Hallo zusammen,
ich hab folgendes Problem:
Nach  Abschluß meines Studiums als Mediziner Ende 2003 bin ich seit April'04 als AiP (Arzt im Praktikum) in einem Krankenhaus beschäftigt. Da AiP im Okt. '04 abgeschafft wurde, bekam ich einen Vertrag als Assistenzarzt. Da Mediziner (Nicht EU-Bürger) neben der Arbeitserlaubnis noch eine sog. Berufserlaubnis zur Ausübung der ärztlichen Tätigkeit benötigen, wurde meine Berufserlaubnis bis Ende März '05 verlängert.
Die zuständige Bezirksregierung möchte aber diese nicht weiter verlängern, obwohl mein Vertrag bis Ende Sep. '05 verlängert würde, und ich bereits eine Arbeitserlaubnis bis zu diesem Zeitpunkt habe.
Vom Krankenhaus aus wird z.Z. versucht mit der Bezirksregierung Kontakt aufzunehmen um das problem zu beheben. Die Behörden dort scheinen aber sehr hartnäckig zu sein und behaaren darauf, dass die Nicht EU-Bürger nach Abschluß des Studiums (in diesem Falle Medizin) eine 3jährige "Praxiserfahrung" mitbringen sollen, bevor sie in D. arbeiten dürften.
Habt Ihr hinsichtlich dieser Problematik Erfahrungen? Lösungen? Vorschläge?!
ich muss noch hinzufügen, dass ich angesichts des Ärztemangels in D. und durch das neue Zuwanderungsgesetz mir viel mehr erhofft hatte!!!
Vielen  Dank  im Voraus für die Tipps!

Titel: Re: Arbeitserlaubnis vs. Berufserlaubnis
Beitrag von Mick am 01.02.2005 um 19:09:34
Hallo Zorro,

aufgrund kleiner ABH etc. kann ich nicht wirklich viel beisteuern. Aber nach meiner Kenntnis ist es so, dass der Ärztemangel sich regional durchaus sehr unterschiedlich darstellt. Im ländlichen Bereich hatte ich einen Fall, in dem etwas über das "öffentliche Interesse" ging. Ist aber sicher nicht immer der Fall. Zu dem Zeitpunkt waren die Richtlinien bezüglich der Berufserlaubnis auch noch nicht geändert.

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