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Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> AE für Selbständige
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Beitrag begonnen von esta74 am 14.01.2005 um 21:54:49

Titel: AE für Selbständige
Beitrag von esta74 am 14.01.2005 um 21:54:49
Hallo,

von: http://www.integrationsbeauftragte.de/download/Zuwanderungsgesetz_Fragen_Antworten_deu.pdf

Auf Seite 12 steht dass die Bürger von 7 Länder, die Verträge mit die Bundesrepublik haben, aine AE zur selbständige Ausubung abweichend von Voraussetzungen erhalten können.
Meine Frage ist, unter welchem Gesetz ist es und welche andere Voraussetzungen müssen erfullt werden? Kann man mit solche AE als unselbständig arbeiten?

Vielen Dank,
esta74

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