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Ausländerrecht >> Asyl, Duldung, humanitäre Aufenthalte, Passangelegenheiten >> Duldung?
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Beitrag begonnen von kuko2000 am 17.01.2005 um 17:59:39

Titel: Duldung?
Beitrag von kuko2000 am 17.01.2005 um 17:59:39
ich bin kurde aus Syrien im jahr 2000 habe ich Asyl antrag gestellt im juni2002 habe ich ein duldung mit arbeit urlaubnis bekommen und die ist jede drei monate verlangert bis ein jahre denn jede ein monat verlangert  bei landratsamt Rosenheim, im jahr 2004 arbeits und private wohnung verbot und muss ich wieder zum Asylheim, denn bin ich weg zum ein freund in nord deutscland und biz jetz  ich bei ihm wohne. wenn ich wieder zum landratsamt gehen was machen  die mit mir? bekomme ich ein Aufenthalt oder meine arbeits urlaubnis wieder zuruck kommt ,  ich habe seit juni 2004 meine duldung nicht verlangert?

Titel: Re: Duldung?
Beitrag von peku am 17.01.2005 um 18:54:31
hallo,

sieht gar nicht gut aus.Duldung heist bei dir wohl Asylverfahren ist "rechtskräftig"fertig???Nach derartiger Zeit "untertauchen" könnte auch die Einweisung in das byerische Ausreisezentrum oder gar Abscghiebehaft in frage kommen wenn denn mit Dokumneten zu rechnen ist.ansonsten Anzeige und Strafe für das Verlassen des Bereiches wenn dies nachgwewiesen werden kann.

gruss peku

Titel: Re: Duldung?
Beitrag von Djamila am 19.02.2005 um 17:20:52
Du solltest dich sehr schnell um tatkräftige Unterstützung ( Rechtsanwalt / Abschiebehaftgruppen usw.) bemühen, denn du bist rechtlich gesehen nun illegal in Deutschland.

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