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Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> Zustimmungsfreie Beschäftigung https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1106088441 Beitrag begonnen von edmondk77 am 18.01.2005 um 23:47:20 |
Titel: Zustimmungsfreie Beschäftigung Beitrag von edmondk77 am 18.01.2005 um 23:47:20
Hallo,
es geht um eine Zustimmungsfreie Beschäftigung nach 9 BeschVerfV, (1) oder (2). entspricht das den alten Arbeitsberechtigung ? Ist dieser Zustimmung ein Dokument oder eine Procedure? Ich meine, wenn man nach Nr9 BeschVerfV Zustimmungsfrei arbeiten darf, kann man bei dem Bundesagentur für Arbeit oder ABH per Antrag ein Zustimmung als Dokument erhalten und dann Ruhe für spättere Beschäftigungen haben? Oder überprüft die ABH bei JEDER Jobwechsel ob eine Zustimmung nötig ist ? Die Webseite von Arbeitsagentur für Arbeit ist in dieser Punkt nicht sehr Hilfreich. Grüße, Edmond |
Titel: Re: Zustimmungsfreie Beschäftigung Beitrag von Mick am 19.01.2005 um 07:47:38
Hi Edmonk77,
schrieb am 18.01.2005 um 23:47:20:
Beim § 9 BeschVerfV handelt es sich um eine Verfahrensregelung für die Agentur. Diese wird intern von der ABH beteiligt, darüber erhälst Du keine Unterlagen. Und zur Klarstellung: Wenn die Agenten nach § 9 "entscheiden", arbeitet man nicht "zustimmungsfrei", sondern mit Zustimmung der Agentur. Allerdings ergeht diese Zustimmung ohne Auflagen. Zitat:
Die Frage ist für mich immer noch nicht abschließend geklärt. Ich schließe das nicht aus, da bei der Prüfung nach § 9 noch eine Prüfung der Arbeitsbedingungen erfolgt ist. Diese wurde eben für eine bestimmte Tätigkeit bei einem bestimmten Arbeitgeber durchgeführt. |
Titel: Re: Zustimmungsfreie Beschäftigung Beitrag von edmondk77 am 19.01.2005 um 10:41:37
Hallo Mick und Danke für das Antwort,
schrieb am 19.01.2005 um 07:47:38:
Macht aber nicht viel Sinn, wenn man ein mal die Voraussetzungen von § 9 erfühllt hat, dann sind die für Immer erfüllt, habe kein Kondition gesehen die diese erlischt. Dass bring nur rendundante Arbeit bei ABH. Über eine Prüfung der Arbeitsbedingungen habe ich in § 9 eben kein Wort gesehen. |
Titel: Re: Zustimmungsfreie Beschäftigung Beitrag von Mick am 19.01.2005 um 10:49:51 schrieb am 19.01.2005 um 10:41:37:
Das ergibt sich aus dem Wortlaut es § 9. Dort steht: "[...]kann ohne Prüfung nach § 39 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AufenthG[...]" Alles was nach Nr. 1 in § 39 steht, ist somit nicht aus dem Spiel. |
Titel: Re: Zustimmungsfreie Beschäftigung Beitrag von edmondk77 am 19.01.2005 um 11:05:42
jetzt bin ich durcheinander :öhm
Heißt es, auch wen die voraussetzungen von 9 erfühllt sind, wird immer noch gesucht ob Deutsche oder EU Bürger für das Beschäftigung zur Verfügung stehen ? |
Titel: Re: Zustimmungsfreie Beschäftigung Beitrag von chap am 19.01.2005 um 11:14:34 schrieb am 19.01.2005 um 11:05:42:
Nein, genau das entfaellt. Was uebrig bleibt, ist: "der Ausländer nicht zu ungünstigeren Arbeitsbedingungen als vergleichbare deutsche Arbeitnehmer beschäftigt wird. ... Der Arbeitgeber, bei dem ein Ausländer beschäftigt werden soll, der dafür eine Zustimmung benötigt, hat der Bundesagentur für Arbeit Auskunft über Arbeitsentgelt, Arbeitszeiten und sonstige Arbeitsbedingungen zu erteilen." Vermutlich hat Mick gemeint, dass das Wort "kann" nur eine Ermessensentscheidung bedeutet... |
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