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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> AUsländerrecht und EU-Recht? https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1107100112 Beitrag begonnen von Chris99 am 30.01.2005 um 16:48:32 |
Titel: AUsländerrecht und EU-Recht? Beitrag von Chris99 am 30.01.2005 um 16:48:32
Hallo,
ich wollte mich mal erkundigen: was ist für mich, neuen EU-Bürger, maßgebend: Ausländerrecht (Aufenthaltsgesetz) oder EU-Recht? Was ist in dem Falle, wenn die Vorschriften für Drittstaatler günstiger sind als für mich, einen EU-Bürger? Kann ich mich darauf berufen, dass ich dadurch diskriminiert werde? Unionsbürger dürfen zwar begünstigt, nicht jedoch diskriminiert werden. Danke für die Hilfe. |
Titel: Re: AUsländerrecht und EU-Recht? Beitrag von Blackbook am 30.01.2005 um 20:21:59
Unionsbürger dürfen zwar begünstigt, nicht jedoch diskriminiert werden.
wo steht das denn ??? gruss BB |
Titel: Re: AUsländerrecht und EU-Recht? Beitrag von Abu am 31.01.2005 um 10:42:20 schrieb am 30.01.2005 um 16:48:32:
Vgl. § 11 FreizügG/EU: Zitat:
Abu |
Titel: Re: AUsländerrecht und EU-Recht? Beitrag von eishennig am 31.01.2005 um 12:34:01 schrieb am 30.01.2005 um 20:21:59:
Hoffentlich nirgendwo, ist nämlich logisch falsch. Begünstigen ist gleich positiv diskriminieren. Korinthenkacker: eishennig |
Titel: Re: AUsländerrecht und EU-Recht? Beitrag von Mick am 31.01.2005 um 12:49:40 |
Titel: Re: AUsländerrecht und EU-Recht? Beitrag von Blackbook am 31.01.2005 um 12:54:08
fein,
aber es gibt doch die inländerdiskriminierung ? gruss BB |
Titel: Re: AUsländerrecht und EU-Recht? Beitrag von Mick am 31.01.2005 um 12:58:49 schrieb am 31.01.2005 um 12:54:08:
Richtig. Also gibt es ein Diskriminierungsverbot und eine Begünstigung, womit wir beim Ausgangsposting wären ;-D |
Titel: Re: AUsländerrecht und EU-Recht? Beitrag von Blackbook am 31.01.2005 um 13:17:08
hi mick,
denk doch mal bitte dran, dass viele hier keine profis sind ! also ich zumindest verstehe das nicht so richtig.... es gibt eine inländerdiskriminierung, und die ist verboten ? wat denn nu ??? fragt BB |
Titel: Re: AUsländerrecht und EU-Recht? Beitrag von Mick am 31.01.2005 um 13:33:34 schrieb am 31.01.2005 um 13:17:08:
Hi BB, ich dachte, Du hättest den Begriff in den Raum geworfen, weil Du etwas damit anfangen kannst. Ohne zu sehr ins Detail zu gehen: Der Deutsche kann sich bei der Einreise nach D. im Grunde nicht auf EU-Recht berufen. Somit enstehen z.B. de ihn begleitenden ausländischen Ehegatten Nachteile im Verhältnis zum einreisenden EU-ler, der mit Gatten kommt. Das nennt man Inländerdiskriminierung. Der Deutsche, der mit einem Drittstaater verheiratet ist, muss grundsätzlich in ehelicher LG leben, um für den Gatten eine AE zu bekommen. Bei der Ehe EU-ler/Drittstaater ist das aber nicht, bzw. nur bedingt so. |
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